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Eine entsprechende Regelung mit Vermutungswirkung findet sich jetzt unter Nr. 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Absatz 8, Nr. 10 der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen":"Die Zeit von der Notrufabgabe bis zur Kontaktaufnahme mit den Eingeschlossenen soll so kurz wie möglich sein (Die vom öffentlichen Telefonnetz vorgegebenen Möglichkeiten gelten als ausreichend.). Die Zeit von der Notrufabgabe ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 43448
Gemäß § 2 Absatz 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei einer Aufstellung in einem anderen Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung, da die Sicherheit des Arbeitsmittels durch den Umzug beeinflusst wird.In § 3 Absatz 6 BetrSichV in Verbindung mit § 15 und Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 4 BetrSichV ist geregelt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 05.02.2024
Dialog: 43896
und werden ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU mit Druckgasen zur Abgabe an Andere befüllt, besteht eine Erlaubnispflicht (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV). Gasflaschen für Atemschutzgeräte gelten jedoch nicht als ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU.Werden in der Füllanlage ausschließlich Gasflaschen für Atemschutzgeräte befüllt, gelten somit die Prüfbestimmungen ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
Unter Anhang 2 Nr. 4.2.2 und Nr. 5 der DGUV Regel 112-191 “Benutzung von Fuß- und Beinschutz“ wird ausgeführt, dass orthopädische Sicherheits- und Schutzschuhe leistungsrechtlich dem Bereich der beruflichen Rehabilitation zuzuordnen sind. Die Kosten werden von den Trägern der beruflichen Rehabilitation, nämlich den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, den Trägern der gesetzlichen ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 4295
Nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und eigenverantwortlich festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).Unter § 22 BetrSichV ist festgelegt, dass derjenige ordnungswidrig im Sinne § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG handelt, wer entgegen § 14 BetrSichV ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 4296
Hierzu ist die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren heranzuziehen.In Nr. 4.3.5 Absatz 2 findet man Maßnahmen für das Befüllen von Tanks auf Straßen- und Schienenfahrzeugen.Zum Füllen findet man in Nr. 4: "Tanks dürfen zum Füllen mit entzündbaren Gasen nur angeschlossen werden, wenn die Fahrzeuge untereinander ...
Stand: 10.05.2017
Dialog: 29201
unter explosionsfähiger Atmosphäre zur Folge. Das Entscheidende für den Arbeitsmitteleinsatz ist hier generell die Eignung im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU bzw. der 11. ProdSV als deren nationaler Umsetzung. Nach §§ 2 Abs. (14), 6, 8 und 11 in Verbindung mit Anhang I Nr. 1.6 Absatz (3) Satz 1 GefStoffV sind Betreiber verpflichtet, wenn sich explosionsfähige Atmosphäre nicht im Wege des primären Explosionsschutzes ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30406
durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen zu lassen. Schäden verursachende Einflüsse können bei Rohrleitungsanlagen beispielsweise Erosion oder Korrosion sein.Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck, die in der BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe d genannt sind, sind überwachungsbedürftige Anlagen. Es handelt sich dabei um Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck, die mit gefährlichen ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668
Arbeitsschutzverordnungen, die Studierende den Beschäftigten gleichstellen, z.B.:§ 2 Abs.4 Nr.1 BetrSichV§ 2 Abs. 7 Nr. 1 GefStoffV§ 2 Abs. 9 Nr.2 BiostoffV§ 2 Abs. 9 LärmVibrationsArbSchV§ 2 Abs. 12 OStrVWenn der Arbeitgeber (hier: die Hochschule) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommt, dass persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden muss, stellt dies eine Maßnahme nach § 3 ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42941
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 1190
Ein explosionsgefährdeter Bereich ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unter § 2 „Begriffsbestimmungen“ Nr.14 wie auch in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 720 in Kap. 2.2 „Explosionsgefährdete Bereiche“ Nr.1 als ein Gefahrenbereich definiert, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. In der TRGS 720 wird unter Kap. 2.2 Nr. 1 ergänzend ausgeführt ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43084
Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Behälter" (Begriffsbestimmungen Nr. 2 (7)). Wenn Diesel oder Benzin jedoch auch in den Tankanlagen transportiert wird (z.B. Austausch voller Behälter gegen leeren Behälter), sind die Tankanlagen ortsbewegliche Behälter i.S. der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (Begriffsbestimmungen Nr. 2 (18)).Bei der Errichtung und dem Betrieb der Tankanlagen sind darüber hinaus ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 26545
ergeben. Sodann hat er entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dieses können z. B. sein:· ausreichende natürliche Be- und Entlüftung der Räume,· ausreichend technische Lüftung (Zu- und Abluftanlage),· usw.Gemäß Nr. 4.4 Abs. 3 u. 4 der TRBS 3145 / TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" dürfen nur die für den Fortgang der Arbeiten ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne von § 2 Nr. 30 Lit. f) Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Derartige überwachungsbedürftige Anlagen sind unter anderem vor erstmaliger Inbetriebnahme durch eine "zur Prüfung befähigte Person für Explosionsgefährdungen" im Sinne von § 2 Abs. (6) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, einer Prüfung gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4 ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27186
werden darf, kann im Regelfall nur der Hersteller beurteilen. Sofern die explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen eingeteilt wurden, sind dort entsprechend der Zoneneinteilung Geräte der jeweiligen unter Nr. 1.8 Anhang I Nr. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aufgeführten Kategorie zu verwenden. Der Nabendynamo kann ein solches Gerät sein. Entspricht er der jeweiligen Kategorie, kann er in der jeweiligen ...
Stand: 16.10.2019
Dialog: 42861
In der Technische Regel für Gefahrstoffe- TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" Nr. 2 Abs. 8 wird beschreiben, was unter Transportbehälter im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung zu verstehen ist:"(8) Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt ...
Stand: 08.12.2020
Dialog: 43358
Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.1 BetrSichV werden Vorgaben zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Druckanlagen gemacht:"Druckanlagen nach Nummer 2.1 und ihre Anlagenteile nach Nummer 2.2 sind wiederkehrend zu prüfen."Unter Anhang 2 ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007
"Benutzung von Fuß- und Knieschutz" führt unter Nr. 3.2.2 aus, dass Fußschutz in ausreichender Anzahl durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden muss. "Dabei hat sich bewährt, dass jeder Nutzer Fußschutz in zweifacher Ausführung erhält, damit ein wechselweises Tragen möglich wird. Es ist aber auch möglich den Fußschutz mit Sprays mit antimikrobieller Wirkung am Ende der Arbeitsschicht zu desinfizieren ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 5456