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Mit Hilfe der von Ihnen im Vorfeld der Beschaffung eines Arbeitsmittels, hier der Rundschlingen, bereits durchgeführten Gefährdungsbeurteilung haben Sie die Anforderungen u. a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum sicheren Arbeiten (z. B. für das Heben von Lasten) bereits beleuchtet, notwendige Maßnahmen zum Anschlagen von Lasten festgelegt und so eine bestimmte Auswahl ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43521
nicht in ordnungsgemäßem Zustand waren.Geltende Rechtsvorschriften zu Ihrer Frage sindProduktsicherheitsgesetz (ProdSG)Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 25957
Nein, normale Treppen gelten nicht als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine Gefährdungsbeurteilung ist dennoch zu erstellen, da die Treppen in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fallen (s. § 3 ArbStättV). Insbesondere sind die Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und die ASR A1.8 "Verkehrswege" mit in die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 29194
Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. In diesem Fall könnte das Ergebnis ggf. dazu führen, dass aufgrund der seltenen Nutzung (=> Leitern sind nur für die Feuerwehr zugänglich) und einer geschützten Lagerung (=> keine schädigenden Einflüsse, wie Feuchtigkeit, mechanische Belastungen o.ä.) die Prüffristen so ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42186
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird in Anhang 2 Abschnitt 3 Folgendes ausgeführt:"3.1 Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte Qualifikation hinausa) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,b ...
Stand: 19.11.2024
Dialog: 42329
sein." In der dazugehörigen Durchführungsanweisung heißt es: "Es ist zweckmäßig, den Auftrag zum Führen des Fahrzeuges schriftlich zu erteilen."Hinweis: Auch gemäß Anhang 1 Ziffer 1.9a der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass "selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
Aufgrund der vorgetragenen Parameter (Rohr: Ø33,7x2,0, Transportmedium: Stickstoff, Druck: 30,0 bar) fällt das Druckgerät unter Art.3 Abs.3 der DGRL und ist somit keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Das Druckgerät muss jedoch in Übereinstimmung mit der geltenden Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden.Hinsichtlich des Punktes Prüfung ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42735
Nein! Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln, dazu zählen auch Aufzüge, die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten (§ 3 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Geeignete Schutzmaßnahmen sind u. a. die wiederkehrenden Prüfungen. Umfang und Fristen sind durch den Arbeitgeber ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24307
Aus dem Bereich des Arbeitsschutzes ist für die alleinige Aufstellung der Dieseltankanlage weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erforderlich. Hinsichtlich der Prüfungen wird die Tankanlage als Arbeitsmittel eingestuft und die erforderlichen Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Arbeitgeber auf Grundlage ...
Stand: 23.02.2017
Dialog: 28641
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV:"(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis ...
Stand: 23.05.2023
Dialog: 28387
Die Prüfung von Arbeitsmitteln (wie z. B. Hubwagen) richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 2726
Winkelschleifer gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (vgl. § 2 (1) BetrSichV). Diese regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln, welche durch Arbeitgeber Ihren Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden und gibt diesem in seinen Unternehmen für den Arbeitsschutz Verantwortlichen gleichzeitig auf, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit seiner ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43692
. 1 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV).Im Umkehrschluss bedeutet dies eindeutig, dass wenn entweder die Füllkapazität der Anlage 10 kg/h nicht überschreitet, dass eine Abgabe auch an Dritte zulässig ist, ohne dass diese Anlage zu einer genehmigungspflichtigen, überwachungsbedürftigen Anlage wird.Das Gleiche gilt, wenn die Anlage hinsichtlich ihrer Füllkapazität im Stande ist mehr ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43777
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Anlagen) sind beispielhaft aufgezählt.Fest installierte Notduschen werden zu den Sicherheitseinrichtungen nach Arbeitsstättenrecht gezählt.Gemäß der LASI - Leitlinie LV 35 zur Betriebssicherheitsverordnung (A2.1) gehören bestimmte Einrichtungen (z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen) in Gebäuden zur Arbeitsstätte ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 9674
der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 „Prüfung der Arbeitsmittel“) entsprechen. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Belange für den Umgang mit Arbeitsmitteln, jedoch nicht den Umgang mit PSA."Es ist zumindest sicherzustellen, dass die PSA gegen Absturz vor der ersten Inbetriebnahme durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren überprüft wird.Weitere Regelungen sind uns ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43520
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
In der LV 35 "Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung" des LASI findet sich hierzu folgendes:"E 3.2 zu § 3 „Gefährdungsbeurteilung / Erstellen eines Explosionsschutzdokuments“Frage:Muss auch dann ein Explosionsschutzdokument erstellt werden, wenn durch geeignete Maßnahmen die Entstehung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindert ist?Antwort:Ein Arbeitgeber hat ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43144
Die Wartung ist Teil der Instandhaltung. Im § 2 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Instandhaltung ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder der Rückführung in diesen. Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung."Weitere Informationen finden sich in der TRBS 1112 "Instandhaltung ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 42449
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308