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der Gefährdungsbeurteilung auch zur mindestens redaktionellen Anpassung der zugehörigen Dokumentation sowohl der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV, aber auch der erforderlichen Festlegung der zugehörigen Arbeitsmittel-Prüfungen, nebst Prüfanlass, Prüftiefe und zur Prüfung befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, führen wird. ...
Stand: 30.08.2015
Dialog: 24644
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber solche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen muss. Bei vielen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist die elektrische Gefährdung die einzige ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188
Die Beantwortung Ihrer Frage findet sich in der LASI-Veröffentlichung LV 35 "Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung" unter Punkt A3.2:"Frage:Wie weit hat sich ein Arbeitgeber über die Fähigkeiten von zur Prüfung befähigten Personen zu vergewissern, wenn externe Personen oder Firmen beauftragt werden? Genügt die Zusicherung der Personen oder Firmen, dass sie über die erforderlichen ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42592
Gemäß § 15 Abs.15 der alten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV - alte Fassung) müssen bei Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Prüfungen im Betrieb spätestens alle drei Jahre durchgeführt werden.In der neuen Betriebssicherheitsverordnung (Fassung vom 03.05.2015, ab 01.06.2015 in Kraft) ist die Verpflichtung zur wiederkehrenden Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen in § 16 Abs. 1 ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 24125
Die Prüfung der Eigensicherheit einschließlich Nachweis einer elektrischen Anlage/Schaltung innerhalb eines explosionsgefährdeten Bereiches gehört zum Prüfumfang einer Überwachungsbedürftigen Anlage z. B. vor Inbetriebnahme. Sofern es sich bei der Anlage nicht um eine "Erlaubnisbedürftige Anlage" im Sinne des § 18 (1) Nr 3-8 Betriebssicherheitsverordnung handelt, können diese Prüfungen ...
Stand: 21.03.2016
Dialog: 26218
werden, besteht in der Regel kein Anlass, Prüfnachweise länger aufzubewahren. Dem stehen auch nicht die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung i.V.m. TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen entgegen, da diese Anforderungen für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gelten. ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6787
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt von demjenigen, der bereits ordnungsgemäß in Verkehr gebrachte Flüssiggasanlagen (Lagerbehälter, Zapfsäulen, Rohrleitungen oder Kompaktanlagen) montiert, keine besondere Qualifikation. Vielmehr greift hier die Überprüfung vor Inbetriebnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle oder durch eine befähigte Person je nach Anlagentyp, d.h. es erfolgt ...
Stand: 16.01.2015
Dialog: 4491
unverzüglich stillgesetzt werden können. Auf eine Notbefehlseinrichtung kann verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würde; in diesem Fall ist die Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten (...)" .(§ 8 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV).Notbefehlseinrichtungen sind Teil des Arbeitsmittels und entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen.Auf die TRBS 1201 ...
Stand: 14.02.2024
Dialog: 13216
Die Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV legt die Verantwortung bei der Festlegung:- was wird geprüft ?- wer prüft?- wie oft?in die Hände des Betreibers. Die Festlegungen müssen begründet auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Es wird empfohlen, bei Messmaschinen mindestens 1x jährlich die Wirkung der Schutzeinrichtung (BWS) zu prüfen, da aufgrund der ständig wechselnden ...
Stand: 20.04.2023
Dialog: 5614
Bei dem Flipchart handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung eines solchen Arbeitsmittels ist im § 14 BetrSichV geregelt. In Bezug auf Ihre Fragestellung ist § 14 Abs.2 BetrSichV relevant: "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit Anhang 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
oder in dieser Verordnung als gleichwertig bestimmte Qualifikation verfügt." (§ 2 Abs. 17 GefStoffV) In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Sachkundige nicht definiert, sie spricht von fachkundigen Personen und befähigten Personen.Fachkundige:"Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 26096
Aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV oder der TRBS 1203 ergibt sich nicht die Pflicht, eine befähigte Person schriftlich zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit auch mündlich erfolgen.Wird eine schriftliche Beauftragung oder Bestellung als nötig angesehen, wird dieses bislang in dem jeweiligen Vorschriften- und Regelwerk auch explizit angeführt, wie z.B. § 13 (2) ArbSchG ...
Stand: 07.01.2020
Dialog: 42951
stehenden Fall steht aber das Produkt im Fokus und nicht die Anlage .Die Rechtsgrundlage ist demnach nicht § 10 der Betriebssicherheitsverordnung sondern § 11 Abs. 1. Hiernach sind insbesondere bei Erprobungsvorgängen Maßnahmen zu ergreifen um unzulässige Betriebszustände zu verhindern. Unzulässige Betriebszustände ergeben sich in diesem Fall durch das Außerbetriebsetzen der vorhandenen ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 26812
Nein, dies ist nicht erforderlich.Siehe hierzu den § 12 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42551
Maßgebliche Rechtsvorschrift für das Bereitstellen von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Rechtsvorschrift greift dann, wenn Arbeitsmittel den Beschäftigten vom Arbeitgeber bereitgestellt oder diese von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden.Die BetrSichV fordert nicht, dass Arbeitsmittel z.B. nach Arbeitsende unter Verschluss genommen ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 5387
. wenn diese Druckgeräte der 9. ProdSV (Maschinenverordnung) i.V.m. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) unterliegen. Dies trifft z. B. auf elektrisch angetriebene Vakuumpumpen zu.Beim Betrieb solcher (Unter-) Druckgeräte gelten die Anforderungen des 2. Abschnitts der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 24763
Transportwagen (Handhubwagen) unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Hier sind Faktoren wie Einsatzzeit, Einsatzort etc.und die Herstellerunterlagen zu berücksichtigen. Auch Art und Umfang der Prüfung ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448