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Auf der Seite „Aufzugsverordnung" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Folgendes nachzulesen:„Regelungen zum Inverkehrbringen von Aufzügen und zur Bereitstellung neuer SicherheitsbauteileNeue Aufzüge dürfen in der europäischen Union nur in Verkehr gebracht werden und neue Sicherheitsbauteile für Aufzüge dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Best ...
Stand: 20.01.2024
Dialog: 43876
Die geforderten Qualifikationen sind unterschiedlich, je nachdem, welche Prüfung in den explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt wird.Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere im Anhang 2, Abschnitt 3 „Explosionsgefährdungen“ geregelt. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind überwachungsbedürftige Anlagen. Die Prüfungen von Arbeitsmitteln und technischen ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach den §§ 3(6) und 14 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" durchgeführt (zu finden über www.dguv.de/publikationen). Nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
Der Begriff des Arbeitsmittels wird unter § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Danach sind Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Trafostationen und Umspannanlagen gelten als Anlagen und somit grundsätzlich auch als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
Die Benutzung von Arbeitsmitteln und der Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Schutzzonen) wird in Deutschland u.a. durch die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV geregelt. Speziell für die überwachungsbedürftigen Anlagen bestehen im Abschnitt 3 der BetrSichV besondere Vorschriften. Unter anderem die Pflicht jeden Unfall ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 3823
Detaillierte Regelungen bezüglich Art und Umfang der bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln anzuwendenden Prüfverfahren sind weder in der DGUV Vorschrift 3 nebst Durchführungsanweisung noch in den sonstigen für diesen Bereich anzuwendenden Vorschriften enthalten, sondern in den "Regeln der Technik".Als allgemein anerkannte "Regeln der Technik" werden üblicherweise die Normen des DIN ...
Stand: 12.02.2023
Dialog: 18294
Für den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind insbesondere 2 Schutzziele relevant:1. Schutz gegen direkte Berührung (von unter Spannung stehenden Teilen)2. Schutz gegen indirekte Berührung (schützt den Benutzer im Fehlerfall)Damit die Schutzmaßnahmen wirksam erhalten bleiben, müssen regelmäßig Prüfungen stattfinden (s. DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
Nein. Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur die Änderungen der Bauart oder Betriebsweise erlaubnisbedürftig, welche die Sicherheit der überwachungsbedürftigen Anlage beeinflussen. Beispiele für die Unterscheidung finden sich in den Anhängen 1 - 4 der TRBS 1122. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese TRBS noch nicht an die BetrSichV2015 angepasst ...
Stand: 02.06.2017
Dialog: 29435
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.In der LV 35 "Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung", lässt sich zu der Frage "Gehören Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden zu den Arbeitsmitteln ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 42256
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Überwachungsbedürftige Anlagen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 1188
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zählen Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar * Liter nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Wenn zwei oder mehrere Druckbehälter < 50 Bar * Liter eingesetzt werden, können diese einzeln betrachtet werden. Für diese Behälter gelten dementsprechend weder die in Tabelle 1 festgelegten ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 27850
Der Begriff LOTO (Lockout-Tagout) wird im deutschsprachigen Raum als "Wartungssicherungssystem" beschrieben, mit dem Anlagen oder Arbeitsmittel gegen unbefugten Zugriff oder versehentliches Betätigen gesichert werden sollen.Die Anwendung auf Wartungsarbeiten an elektrischen Anlagen und Arbeitsmitteln ohne einhergehende Messung der Spannungsfreiheit sehen wir u.a. aus den von Ihnen bereits ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 20906
Maßgebliche Rechtsvorschrift für das Bereitstellen von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Rechtsvorschrift greift dann, wenn Arbeitsmittel den Beschäftigten vom Arbeitgeber bereitgestellt oder diese von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden.Die BetrSichV fordert nicht, dass Arbeitsmittel z.B. nach Arbeitsende unter Verschluss genommen oder von der Stromve ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 5387
Die Rohrleitung für Fluidgruppe 1 (Sauerstoff (gasförmig) PS = 30 bar und DN 300 ist nicht als überwachungsbedürftige Anlage, sondern lediglich als Arbeitsmittel zu sehen, da eine Einordnung dieser Rohrleitung in die Tabellen 9 bis 11 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht gegeben ist. Der Betreiber hat jedoch die Prüffristen der Gesamtanlage und der Anlagenteile als Arbeitsmittel ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43653
über die Notablaßeinrichtung im Triebwerksraum. Bei einem Unfall im Fahrkorb würde der Weiterbetrieb der Anlage über die Außensteuerung evtl. zu einer weiteren Verletzung der betroffenen Person führen. Aufzüge mit hydraulischem Antrieb müssen mit einer Rücksendeeinrichtung versehen sein, die spätestens 15 Minuten nach Beendigung einer Fahrt den Fahrkorb selbsttätig in in die untere Haltestelle senden. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5801
Es handelt sich dabei eindeutig um eine Energieanlage im Sinne von § 3 Nummer 15 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Druckführende Teile/Komponenten einer solchen Anlage sind somit keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne von § 34 ÜAnlG in Verbindung mit § 2 Nummer 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in der Fassung 19.6.2021.Soweit zu den rechtlich verbindlichen Binnenmarktrechtsakten ...
Stand: 24.02.2023
Dialog: 43777
Gefährdungen durch Brand- und Explosionen müssen auch bei Erdgasheizungen betrachtet und ggf. mit entsprechenden Schutzmaßnahmen ausgeschlossen oder reduziert werden. Bei (auch industriellen) Erdgasheizungen, die gemäß DVGW-Regelwerk (z.B. DVGW-TGRI 2008) errichtet sind, ist allerdings i.d.R. aufgrund der (auf Dauer) technisch dichten Ausführung nicht mit dem Auftreten einer gefährlichen explosion ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42187
Nein. In dem VdS-Merkblatt über die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Klausel SK 3602 wird folgendes ausgeführt :"Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 ist nicht durch andere Prüfungen ersetzbar. Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 unterscheidet sich von allen anderen Prüfungen.Hier steht der Sach- und Brandschutz im Vordergrund, während es bei fast allen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 11340
Zu der Dokumentation der Prüfungen lässt sich in der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" unter der Abschnitt 7 "Instandsetzung, Wartung und Prüfungen" Folgendes nachlesen:"7.1 Durchführung und PrüffristenElektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Erprobungen vor dem Inverkehrbringen und solchen vor der Inbetriebnahme. Wobei diese getrennten Verantwortungsbereiche prinzipiell für überwachungsbedürftige Anlagen als auch für Arbeitsmittel allgemein gelten. 1. Erprobungen/Prüfungen vor dem Inverkehrbringen fallen i. d. R. in die Verantwortung des Herstellers. In einzelnen Fällen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5000