Ergebnisse 41 bis 60 von 290 Treffern
Die Brennbarkeit des Staubes von Schleifarbeiten an KFZ-Karosserien und damit seine Explosionsfähigkeit ab einer bestimmten Konzentration in Luft kann nicht allgemein ausgeschlossen werden. Spachtel- und Füllermaterialien, im Einzelfall auch Decklack mögen nicht das Problem darstellen; es werden aber auch Klarlacke geschliffen oder nachbearbeitet, die im ausgehärteten Zustand einen hohen Kunstharz ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 4053
Unter Anhang 2 Nr. 4.2.2 und Nr. 5 der DGUV Regel 112-191 “Benutzung von Fuß- und Beinschutz“ wird ausgeführt, dass orthopädische Sicherheits- und Schutzschuhe leistungsrechtlich dem Bereich der beruflichen Rehabilitation zuzuordnen sind. Die Kosten werden von den Trägern der beruflichen Rehabilitation, nämlich den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, den Trägern der gesetzlichen Rentenver ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 4295
Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wie die TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen. Abweichungen vom Technischen Regelwerk sind grundsätzlich möglich, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend begründet und dokumentiert werden. Im Baustein - Arbeitsmittel ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 7576
Die Ladebrücke ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher sind die Vorgaben der BetrSichV einschließlich der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) einzuhalten:"Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
Nach § 3 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber erforderliche persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Beschäftigten welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen ist, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ermitteln. Entsprechend der DGUV-Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Kniesch ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 4687
von Behörden (zum Beispiel Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft) muss der Reparateur einen Nachweis über eine ausreichende Tragfähigkeit vorlegen. Der Nachweis kann durch Berechnung und/oder durch Versuche geführt werden.""Der Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtung e.V. äußert hinsichtlich der Änderung an Regalanlagen Folgendes:"(...) Zu Änderungen am Regal heißt es in der DIN EN 15635 ...
Stand: 07.12.2023
Dialog: 43863
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Rechtsverordnung, die sich auf das Arbeitsschutzgesetz stützt. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit, ebenso wie an die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 2 Nr. 30 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), wie z.B.• Anlagen, in denen ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 2179
Nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und eigenverantwortlich festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).Unter § 22 BetrSichV ist festgelegt, dass derjenige ordnungswidrig im Sinne § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG handelt, wer entgegen § 14 BetrSichV d ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 4296
In § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
Bei dem von Ihnen beschriebenen Transportgerät handelt es sich offenbar um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen ...
Stand: 23.06.2020
Dialog: 26539
Nein, dies ist nicht erforderlich.Siehe hierzu den § 12 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42551
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die BetrSichV verbietet nicht das Verwenden privat beschaffter Arbeitsmittel. Nutzen Beschäftigte privat beschaffte Arbeitsmittel bei der Arbeit, so fallen auch diese Arbeitsmittel unter die Bestimmungen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 6466
Der Begriff des Arbeitsmittels wird unter § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Danach sind Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Trafostationen und Umspannanlagen gelten als Anlagen und somit grundsätzlich auch als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Laut Definition nach § 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Somit sind die in der Frage genannten Arbeitsmittel alle vom Geltungsbereich ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3066
Die Nutzung von Arbeitsmitteln ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber in seinem Betrieb die Verantwortung, dass Arbeitsmittel gem. § 4 BetrSichV von seinen Beschäftigten sicher verwendet werden können. Hierzu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV auftretende Gefährdungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
festzulegen. Prüfverpflichtungen ergeben sich dann aus § 14 der BetrSichV. In § 14 Absatz 4 ist zusätzlich festgelegt, dass bei der Prüfung der in Anhang 3 genannten Arbeitsmittel die dort genannten Vorgaben zusätzlich zu den Vorgaben der Absätze 1 bis 3 gelten. In Anhang 3 finden unter der Nummer 3 zwei Tabellen in denen die Prüffristen und Prüfzuständigkeiten festgelegt sind. Aus den Tabellen ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Erprobungen vor dem Inverkehrbringen und solchen vor der Inbetriebnahme. Wobei diese getrennten Verantwortungsbereiche prinzipiell für überwachungsbedürftige Anlagen als auch für Arbeitsmittel allgemein gelten. 1. Erprobungen/Prüfungen vor dem Inverkehrbringen fallen i. d. R. in die Verantwortung des Herstellers. In einzelnen Fällen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5000
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. ( ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882