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Spezielle Vorschriften aus dem Bereich Arbeitsschutz und Vorlagen für eine Gefährdungsbeurteilung für den Einsatz von Drohnen sind uns nicht bekannt.Bezüglich der Definition eines Arbeitsmittels nach Betriebssicherheitsverordnung weisen wir auf folgendes hin.Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d. h. alle ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 26816
Aus arbeitsschutzrechtlichen Sicht trägt grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Wem Arbeitgeberpflichten Kraft ihres Aufgabengebietes obliegen, ist ebenfalls unter § 13 ArbSchG definiert:"Verantwortlich .. sind neben dem Arbeitgeber 1.sein gesetzlicher Vertreter, 2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3.der ver ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
. Bei der Ermittlung und Durchführung der Prüfungen ist die DGUV Vorschrift 54 (bisher: BGV D 8) "Winden, Hub- und Zuggeräte" (§§ 23, 23a) zu berücksichtigen. Unter § 14 BetrSichV wird zudem gefordert, dass die Prüfung der dort genannten Arbeitsmittel nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden darf. Weitere Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sind der TRBS 1201 www.baua.de/trbs zu entnehmen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
Bei der elektrisch angetriebenen Kehrsaugmaschine handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Beschäftigte, die Arbeitsmittel benutzen, müssen vom Arbeitgeber eine angemessene Unterweisung, insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren, erhalten."Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur ...
Stand: 25.12.2019
Dialog: 42988
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Arbeitsschutzanforderungen an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Prüfungen definiert. Diese richten sich im Regelfall an jeden Arbeitgeber, dessen Beschäftigte die Arbeitsmittel benutzen sollen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448
des Flammpunktes der Gefahrstoffe ein explosionsgefährdeter Bereich befindet. In diesem Fall würde es sich um eine „Anlage im explosionsgefährdeten Bereich„ handeln (Anhang 2, Abschnitt 3 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung). Zu dem explosionsgefährdeten Bereich gehören auch die explosionsschutzrelevanten Gebäudeteile (elektrostatisch leitfähigen Fußboden, Lüftungsöffnungen), die dem Arbeitsmittel „Anlage ...
Stand: 09.06.2015
Dialog: 24021
Die Brennbarkeit des Staubes von Schleifarbeiten an KFZ-Karosserien und damit seine Explosionsfähigkeit ab einer bestimmten Konzentration in Luft kann nicht allgemein ausgeschlossen werden. Spachtel- und Füllermaterialien, im Einzelfall auch Decklack mögen nicht das Problem darstellen; es werden aber auch Klarlacke geschliffen oder nachbearbeitet, die im ausgehärteten Zustand einen hohen Kunstharz ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 4053
Die Anforderungen an geeignete Speisepunkte für Baustellen sind in der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" genannt.Unter Abschnitt 3.2 ist folgendes nachzulesen::"Steckdosen in einer GebäudeinstallationDer direkte Anschluss von elektrischen Verbrauchsmitteln an Steckdosen einer Gebäudeinstallation ist ohne Anwendung ...
Stand: 27.04.2020
Dialog: 13678
Die Ladebrücke ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher sind die Vorgaben der BetrSichV einschließlich der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) einzuhalten:"Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung ...
Stand: 13.02.2020
Dialog: 43038
die Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchführt.Wer durch eine in § 22 Abs. 1 BetrSichV bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 ArbSchG strafbar.Nach § 9 (Ordnungswidrigkeiten) der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" handelt ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII ...
Stand: 19.06.2024
Dialog: 4296
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Rechtsverordnung, die sich auf das Arbeitsschutzgesetz stützt. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit, ebenso wie an die Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 2 Nr. 30 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), wie z.B.• Anlagen, in denen ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 2179
. durch Aushänge am schwarzen Brett, Intranet Information der Beschäftigten etc.). Gängige Praxis wäre es jedoch, das verlängerte Prüfintervall erst nach der nächsten anstehenden Prüfung anzuwenden, so dass dann die Betriebsmittel korrekt gekennzeichnet werden können. ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
In § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
Bei dem von Ihnen beschriebenen Transportgerät handelt es sich offenbar um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen ...
Stand: 23.06.2020
Dialog: 26539
Der Begriff des Arbeitsmittels wird unter § 2 Abs.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert. Danach sind Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Trafostationen und Umspannanlagen gelten als Anlagen und somit grundsätzlich auch als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 14072
Nein, dies ist nicht erforderlich.Siehe hierzu den § 12 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist Folgendes nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung ...
Stand: 02.12.2025
Dialog: 42551
Die Nutzung von Arbeitsmitteln ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber in seinem Betrieb die Verantwortung, dass Arbeitsmittel gem. § 4 BetrSichV von seinen Beschäftigten sicher verwendet werden können. Hierzu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV auftretende Gefährdungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Laut Definition nach § 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Somit sind die in der Frage genannten Arbeitsmittel alle vom Geltungsbereich ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3066
Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167