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Nach § 3 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Für Aufzugsanlagen gilt dies nur, wenn sie von einem Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 44016
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 1190
eine qualifizierte Qualitätskontrolle nach Abschluss der Montagearbeit. Dazu sind dem Prüfenden z.B. Angaben zu machen, dass geeignete Bauteile ausgewählt worden sind.Dies bedeutet aber nicht, dass ein Arbeitgeber sich nicht um die Qualifikation seiner Beschäftigten zu kümmern braucht. Dies gehört zu seinen allgemeinen Grundpflichten als Arbeitgeber bzw. zu seinen zivilrechtlichen Pflichten als Vertragspartner ...
Stand: 16.01.2015
Dialog: 4491
Sowohl Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für Gase, die zu den sogenannten Druckanlagen und somit zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören, als auch Krane sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln müssen Arbeitgeber die Bestimmungen der BetrSichV einhalten, um damit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43625
Auch ein handbetriebener Seilzug ist ein Arbeitsmittel, das der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Erledigung von Arbeitsaufgaben zur Verfügung stellen kann. Daher ist wie folgt zu verfahren: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und im Anschluss die dort vorgesehenen Maßnahmen zumzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.Bei Arbeiten, bei denen die Beschäftigten Atemschutz tragen sollen, ist es notwendig, die Arbeitsbedingungen vorher genau zu prüfen. Dabei sollte die Betriebsärztin ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 21073
Im Fall von verwendungsfertigen Arbeitsmitteln, bei denen sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR) Teil des in Verkehr gebrachten Produktes sind, erfolgt die sicherheitstechnische Bewertung durch das jeweilige Produktrecht. Hier ist die Cybersicherheit nicht ausgeklammert, so dass sich der Arbeitgeber – wie bei stationären Arbeitsmitteln auch – auf die Herstellerhinweise ...
Stand: 15.05.2023
Dialog: 43794
Entsprechend § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) trägt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten für erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes.Ob ein maßangefertigter Gehörschutz erforderlich bzw. geeignet ist, kann nur auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) unter Beteiligung der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 43706
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 6 Absatz 2: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen und zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- oder Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und nicht auf einfache Weise manipuliert oder umgangen werden. (...)" Sorgt der Arbeitgeber "...entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 nicht dafür ...
Stand: 20.11.2020
Dialog: 43344
Die Wassertiefe ist unerheblich.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierbei ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit ...
Stand: 29.10.2018
Dialog: 42492
In der Nr. A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob ...
Stand: 24.09.2021
Dialog: 5416
in den entsprechenden Verordnungen präzisiert. So findet sich die Reihenfolge/Hierarchie der Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln im § 4 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Gefährdungen durch technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht oder nur unzureichend vermieden werden können, hat der Arbeitgeber geeignete organisatorische ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 26137
Arbeitgeber dürfen Arbeitsmittel von ihren Beschäftigten gemäß § 4 Abs. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit § 14 Abs. 2 BetrSichV nur verwenden lassen, wenn die Arbeitsmittel den nach der BetrSichV erforderlichen Prüfungen unterzogen worden sind und die Prüfungen dokumentiert sind. Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel nach § 5 Abs. 2 BetrSichV nicht zur Verfügung stellen ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 43994
In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzuganlagen" ist unter Punkt 3.4.2 Absatz 4 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Notdienst mit dem Zweiwege-Kommunikationssystem ständig, solange die Aufzugsanlage zur Verwendung zur Verfügung steht, erreicht werden kann. Der Notdienst kann entweder ein externer Dienstleister oder eine interne Stelle des Arbeitgebers ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 42884
Nein, dies ist nicht erforderlich.Siehe hierzu den § 12 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort ist folgendes nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42551
Maßgebliche Rechtsvorschrift für das Bereitstellen von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Rechtsvorschrift greift dann, wenn Arbeitsmittel den Beschäftigten vom Arbeitgeber bereitgestellt oder diese von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden.Die BetrSichV fordert nicht, dass Arbeitsmittel z.B. nach Arbeitsende unter Verschluss genommen ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 5387
. h., wenn verschiedene Gefährdungsfaktoren (vgl. DGUV Information 207-018, S. 10) von einem Arbeitsmittel aufgrund seiner Betriebs- und Funktionsweise auf Beschäftigte einwirken können, ist diesen möglichen Gefährdungen seitens des Arbeitsgebers adäquat zu begegnen. Die hierfür notwendigen Maßnahmen legt der Arbeitgeber im Rahmen seiner durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (GBU) fest (vgl. § 3 ...
Stand: 11.11.2021
Dialog: 43606
Vor der Auswahl und der Benutzung von Fuß- oder Knieschutz hat der Arbeitgeber / Unternehmer eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (auch Einsatzbedingungen) durchzuführen, die insbesondere beinhaltet– Art und Umfang der Gefährdungen,– Gefährdungsdauer und– persönliche Voraussetzungen des Versicherten.Bei der Auswahl und Beschaffung hat der Arbeitgeber ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 6600
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrsbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden.Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden ...
Stand: 18.10.2019
Dialog: 26545
Technische Regeln und Normen sind dann rechtsverbindlich anzuwenden, wenn dieses in einer Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung) gefordert wird oder für die Mitgliedsbetriebe in der Unfallverhütungsvorschrift einer Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse ausdrücklich festgelegt ist.Das bedeutet, dass nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) der Arbeitgeber mittels der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 17347