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Zu 1.Für die Dieseltankstelle ist keine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV erforderlich, da der Flammpunkt des Dieselkraftstoffes oberhalb von 23 °C beträgt. Nur für Anlagen, bei denen der Flammpunkt der entzündbaren Flüssigkeiten weniger als 23 °C beträgt, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV.Zu 2.Ein Explosionsschutzkonzept bzw. ein Explosionsschutzdokument ist ebenfalls hinsichtlich Tank ...
Stand: 14.02.2018
Dialog: 42196
Nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.Dabei sind auch die Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrSichV zu berücksichtigen, wonach z. B gilt, dass die Frist für die nächste Wiederkehrende Prüfung mit dem Fälligkeitstermin der letzten Prüfung ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 43671
druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln.Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV sind Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen zu beauftragen ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43540
Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (GBU) gem. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Gefährdungen zu berücksichtigen, der seine Beschäftigten während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Im Rahmen dieser GBU hat sich der Arbeitgeber über die Eignung des Arbeitsmittels im Zusammenhang mit der geplanten Verwendung zu informieren und dabei ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG). Die Frage ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 43192
Es ist rechtlich nicht gefordert, dass die Art der Prüfung in Verbindung mit der Rechtsgrundlage auf der Prüfplakette angegeben werden muss. Deshalb muss keine zusätzliche Grundplakette verwendet werden, die angibt, nach welcher gesetzlichen Bestimmung Arbeitsmittel geprüft wurden.Der Arbeitgeber hat bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 3 (8 ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
zur Erstellung einer Betriebsanweisung findet sich im § 12 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung des Arbeitsmittels in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache an geeigneter Stelle zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für Arbeitsmittel ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42931
. Allgemeine Standardempfehlungen zur Häufigkeit der Reinigungsintervalle bis zu einer nachgewiesenen Staubkonzentration im Raum sind z. Z. nicht bekannt und auch nicht zielführend, da in der Regel jeder Betrieb und jede Anlage bezüglich der Explosionsgefährdung individuell zu bewerten ist. Zur Bewertung der Explosionsgefährdung durch Staub hat der „Arbeitgeber“ durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ...
Stand: 20.06.2018
Dialog: 42331
Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
Im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Hochspannungsmasten werden in der Regel den Arbeitnehmern nicht für die Durchführung von Arbeiten zur Verfügung gestellt und werden demnach ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 2268
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 ArbSchG durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 17114
unterwiesene Person auch als befähigte Person beauftragt sein. Als befähigte Person kann der Arbeitgeber jede Person, die die Anforderungen von § 2 Abs. 6 BetrSichV erfüllt, beauftragen. Konkretisiert wird dies in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Zusammengefasst:Grundsätzlich muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung sowohl des staatlichen ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
sein. Das zentrale Element der BetrSichV zur entsprechenden Ermittlung bildet hierzu die Gefährdungsbeurteilung einer fachkundigen Person nach §3 BetrSichV, mit deren Hilfe der Arbeitgeber die auftretenden Gefährdungen bereits vor der Verwendung von Arbeitsmitteln zu beurteilen und daraus die notwendigen und geeigneten Prüfungen und Maßnahmen abzuleiten hat. Daraus folgt, das in Abhängigkeit von der Nennweite (DN ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377
eine Motorbremse erforderlich ist.Der Maschinenbetreiber (Arbeitgeber) hat die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erfüllen.Für die Maschine ist eine Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG und der BetrSichV sowie der TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“ zu erstellen.Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel, wie Maschinen, nach §§ 4 - 6 ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 02.09.2022
Dialog: 26289
Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 5456
Zum Betreiben eines Gabelstaplers ist keine Genehmigung erforderlich. Allerdings hat der Arbeitgeber für den Betrieb von Flurförderzeugen (hierzu gehört ein Gabelstapler) eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen. Auch dürfen mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen nur Personen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 2865
auch ein Kugelschreiber zu den Arbeitsmitteln, allerdings dürfte der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu dem Schluss kommen, dass keine weitere Prüfungen nach BetrSichV notwendig sind. ...
Stand: 18.05.2017
Dialog: 1737
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG).Nach § 2 ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 44012
Arbeitsschutzrechtlich ist das Bereitstellen und Nutzen von persönlicher Schutzausrüstung in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) geregelt. Nach § 2 der PSA-BV muss der Arbeitgeber den Beschäftigten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungen nicht anders verhindert beziehungsweise ausreichend gemindert werden können. Entsprechend den Regelungen zu Augen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 10283