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Bei den von Ihnen genannten Informationen setzen wir voraus, dass das Gas nicht als Treib- oder Brennstoff der zu befüllenden LKW`s eingesetzt wird. Bei der von Ihnen beschriebenen Sachlage handelt es sich grundsätzlich um eine Füllanlage im Sinne Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe c, bb der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, wenn dabei verdichtete, verflüssigte oder unter Druck ...
Stand: 21.09.2015
Dialog: 24809
werden, es sei denn, dass in den genannten Anhängen etwas anderes bestimmt ist.Es wird hier von einem nicht beheizten Druckgerät i. S. d. RL 2014/68/EU für Druckluft ausgegangen. Der Behälter verfügt über ein Volumen von 270 l und wird mit einem maximal zulässigen Druck von 11 Bar betrieben. Das Druckinhaltsprodukt beträgt somit 2700 Bar x Liter.Es gilt Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.6, 5.8 und 6 Tabelle 4, daraus ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Eine Verpflichtung, bei Druckluftleitungen den vorhandenen Druck (bar) auf der Leitung anzugeben, besteht nach den vom Arbeitsschutz zu vertretenen Vorschriften nicht. Dieses kann jedoch sinnvoll sein, wenn in einem Betrieb zwei oder mehr unterschiedliche Druckluftnetze betrieben werden.Grundsätzlich hat der Unternehmer gemäß der von ihm nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und zugehöriger ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43068
der Konformitätsbewertungskategorie soll der maximal zulässige Druck (PS) sowie das Gesamtvolumen (V) des Behälters entsprechend der Definitionen von Artikel 2, Nr.8 und 10 der Richtlinie 2014/68/EU verwendet werden. Es soll nicht das von den einzelnen Fluiden zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich belegte Volumen herangezogen werden. ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 25442
-EURO-Kräfte) beschäftigen, bei denen die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften Anwendung finden.Trotzdem ist ein Kompressor ein Druckgerät, von dem gewisse Gefahren auf Grund der gehandhabten Drücke ausgehen. Es ist daher empfehlenswert, das Gerät entsprechend den Vorgaben des Herstellers in der Betriebsanleitung regelmäßig zu warten und zu prüfen, insbesondere da auch Jugendliche das Gerät ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 9397
druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln – dazu zählen auch Rohrleitungen für Druckluft – gelten die Bestimmungen des § 14 BetrSichV. Weitere Ausführungen dazu enthalten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 2 „Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck.“ Im Abschnitt 5 dieser TRBS findet man nähere Informationen und Beispiele zu Prüfungen an nicht überwachungsbedürftigen ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43540
. Weitere Informationen sind den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken, hier insbesondere der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" zu entnehmen. Dort heißt es u. a.: 3.15 Sicherheitseinrichtungen 3.15.1 Gefährdungen durch Flammendurchschlag, Gasrücktritt oder Nachströmen von Gas sind wie folgt zu verhindern: 1. Entnahmestellen an Verteilungsleitungen sind mit der Gasart und dem Druck entsprechenden ...
Stand: 24.02.2017
Dialog: 18666
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen ortsbewegliche Druckgeräte befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Beträgt die Füllkapazität mehr als 10 Kilogramm je Stunde ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
Elektrische Betriebsmittel, die Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind, unterliegen sowohl den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und dem dazu erlassenen technischen Regelwerk - TRBS (z.B. der TRBS 1201"Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen") wie auch den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, hier der DGUV Vorschrift 3 (b ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
und Festigkeitsprüfungen bei Außerbetriebnahme auch dann durch eine ZÜS durchgeführt werden müssen, wenn der zulässige Druck weniger als 1 Bar beträgt, gibt es nicht mehr. Es gelten immer die Prüfzuständigkeiten gemäß den Tabellen in Nr. 6.Für die Anlagenprüfung gilt: wenn sich eine Druckanlage ausschließlich aus Anlagenteilen zusammensetzt, bei denen die Prüfungen von einer zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
dem Gefahrguttransportrecht (ADR / GGVSE) bzw. der VO über ortsbewegliche Druckgeräte vom 17.12.2004. Alles, was daran angeschlossen wird, Druckminderer und Sicherheitseinrichtungen gegen Druck, sind je nach Druckstufe und Zweck Druckgeräte i. S. der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG (DGRL) (ausgenommen Druckgeräte nach Art. 3 Abs. 3 DGRL) . Sie sind überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV und gleichzeitig ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 3590
der Prüfungen verweisen wir auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 2 „Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck“. ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668
Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen“ definiert unter Nr. 2 Abs. 9 die Druckanlage wie folgt: "Druckanlagen sind druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV. Zu den Druckanlagen zählen auch Anlagen, die - einen zulässigen Betriebsdruck PB kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" folgende nicht abschließende Situationen:- Verschleiß der Tragmuttern an einer Fahrzeughebebühne- Korrosive Medien bei Lagerbehältern- Verschmutzung von lsolierstrecken an elektrischen Arbeitsmitteln- Abnutzung von Kupplungs- und Bremsbelägen an Exzenterpressen- UV-Strahlung, die zur Versprödung von Kunststoffteilen führt- längere Zeiten der Nichtbenutzung ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
. auch kein Gasdruck entstehen kann. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte daher ermittelt werden, welche Gase in welchen Zusammensetzungen und unter welchem Druck tatsächlich entstehen, inwieweit Luftwechsel stattfinden und wie oft somit mit dem Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen. Daraus leiten sich dann die Ex-Zonen sowie die erforderlichen Blitzschutzmaßnahmen ab. ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43765
Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Propan (CAS-Nummer: 74-98-6) wie folgt eingestuft: Gefahrenhinweise - H-Sätze: H220: Extrem entzündbares Gas. H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. Sicherheitshinweise - P-Sätze: P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
) sind ortsveränderliche Betriebsmittel, die auf Bau- und Montagestellen einer erhöhten mechanischen Beanspruchung ausgesetzt sind, so dass für die Prüffrist ein Richtwert von drei Monaten gilt. Für die wiederkehrende Prüfung ist ein geeignetes Prüfgerät zu verwenden. Zusätzlich ist arbeitstäglich – sofern vorhanden – die Prüftaste zu drücken.7. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 29989
Beim Betrieb (Gebrauch) des Kompressors kommt es darauf an, ob Sie diesen privat oder gewerblich betreiben. Sofern Sie die Anlage nur für Vereinsmitglieder nutzen, stellt dies eine private Nutzung dar und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt nicht. Oftmals dienen solche Anlagen in Tauchclubs aber auch wirtschaftlichen Interessen oder es werden auch Flaschen für Nicht-Mitglieder gefül ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429
nicht. Inhaltlich können die technischen Regeln aber weiterhin als Erkenntnisquelle genutzt werden.) Die in den Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger (zu finden über http://publikationen.dguv.de) wie der DGUV-Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (z.B. Kapitel 2.2 "Druck und Papierverarbeitungsmaschinen") oder durch Sachversicherer vorgegebenen Prüfungen sind davon unabhängig zu betrachten ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
– die Prüftaste zu drücken.7.Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen durch den Benutzer vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel unterzogen werden. 7.2 PrüfnachweisDas Ergebnis der Prüfungen nach Abschnitt 7.1 Nr. 1., 2., 5. und 6. ist nach § 14 der BetrSichV zu dokumentieren.Zusätzlich wird empfohlen, die geprüften ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279