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, muss er im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit geeigneter und sicherer ist. Können als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Leitern benutzt werden, ergeben sich für den Arbeitgeber weitergehende Pflichten. Er darf nur Leitern zur Verfügung stellen oder selbst benutzen, die nach ihrer Bauart für die jeweils ...
Stand: 27.05.2020
Dialog: 42507
überwachungsbedürftiger Arbeitsmittel ist sicherheitsrelevant für den Explosionsschutz und damit der Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.Der Betrieb von Arbeitsmitteln, die Mängel aufweisen ist nach § 5 Abs. (2) BetrSichV unzulässig. Eine nicht durchgeführte vollumfängliche Prüfung vor der Inbetriebnahme bzw. nach prüfpflichtigen Änderungen ist ein Mangel, der dem Betreiber den Betrieb ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 42219
Ein Kran, der von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 6 (1) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich oder andere Personen zu gefährden. In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert:Der Unternehmer ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
Schienenfahrzeuge können grundsätzlich den Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zugeordnet werden. Im Anhang 1 der BetrSichV sind Mindestvorschriften für mobile selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel ausdrücklich aufgeführt. Mit der Folge, dass, sofern Schienenfahrzeuge vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Benutzung zur Verfügung ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1969
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für die in seinem Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel nach § 3 (6) BetrSichV insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Hierbei sind die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen so ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
" und die DGUV Information 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten" weisen wir hin.Wir raten dringend davon ab, Beschäftigte, die nicht für Waldarbeiten ausgebildet und nicht im Baumfällen erfahren sind, mit diesen Arbeiten zu beauftragen. In der Regel stehen für diese gelegentlichen Arbeiten auch nicht die nötigen Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 2747
vor Lärm und Vibrationen zu berücksichtigen.Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Belange, die mit dem Motorenprüfstand als Arbeitsmittel in Zusammenhang stehen, z.B.:die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel (Prüfstand) entsprechend EG-Richtlinien (z. B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)Ordnungsgemäßer (bestimmungsgemäßer) Betrieb bzw. Benutzung durch BeschäftigtePrüfungen ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 3248
Im Fall von verwendungsfertigen Arbeitsmitteln, bei denen sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR) Teil des in Verkehr gebrachten Produktes sind, erfolgt die sicherheitstechnische Bewertung durch das jeweilige Produktrecht. Hier ist die Cybersicherheit nicht ausgeklammert, so dass sich der Arbeitgeber – wie bei stationären Arbeitsmitteln auch – auf die Herstellerhinweise, z ...
Stand: 15.05.2023
Dialog: 43794
Betriebsmittel bzw. Arbeitsmittel müssen für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre generell geeignet sein. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um elektrische oder nicht elektrische Betriebsmittel handelt. Entsprechend resultiert hieraus die zwingende Konformitätserklärung des Herstellers im Sinne der Richtlinie 94/9/EG mit der jeweils erforderlichen CE-Kennzeichnung und ggf ...
Stand: 22.02.2015
Dialog: 23173
Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
Elektrische Betriebsmittel, die Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind, unterliegen sowohl den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und dem dazu erlassenen technischen Regelwerk - TRBS (z.B. der TRBS 1201"Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen") wie auch den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, hier der DGUV Vorschrift 3 ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
Schlauchleitungen werden weder in der alten noch in der neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- explizit angesprochen. Bei Schlauchleitungen handelt es sich um Leitungen, die gemäß Artikel 2 Nr. 3 der RICHTLINIE 2014/68/EU unter dem Oberbegriff "Rohrleitungen" zur Durchleitung von Fluiden einzustufen sind. Sie können Arbeitsmittel und/oder auch Teil einer überwachungsbedürftigen Anlage ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377
Anlagen und Betriebsmittel" enthält auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Forderung, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen hat und dabei Gefährdungen ganzheitlich beurteilen sowie geeignete Schutzmaßnahmen für die sichere Verwendung der Arbeitsmittel ableiten muss.Eine gute Hilfe erhalten Sie in der DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 44134
der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg ...
Stand: 26.12.2015
Dialog: 25623
aber nicht dem Stand der Technik entsprechen. Der Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln kann sich im Laufe der Verwendungsdauer zwar durch neue sicherheitstechnische Erkenntnisse verändern; daraus folgt aber nicht, dass z. B. das Fortschreiben einer Produktnorm zwangsläufig eine Nachrüstverpflichtung für den Arbeitgeber in Bezug auf die Beschaffenheit für bereits verwendete Arbeitsmittel ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43457
eine Motorbremse erforderlich ist.Der Maschinenbetreiber (Arbeitgeber) hat die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erfüllen.Für die Maschine ist eine Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG und der BetrSichV sowie der TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“ zu erstellen.Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel, wie Maschinen, nach §§ 4 - 6 ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
Aus Wirschaftlichkeitserwägungen heraus erfolgt für elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel die Einteilung in Temperaturklassen.Gemäß den in der Kennzeichnung des Gerätes angegebenen Temperaturklassen werden Arbeitsmittel mit Eignung für den Einsatz in gefährlichen explosionsfähigen Gemischen (Atmosphären) in ihren Oberflächentemperaturen durch Schutzeinrichtungen begrenzt, so ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43146
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt.Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
).Bei einer Geschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s findet nach Art. 1 Abs. 2 die Richtlinie 2014/33 EU keine Anwendung auf Hebezeuge. Falls der Aufzug auch nicht nach Anhang IV, Z. 17 Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurde, wäre er keine überwachungsbedürftige Anlage, sondern ein Arbeitsmittel. In diesem Falle könnte auch eine befähigte Person die Prüfung durchführen.Die Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987
Dieseltankanlagen sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, da Dieselkraftstoff einen Flammpunkt von über 55 °C hat und somit nicht entzündlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - ist. Eine Dieseltankanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Verbindliche Prüffristen sind nicht festgelegt ...
Stand: 02.11.2015
Dialog: 25175