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Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Behälter" (Begriffsbestimmungen Nr. 2 (7)). Wenn Diesel oder Benzin jedoch auch in den Tankanlagen transportiert wird (z.B. Austausch voller Behälter gegen leeren Behälter), sind die Tankanlagen ortsbewegliche Behälter i.S. der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (Begriffsbestimmungen Nr. 2 (18)).Bei der Errichtung und dem Betrieb der Tankanlagen sind darüber hinaus ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
ergeben. Sodann hat er entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dieses können z. B. sein:· ausreichende natürliche Be- und Entlüftung der Räume,· ausreichend technische Lüftung (Zu- und Abluftanlage),· usw.Gemäß Nr. 4.4 Abs. 3 u. 4 der TRBS 3145 / TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" dürfen nur die für den Fortgang der Arbeiten ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ...
Stand: 21.05.2025
Dialog: 26545
eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne von § 2 Nr. 30 Lit. f) Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Derartige überwachungsbedürftige Anlagen sind unter anderem vor erstmaliger Inbetriebnahme durch eine "zur Prüfung befähigte Person für Explosionsgefährdungen" im Sinne von § 2 Abs. (6) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, einer Prüfung gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4 ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27186
werden darf, kann im Regelfall nur der Hersteller beurteilen. Sofern die explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen eingeteilt wurden, sind dort entsprechend der Zoneneinteilung Geräte der jeweiligen unter Nr. 1.8 Anhang I Nr. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aufgeführten Kategorie zu verwenden. Der Nabendynamo kann ein solches Gerät sein. Entspricht er der jeweiligen Kategorie, kann er in der jeweiligen ...
Stand: 16.10.2019
Dialog: 42861
In der Technische Regel für Gefahrstoffe- TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" Nr. 2 Abs. 8 wird beschreiben, was unter Transportbehälter im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung zu verstehen ist:"(8) Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt ...
Stand: 08.12.2020
Dialog: 43358
Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.1 BetrSichV werden Vorgaben zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Druckanlagen gemacht:"Druckanlagen nach Nummer 2.1 und ihre Anlagenteile nach Nummer 2.2 sind wiederkehrend zu prüfen."Unter Anhang 2 ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007
"Benutzung von Fuß- und Knieschutz" führt unter Nr. 3.2.2 aus, dass Fußschutz in ausreichender Anzahl durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden muss. "Dabei hat sich bewährt, dass jeder Nutzer Fußschutz in zweifacher Ausführung erhält, damit ein wechselweises Tragen möglich wird. Es ist aber auch möglich den Fußschutz mit Sprays mit antimikrobieller Wirkung am Ende der Arbeitsschicht zu desinfizieren ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 5456
kann davon ausgegangen werden, dass die entsprechenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind. Wenn eine andere Lösung gewählt wird, muss damit mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht werden.Konkrete Anforderungen an die Abgabeeinrichtung (hier: Zapfsäule) enthält die Nr. 4.1.6 Absatz 9 der TRBS 3151. Sie muss demnach so ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43339
die Anforderungen an die befähigte Person im Anhang 2, Abschnitt 3 (Explosionsgefährdungen) Nr. 3 (befähigte Personen) der BetrSichV und die Nr. 3.1 der TRBS 1203 berücksichtigt werden. Für bestimmte Prüfaufgaben (Anh. 2 Abschn. 3, Nr. 4.2 BetrSichV) muss die befähigte Person nach Nr. 3.2 über eine behördliche Anerkennung verfügen. Der Arbeitgeber kann nur einen Beschäftigten mit der Prüfung eines Arbeitsmittels ...
Stand: 17.12.2018
Dialog: 42540
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält im Anhang 1 unter Nr. 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". Arbeitsmittel werden gemäß § 2 Abs.1 der BetrSichV definiert als "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen". Somit ist ein Unterstellbock ein Arbeitsmittel ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098
Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck - Allgemeine Anforderungen“ definiert unter Nr. 2 Abs. 9 die Druckanlage wie folgt: "Druckanlagen sind druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrSichV. Zu den Druckanlagen zählen auch Anlagen, die - einen zulässigen Betriebsdruck PB kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
Persönliche Schutzausrüstungen, die geeignet sind für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sind zugleich besondere Arbeitsmittel des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 34 ÜAnlG in Verbindung mit § 2 Nr. 30 Lit. f) ProdSG i. d. F. 19.06.2020).Die zur Prüfung befähigte Person muss vom Arbeitgeber mit entsprechendem ...
Stand: 02.04.2022
Dialog: 43657
Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 BetrSichV bedürfen die Errichtung und der Betrieb sowie Änderungen der Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, von Lageranlagen, also Räumen oder Bereichen einschließlich der in ihnen vorgesehenen ortsfesten Behälter und sonstiger Lagereinrichtungen, die dazu bestimmt sind, dass in ihnen entzündbare Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt ...
Stand: 12.04.2017
Dialog: 28808
Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, siehe § 2 Abs. 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sind vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage gemäß § 15 BetrSichV nach Nr. 4.1 Anhang 2 Abschnitt 3 und danach wiederkehrend gemäß § 16 BetrSichV nach Nrn. 5.1, 5.2 und 5.3 des vorgenannten Anhangs durchzuführen.In der Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzdokument) müssen die Prüfungen (Fristen, Umfang ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 30479
Der Begriff schwebende Last wird in den heutigen Arbeitsschutznormen nicht (mehr) verwendet. In der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Nr. 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten werden die Begriffe Lasten und hängende Lasten verwendet. Die Begriffe Last / Lasten werden auch in der DGUV Vorschrift 52 "Krane", verwendet. Die Begriffe Last / Lasten ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 42316
Im Merkblatt Arbeitsschutz Kompakt Nr. 074 „Winkelschleifer“ der BGHM ist nachzulesen, dass der Winkelschleifer immer mit beiden Händen gehalten werden muss! Es gibt keine Einhandwinkelschleifer (siehe Bild 1 des Merkblatts). ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 43912
Zur Frage 1: Muss auf dem Tragkörper der Schutzbrille unter III "3" und "5" angegeben sein?Nach DIN EN 166 Nr. 9.3.3 "Verwendungsbereich" muss der Tragkörper mit seinem vorgesehenen Verwendungsbereich gekennzeichnet sein. Wenn das Augenschutzgerät mehr als einen Verwendungsbereich umfasst, müssen die zutreffenden Zahlen nacheinander in aufsteigender Zahlenordnung auf dem Tragkörper stehen.Wenn ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43059
Gebrauch gemacht werden, wenn die dort unter den Nr. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen.Nr. 1 dürfte dann erfüllt sein, wenn die Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen sind. Werden die Fahrzeuge bestimmungsgemäß entsprechend den Angaben des Herstellers verwendet, ist auch Nr. 2 erfüllt.Nr. 3 ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären:Wo werden die Fahrzeuge eingesetzt?Welche ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174