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Ja, die Aufgaben können auf mehrere Beschäftigte aufgeteilt werden. Es entspricht durchaus der gängigen Praxis, dass Teilaufgaben von den Aufzugs-Wartungsfirmen übernommen werden. Allerdings bestehen die Verpflichtungen des Betreibers weiter; d.h. er muss die Durchführung und Erledigung dieser Aufgaben überwachen und kontrollieren. Die Aufteilung ist zu dokumentieren und im Prüfbuch abzulegen. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 3007
Zunächst einmal hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob sich durch die Tätigkeiten mit Gasen und die Aufstellung von Druckgasflaschen im Arbeitsraum Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
Da die Sportgeräte vom Arbeitgeber angeschafft wurden, für die Benutzung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden und auch dienstlichen Zwecken (Erhaltung der körperlichen Fitness) dienen, sind sie wie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu behandeln.D. h. es müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen festgelegt werden. Zur Festlegung ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
, – fehlende Bauteile, – ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z.B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern). " Grundsätzlich gilt, dass der Hersteller einer Leiter keine Norm einhalten muss, da die Anwendung von Normen freiwillig ist. Bei der Anwendung von harmonisierten Normen besteht die Vermutung, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten sind. Wendet der Hersteller diese ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
In der DGUV Information 212-016 "Warnkleidung" sind unter Punkt 4 genaue Angaben und weitere Verweise zu finden, die unter anderem, abhängig von der geforderten Schutzklasse, darstellen, wie Warnkleidung beschaffen sein muss und welche Mindestflächen eingehalten werden müssen. Es wird immer eine Mindestfläche in qm angegeben. So ist sichergestellt, dass unterschiedliche Konfektionsgrößen keinen ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 6713
Für den Aufbau und die Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen gelten die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.Danach sind alle ortsveränderlichen Arbeitsmittel nach dem Aufbau vor ihrer Verwendung grundsätzlich auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Belange durch den Arbeitgeber zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Je nach Gefährdungsgrad durch das Arbeitsmittel ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 9289
Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Zu den Arbeitsmitteln gehören auch land- und forstwirtschaftliche Geräte. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber).Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 6437
in Theorie und Praxis überprüft wird.Auch werden mitunter Begriffe durcheinandergeworfen, die ebenfalls auf mangelndes Hintergrundwissen seitens der ausbildenden Stelle hindeuten, wie z. B. "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Industrie", da der Begriff "Industrie" sehr allgemein für einen Gewerbezweig bzw. eine Branche steht und nicht für eine bestimmte Tätigkeit. ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43931
Die Druckluftbehälter eines als Arbeitsmittel eingesetzten LKWs unterfallen den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), auch Anhang 2 Abschnitt 4.Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. ...
Stand: 27.07.2020
Dialog: 43227
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
sind die Herstellerangaben zu beachten."Ein Einsatz von Schnittschutzbeinlingen muss grundsätzlich immer in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet und beurteilt werden. ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 43336
In der DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter dem Punkt 3.2.1 folgendes nachzulesen:"Vor Beginn der Prüfung muss eine Bestandsaufnahme erfolgen. Diese Bestandsaufnahme umfasst frühere Prüfprotokolle, Schalt- und Übersichtspläne und weitere Dokumentationen. Dazu gehört ...
Stand: 20.09.2019
Dialog: 42845
In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (2015) sind die Übergangsvorschriften in § 24 geregelt. Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage (hier: Betriebstankstelle für LPG) , die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet und verwendet wurde, ist demnach zulässig. Eine nach "alter" BetrSichV erteilte Erlaubnis gilt unverändert weiter. Erst bei einer Änderung der Bauart ...
Stand: 11.07.2017
Dialog: 29740
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, gehören zu den Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Fahrzeuge sind Art, Umfang und Fristen nötiger Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich vom Arbeitgeber festzulegen. Dabei sind die in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge ...
Stand: 02.09.2022
Dialog: 26289
Schienenfahrzeuge können grundsätzlich den Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zugeordnet werden. Im Anhang 1 der BetrSichV sind Mindestvorschriften für mobile selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel ausdrücklich aufgeführt. Mit der Folge, dass, sofern Schienenfahrzeuge vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Benutzung zur Verfügung ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1969
Wenn es sich bei der Spülküche um eine im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens betriebene Spülküche handelt, sind die im Spritzbereich befindlichen Steckdosen mit einem Spritzschutz auszustatten. Unabhängig vom Vorhandensein eines FI-Schutzschalters, der ohnehin installiert sein muss.Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss zwangsläufig festgestellt werden, dass beim Spülvorgang ...
Stand: 22.06.2019
Dialog: 5460
) zu beachten. Ein unkontrollierter Austritt von Hydrauliköl, z. B. durch eine Beschädigung der Rohrleitung oder undichte Verschraubungen, muss verhindert sein. Dies gilt sowohl für Rohrleitungen als auch für Schlauchleitungen. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5986
Entscheidend für das Erfordernis einer Freimessung ist, ob eine Explosionsgefährdung durch nicht ex-geschützte Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der Betriebsweise der dort vorhandenen Anlagen und Betriebsmittel auch außerhalb der angegebenen EX Zone 2 (30cm) sicher auszuschließen ist. Hier sind auch Funktionsstörungen und Undichtigkeiten an den ex-relevanten Anlagen, hier Farbmisch- und Füllein ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43007
Das Laden in einer Tiefgarage stellt kein Problem dar, da die verwendeten Batterien moderner Elektrofahrzeuge, im Gegensatz zu herkömmlichen Bleibatterien, nicht ausgasen. Auch die Ladetechnik von Serienfahrzeugen ist sehr sicher, so dass ein Überladen der Batterien ausgeschlossen wird.Der Anwendungsbereich der VdS-Richtlinie 2259 "Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge" bezieht sich auf Ladeanl ...
Stand: 27.07.2019
Dialog: 29635