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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen die in einer Spülküche vorhandenen Steckdosen mit einem Spritzwasserschutz ausgerüstet sein?

KomNet Dialog 5460

Stand: 22.06.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Gefährdungen durch Arbeitsmittel und Einrichtungen

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Frage:

Im Bereich einer neu eingerichteten Küche befindet sich auch die so genannte Spülküche. Die elektrischen Einrichtungen sind mit FI-Schaltern ausgerüstet. Müssen die dort vorhandenen Steckdosen usw. mit einem Spritzwasserschutz ausgerüstet sein? Der Architekt behauptet, dass dies durch Einbau des FI-Schalters nicht mehr nötig sei.

Antwort:

Wenn es sich bei der Spülküche um eine im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens betriebene Spülküche handelt, sind die im Spritzbereich befindlichen Steckdosen mit einem Spritzschutz auszustatten. Unabhängig vom Vorhandensein eines FI-Schutzschalters, der ohnehin installiert sein muss.


Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss zwangsläufig festgestellt werden, dass beim Spülvorgang ein Eindringen von Spritzwasser in die Steckdosen zu verhindern ist.


Auf die Informationen in der DGUV Regel 110-003 - Branche Küchenbetriebe weisen wir hin.