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von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Diese Vorgabe gilt auch für Lastaufnahmemittel. Hinweise für die Prüfung können auch dem Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) entnommen werden. Konkretisierungen finden sich in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ; z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen " und TRBS 1203 "Befähigte ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 6609
und Tritte vor, kann nicht davon ausgegangen werden, dass damit auch die Voraussetzungen als befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten vorliegen.Diesbezügliche Anforderungen sind der Betriebssicherheitsverordnung und den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 2121 Teil 1 "Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" Ziffer 4.7.2 "Befähigte Person" und der TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
, - Prüffrist, - Prüfperson, Prüfteam (EuP), - verwendetes Prüf- und/oder Messgerät. Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Eine zusätzliche Dokumentation durch Aufbringen einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin auf dem Arbeitsmittel ist sinnvoll, aber nicht zwingend. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
Betriebssicherheitsverordnung.Weitere Informationen zum Stand der Technik hinsichtlich wiederkehrender Prüfungen von Druckanlagen und Einflussfaktoren zur Ermittlung von Prüffristen finden sich in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 2. ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 43873
Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), spez. der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und der TRBS 1203 "Befähigte Personen" zu entnehmen sowie der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" .Voraussetzung dafür, dass ein Handwerker Leitern und Tritte prüfen darf ist also, dass bei ihm die vom Arbeitgeber festgelegten Voraussetzungen, ggf ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen durchgeführt werden. Konkretisierungen können den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV einzubeziehen.In Bezug auf die Prüffristen ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden. Konkretisierungen sollten den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z. B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der DGUV Information 208-061 ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44126
Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht ändern kann, nicht gerechtfertigt ist.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbeondere die TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern".Bei der Ausführung der Tätigkeiten ist sicherzustellen, dass die Leitern bestimmungsgemäß verwendet ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
Nutzungsdauer erforderlich sein. Der Arbeitgeber hat Sorge dafür zu tragen, dass die Arbeitsmittel über die gesamte Benutzungsdauer sicher bleiben. Für die Prüfung von Arbeitsmitteln gibt es die Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS (www.baua.de/TRBS/), speziell die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen". ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 1297
werden. Diese müssen eine Zuverlässigkeit für die Aufgabe erwarten lassen und entsprechend unterwiesen sein.Weitere Regeln für das Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern enthalten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe TRBS 3145/TRGS 745 unter Nr. 4.3. Darüber hinaus enthält die DGUV Regel 112-190 unter Nr. 6.9.2 Anforderungen an das Befüllen von Druckgasbehältern sowie unter Nr ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
nach einer Montage stattfinden."Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen".Unter dem Punkt 3.2.1 Absatz 2 ist dort folgendes nachzulesen:"Die nach der BetrSichV verbindlich vorgegebenen Prüfpflichten gemäß §§ 14 und 15 BetrSichV (z. B ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
, elektronische Erfassung, Plakettenaufkleber etc.(Hinweis: vertragliche Regelungen mit dem Auditor könnten eine bestimmte Regelung fordern) hierbei festlegen. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind vom Arbeitgeber bei der Festlegung der Prüffristen neben den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS, wie z. B. den TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
der Prüfung (Normengrundlage), - Prüfergebnis, - Prüffrist, - Prüfperson, Prüfteam (EuP), - verwendetes Prüf- und/oder Messgerät. Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Eine zusätzliche Dokumentation durch Aufbringen einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin auf dem Arbeitsmittel ist sinnvoll. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 "Prüfungen ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 14504
" sowie die Herstellerdokumente (Bedienungsanleitung, Aufbau- und Verwendungsanleitung) einzubeziehen. Konkretisierungen sollten auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS, www.baua.de/TRBS/); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Zur Abgrenzung der Prüftiefe bei Regalen sind nach unserem Verständnis folgende ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
Bei der Außerbetriebnahme einer Aufzugsanlage hat der Betreiber die Maßnahmen nach Ziffer 3.9 der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" umzusetzen. Dabei ist unter Beachtung der Betriebsanleitung mindestens erforderlich:- der Fahrkorb ist in die oberste Haltestelle zu fahren (bei Treibscheibenantrieben),- die Fahrschachttüren müssen verriegelt ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei dürfen sie aber nicht über deren Bestimmungen hinausgehen. Die in § 14 Abs. 2 BetrSichV klar formulierte Erfordernis, wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, kann somit nicht durch eine Regelung in den TRBS aufgehoben bzw ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
nach sich zieht. Die nach dem Stand der Technik sichere Verwendung älterer Arbeitsmittel kann auch über ergänzende Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung unter Anwendung des T-O-P-Prinzips gewährleistet werden. Hierbei ist auch dem Verbesserungsgrundsatz gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Rechnung zu tragen (Nummer 2.2, Abs. 3 Empfehlungen zur Betriebssicherheit (EmpfBS 1114 ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43457
,die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten,vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung."Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber u.a. die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der TRBS kann der Arbeitgeber davon ausgehen ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
für Betriebssicherheit - TRBS, neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, wie z. B. die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Information 208-006 "Sicherheit ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42727
. Gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Dabei sind die "Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)" wie z. B. die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das Vorschriften ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791