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Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770
kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Diese Personen sind erste Ansprechpartner im Betrieb in Angelegenheiten des betrieblichen Arbeitsschutzes, sie unterstützen den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung sowie beim Festlegen der nötigen Arbeitsschutzmassnahmen. ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 6161
WENIG BELASTUNG WIE MÖGLICH!"Es muss daher im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes abgeklärt werden, ob die mit der Verwendung einheitlicher Filter verbundenen Vereinfachungen die im Einzelfall höheren körperlichen Belastungen beim Tragen von P3-Filtern rechtfertigen.Zu beachten ist auch, dass bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten ...
Stand: 12.08.2019
Dialog: 8760
des offenen Keilriemenantriebs erreichen können (wenn auch nur durch Benutzung einer Leiter), sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der nach BetrSichV zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV), ausreichende Schutzmaßnahmen festzulegen, die die genannten Anforderungen erfüllen.Beispielhaft wären eine Abdeckung des Gefahrenbereichs oder ein sicheres Stillsetzen des Keilriemenantriebs vor Betreten ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 44030
Druckanlagen sind gemäß TRBS 2141 Nr. 2 Abs. 9 druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen. Bei der Einstufung ist neben dem Druck (=maximal zulässiger Druck) auch das Volumen sowie das „Druck-Liter-Produkt“ zu berücksichtigen.Der Umfang der Druckanlage sowie erforderliche Prüffristen sind durch den Arbeitgeber/Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 29204
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für diese Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und dabei die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln. Hierbei sind im vorliegenden Fall beispielsweise die Kenntnisse des Beschäftigten, die genaue Art der Tätigkeit etc. zu berücksichtigen. Eine Musterbetriebsanweisung ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 23321
Sicherheitsschuhe: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittlen, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe ...
Stand: 15.01.2018
Dialog: 5077
Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen anhand der Geräteart, Arbeitsumgebung und der damit verbundenen Gefahr festlegen. Hierbei sollte er sich von einer Elektrofachkraft beraten lassen. Verbindliche Vorgaben für Prüfintervalle bestehen nicht.Im § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 -Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43894
Befähigungsnachweis im Rahmen des dokumentierten Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzkonzept und Explosionsschutzdokument) ausgewählt werden. Ebenso muss der Arbeitgeber hierin dokumentiert die Prüfanlässe, Prüftiefen und Prüffristen eigenständig festlegen.Eine vom Unternehmer ausgewählte besonders befähigte Prüfperson für Explosionsgefährdungen im Sinne von § 2 Abs.(6) in Verbindung mit Anhang ...
Stand: 02.04.2022
Dialog: 43657
auszuführenden Verfahren und Tätigkeiten nicht ebenso mit z.B. Hubarbeitsbühnen oder anderen Geräten, welche für das bestimmungsgemäße Heben von Personen gebaut wurden, durchgeführt werden können. Im Zuge einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung ist das schriftlich zu dokumentieren. Für diesen Ausnahmefall sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. in der DGUV Regel 101-005 "Hochziehbare ...
Stand: 13.09.2019
Dialog: 42842
Verordnungen durchzuführender Gefährdungsbeurteilung festzulegen, dass z. B. Leitungen eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sind, wenn durch Inhalt, Temperatur oder durch Verwechseln Gefahren entstehen können.So sind Rohrleitungen gemäß ASR 1.3 Nr. 7 i. V. m TRGS 201 sowie DIN 2403 entsprechend des Durchflussmediums deutlich zu kennzeichnen, wobei eine eindeutige Kennzeichnung auch die sachgerechte ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43068
ein explosionsgefährdeter Bereich vorliegt, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt auch auf kleinere Handwerksbetriebe. Wenn ein explosionsgefährdeter Bereich vorliegt, muss der Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, also auch ein kleinerer Handwerksbetrieb, ein Explosionschutzdokument erstellen. ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 2179
muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt unterstützen lassen.Der Unternehmer hat für Lagereinrichtungen und -geräte anhand der Aufbau- und Betriebsanleitungen des Herstellers Betriebsanweisungen zu erstellen und den Versicherten bekannt zu geben. (Abschnitt ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 4632
dies in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und dann auch entsprechend festlegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die frühere Einstufung nicht unbedingt mit der heutigen identisch ist. ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 5663
Erdbaumaschinen, die durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden und durch die Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV dar. Demzufolge sind die Bestimmungen der BetrSichV einzuhalten. Diese sind z.B.- die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit Festlegung der Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 3958
Ein Regal, das Beschäftigten zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird, muss wiederkehrend geprüft werden.Art, Umfang und Fristen von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Beim Festlegen des Prüfumfanges und der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben des Herstellers ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 15109
Spezielle Anforderungen an Ausbildungswerkstätten in Bezug auf Not-Aus-Einrichtungen, die über die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinausgehen, sind uns nicht bekannt.Bei der Beschäftigung von Auszubildenden (Erwachsene und Jugendliche) muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes geklärt ...
Stand: 23.07.2020
Dialog: 12337
Im Rahmen der vom Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind zunächst die Risiken einer möglichen Freisetzung von R 134a und R 404a sowie die ggfs. weiteren erforderlichen Maßnahmen (z. B. Bereitstellung von PSA) zu betrachten. Es handelt sich bei beiden v. g. Kältemitteln um Stoffe bzw. Stoffgemische ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 25943
über die ordnungsgemäß durchgeführte Prüfung der Arbeitsmittel vergewissern. Auf die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung gemäß § 12 Abs.2 BetrSichV weisen wir hin. Man kann unterstellen, dass auf Grund der Nutzung des Gerätes durch verschiedene Entleiher ein starke Beanspruchung vorliegt. Dies muss der Entleiher bei seiner Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und demzufolge die Prüfung vor Benutzung ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583
sind oder die Gefährdungsbeurteilung bzw. die von dem Unternehmer erstellte Betriebsanweisung wichtige Hinweise enthält. Auch die Nutzer können wichtige Hinweise liefern (z. B. zur Verwendungshäufigkeit, Besonderheiten bei der Bedienung, Fehler- bzw. Ausfallverhalten der Geräte).Insofern empfehlen wir, die Prüfung zunächst für solche Geräte abzulehnen, welche nicht sicher beurteilt werden können und diese aufzulisten, damit ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 43210