Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Sind Gaswarneinrichtungen für Kältemittelanlagenräume (gefüllt mit R134a und R404a) erforderlich?

KomNet Dialog 25943

Stand: 10.02.2021

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Leitungen unter innerem Überdruck

Favorit

Frage:

Sind Gaswarneinrichtungen für Kältemittelanlagenräume (gefüllt mit R134a und R404a) erforderlich?

Antwort:

Im Rahmen der vom Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind zunächst die Risiken einer möglichen Freisetzung von R 134a und R 404a sowie die ggfs. weiteren erforderlichen Maßnahmen (z. B. Bereitstellung von PSA) zu betrachten.

 

Es handelt sich bei beiden v. g. Kältemitteln um Stoffe bzw. Stoffgemische, deren Dämpfe schwerer als Luft sind und somit sauerstoffverdrängend sind. Die Messung des Sauerstoffgehaltes in Bodennähe kann zur Warnung vor Sauerstoffmangel (z. B. Unterschreiten der für Menschen gesundheitsschädlichen Grenze) geboten sein, wenn eine natürliche Lüftung wegen der Raumanordnung (z. B. unter Erdgleiche) nicht möglich und bei technischer Lüftung ein 2-facher Luftwechsel nicht sicher gewährleistet werden kann.

 

Bei Sauerstoffmangel werden unter sonst atmosphärischen Bedingungen als Schwellen für Vor- und Hauptalarm in der Regel 19 Vol.-% und 17 Vol.-% gewählt.

Eine Vorschrift, die bei der Verwendung o. g. Kältemittel Gaswarneinrichtungen fordert, ist hier nicht bekannt.


Auf die DIN EN 378-1: 2020-12. Kälteanlagen und Wärmepumpen weisen wir hin.