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Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
. Inwieweit dabei für die in diesem Arbeitsmittel eingesetzte Lithium-Batterie im Einzelfall spezifische Prüfvorgaben (Art, Umfang und Fristen) zu beachten sind, ist den jeweiligen Herstellerangaben (z.B. Bedienungsanleitung, technische Produktblätter etc.) zu entnehmen. Eine konkrete Forderung der einjährigen Prüffrist einer Lithium-Batterie (z. B. für Geräte der Garten- und Landschaftspflege), ist aktuell ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe.Ergänzend durch § 3 der Betriebssicherheitsverordnung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person fachkundig festzulegen (§ 3 (3), (6) BetrSichV).Zu Prüfungen können einfache Sichtprüfungen durch den Benutzer ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
bestimmten ortsbeweglichen Druckgeräte gilt.In der Anlage 1 wird auf die Richtlinie 2010/35/EU sowie das Kapitel 6.2. ADR verwiesen. Alle dort genannten Druckgefäße fallen unter die Bestimmungen der ODV. Im Kapitel 6.2. ADR wird dann wiederum auf die Verpackungsanweisung P 200 verwiesen.In dieser finden sich konkretere Angaben zu den Prüffristen der wiederkehrenden Prüfungen. Die Länge der Fristen zwischen ...
Stand: 14.07.2017
Dialog: 29774
. Für die Prüffrist ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gilt ein Richtwert von drei Monaten. Sie ist jedoch den jeweiligen Beanspruchungen anzupassen. Bei besonders hohen Beanspruchungen, z. B. Schleifen von Metallen, Verwendung in Bereichen mit leitfähigen Stäuben, muss die Frist deutlich verkürzt werden, gegebenenfalls auf wöchentlich oder täglich.6. PRCD-S und mobile Verteiler mit RCDs (vgl. Abb. 17 ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 29989
der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen (§ 3 Absatz 6 Satz 1 BetrSichV), das Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gemäß § 4 Absatz 5 BetrSichV. ...
Stand: 12.11.2022
Dialog: 43732
hat der Arbeitgeber aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen. Zur Prüfung befähigt ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 6437
ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen."Weiterführende Informationen enthält die DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen", zu finden über https://publikationen.dguv.de .Hinweis:Nähere Informationen zur Betriebsanweisung nach dem Gefahrstoffrecht finden ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 42931
"Benutzung von Atemschutzgeräten" präzisiert. Unter Kapitel 7 wird dort ausgeführt, dass der Arbeitgeber (Unternehmer) für die Nutzung von Atemschutzgeräten zur Flucht oder Selbstrettung jährlich sowohl theoretische Unterweisungen als auch praktische Übungen durchzuführen hat.In Kapitel 9 der DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten wird zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ausgeführt ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 17497
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 24267
, "dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
sind, dass an der Ladestation keine Brandlasten entstehen können. Rein organisatorische Maßnahmen mittels Unterweisung der Beschäftigten, würde nach unserer Einschätzung, nicht ausreichend sein.Hinweis:Auf die VdS-Richtlinie 2259 "Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 09.03.2023
Dialog: 11958
Person Arbeitsmittel prüfen zu können. Dies umfasst auch die Festlegung von Unterweisungen und Wiederholungsschulungen. Hierbei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Bei Einhaltung der Vorgaben der TRBS 1203 kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die entsprechenden Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt. Wählt er eine andere Lösung ...
Stand: 10.10.2022
Dialog: 15705
Gefährdungen verbunden, deshalb müssen die Beschäftigten für diese Tätigkeiten qualifiziert, unterwiesen und beauftragt werden.Für die Prüfungen von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb und die zur Prüfung befähigten Personen gilt § 3 Abs. 6 BetrSichV:Der Arbeitgeber hat Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 ...
Stand: 15.03.2022
Dialog: 43647
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 42960
.4.Für Isolationsüberwachungseinrichtungen gelten die Prüffristen nach 1. bis 3.5.Für die Prüffrist ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gilt ein Richtwert von drei Monaten. Sie ist jedoch den jeweiligen Beanspruchungen anzupassen. Bei besonders hohen Beanspruchungen, z. B. Schleifen von Metallen, Verwendung in Bereichen mit leitfähigen Stäuben, muss die Frist deutlich verkürzt ...
Stand: 14.03.2023
Dialog: 26279
Die Anforderungen an den Betrieb und insbesondere die Prüfung von Krananlagen ergeben sich u. a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 3 Absatz 6 i. V. mit Anhang 3 Abschnitt 1 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
nicht möglich ist. Im Rahmen der notwendigen Gefährdungsbeurteilung werden neben den Elektrogefahren noch weitere mögliche Gefährdungsquellen festgestellt werden (z. B. Blendungseinflüsse, Brandgefahr durch defekte oder überlastete Akkus, Stolpergefahr durch herumliegende Leitungen etc.). Im Rahmen der Unterweisung sind deshalb die möglichen Gefährdungen sowie die notwendigen Verhaltensweisen für den sicheren ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
oder mit den Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. Weiterhin hat er Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen und zu bestimmen, welche Befähigung die prüfende Person haben muss.Neben dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung nebst den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sind hier auch die Sicherheitsanforderungen der 1. Verordnung ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
ordnungsgemäße Geräte, welche einer Kontrolle und Prüfung beim Verleiher unterliegen, zum Einsatz kommen. Allerdings gilt, dass sich der Arbeitgeber (Entleiher) vergewissern muss, dass das Arbeitsmittel vor allem den Arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht.Bei der Gefährdungsbeurteilung und der Ermittlung von Prüfart, -umfang und -frist sind die Prüfvorgaben der DGUV Vorschrift 3 ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583