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Der Arbeitgeber hat in der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach dem § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln und festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885
Betriebsmittel aus dem Bürobereich wie Kopierer oder Drucker sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Nach § 12 BetrSichV i.V.m. § 12 Arbeitsschutzgesetz besteht zunächst eine grundsätzliche Unterweisungspflicht. Danach hat der Arbeitgeber "die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 4512
Frage 1: Ja. Bei der Änderung der kompletten Steuerung muss gemäß Tabelle A.1 Nr. 8.1b der TRBS 1121 - "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" unter anderem eine Notrufeinrichtung zu einer ständig besetzten Stelle installiert werden. Frage 2: Nein. Ein Betrieb der Aufzugsanlage mit einer rein akustischen Notrufeinrichtung (Klingel, Hupe, ...) ist nach der Änderung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18932
Diese Aussage ist nur zum Teil richtig. Einer solchen pauschale Aussage würden wir uns nicht anschließen.Grundsätzlich gilt folgende Vorgehensweise:Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen und Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460
Sowohl Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für Gase, die zu den sogenannten Druckanlagen und somit zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören, als auch Krane sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln müssen Arbeitgeber die Bestimmungen der BetrSichV einhalten, um damit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43625
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die zwei ex-geschützten Ventilatoren sorgen für den im Container notwendigen Luftwechsel und stellen aufgrund ihrer technischen Ausführung gem. DIN EN 14986 und DIN EN 60079 keine Zündquelle da. Im Bereich der Austrittsöffnungen kann je nach Belastung der Luft im Innenraum des Containers eine temporäre Ex-Zone vorhanden sein. Dieser Umstand wird jedoch in der Anlage 4 zur TRGS 520 ...
Stand: 17.05.2019
Dialog: 42709
Rohrleitungen im Galvanikbetrieb gehören zu den Anlagen/Arbeitsmitteln, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen Situationen führen können und daher gemäß § 14 (2) Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - in regelmäßigen Abständen durch befähigte Personen überprüfen zu lassen sind.Hierzu hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 23083
Auch ein handbetriebener Seilzug ist ein Arbeitsmittel, das der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Erledigung von Arbeitsaufgaben zur Verfügung stellen kann. Daher ist wie folgt zu verfahren: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364
eine Elektrofachkraft zu Rate gezogen werden.Beim Betrieb (Gebrauch) der Krananlage sieht es anders aus. Im privaten Bereich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Prüfpflicht. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), hier der Anhang 3, gilt nicht, da laut § 1 (1) der BetrSichV diese Verordnung für die Verwendung von Arbeitsmitteln gilt und Ziel dieser Verordnung es ist, die Sicherheit ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden (wie z.B. Rolltore) gelten in erster Linie die Anforderungen der ArbStättV. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (z.B. Elektroinstallation ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1 Nummer 4.3 dürfen im unmittelbarem Bereich einer Aufzugsanlage keine Einrichtungen vorhanden sein, die den sicheren Betrieb gefährden können. Viele Desinfektionsmittel basieren auf der desinfizierenden Eigenschaft von Alkoholen (z.B. Ethanol, iso-Propanol, n- Propanol,...) Oft liegt der Flammpunkt der Desinfektionsmittel bei 23 °C, so ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27935
Hämmer, Gabelschlüssel oder Schraubendreher unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Dabei sind Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen (§ 2 Abs. 1 BetrSichV). Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat ...
Stand: 16.10.2015
Dialog: 6407
Unter Abschnitt A 2.1 zu § 2 Abs. 1 "Gebäude / Gebäudebestandteile / Einrichtungen" der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) ist folgendes ausgeführt: "Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Dokumentationspflichten für Prüfungen von Arbeitsmitteln finden sich im § 14 Abs.7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) . Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Prüfergebnisse aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.Die Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
Grundsätzlich können Privatgeräte pflegebedürftiger Personen zu Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden (z. B. Rasierapparate, Föhne und dergleichen). Eine Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV lässt sich jedoch daraus unserer Ansicht nach nicht ableiten, da die Geräte weder durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden noch in einem von ihm zu beeinflussenden ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 28506
Der Begriff "Prüfung der Funktionsfähigkeit" verkürzt die Fragestellung zu sehr. Präzise im Sinne von Abschnitt 2.4 TRBS 1201 (Ausgabe: März 2019) muss es heißen: "Prüfung der Funktionsfähigkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen" im Rahmen der technischen Prüfung von Arbeitsmitteln gem. § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Hierunter versteht man im Rahmen ...
Stand: 12.11.2022
Dialog: 43732
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Zu den Arbeitsmitteln gehören auch land- und forstwirtschaftliche Geräte. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber).Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 6437
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln (hier: der Kettensägen) die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 7576
des Regelkreises fortlaufend sich selbst beeinflusst) dient.Druckausgleichsbehälter oder Hydraulikspeicher, die nicht der Regelung dienen, fallen bei Einhaltung der dort aufgeführten Kriterien unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 7.7 a) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder unter die allgemeinen Prüfpflichten des Anhangs 2 Abschnitt 4 Nr. 7 BetrSichV.Um unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 7.7 b) BetrSichV ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539