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1 muss so festgelegt werden, dass das Arbeitsmittel im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher verwendet werden kann. Kriterien für die Festlegung von Prüffristen sind insbesondere: Einsatzbedingungen (Art der Benutzung/Beanspruchung, Häufigkeit und Dauer der Benutzung, Qualifikation der Beschäftigten usw.), unter denen das Arbeitsmittel verwendet wird,Herstellerhinweise ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
festzulegen. Prüfverpflichtungen ergeben sich dann aus § 14 der BetrSichV. In § 14 Absatz 4 ist zusätzlich festgelegt, dass bei der Prüfung der in Anhang 3 genannten Arbeitsmittel die dort genannten Vorgaben zusätzlich zu den Vorgaben der Absätze 1 bis 3 gelten. In Anhang 3 finden unter der Nummer 3 zwei Tabellen in denen die Prüffristen und Prüfzuständigkeiten festgelegt sind. Aus den Tabellen ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 8257
Im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Hochspannungsmasten werden in der Regel den Arbeitnehmern nicht für die Durchführung von Arbeiten zur Verfügung gestellt und werden demnach ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 2268
keine weitergehenden Anforderungen an diese Personen festgelegt, die zu beachten wären.Die TRBS 1203 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
(Zwischenprüfung) der Prüfungsumfang beschrieben. In den jeweils Zweiten Absätzen ist der Prüfungsumfang festgelegt. Unter Punkt 1 ist hier die Prüfung des sicheren und ungehinderten Zugangs zur Aufzugsanlage zu finden. Dazu gehören auch die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern. ...
Stand: 24.04.2020
Dialog: 43124
der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die TRB 801 kann noch als Erkenntnisquelle zur Beurteilungshilfe herangezogen werden, wenn nichts anderes in der BetrSichV und den TRBS festgelegt wurde. ...
Stand: 26.02.2015
Dialog: 23212
Dieseltankanlagen sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, da Dieselkraftstoff einen Flammpunkt von über 55 °C hat und somit nicht entzündlich im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - ist. Eine Dieseltankanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Verbindliche Prüffristen sind nicht festgelegt ...
Stand: 02.11.2015
Dialog: 25175
- und Gesichtsschutz in der DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" müssen in der Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen ermittelt und Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Nötige Unterbrechungen der Arbeiten, zur Reinigung der Schutzbrillen, sind kein Argument auf diese zu verzichten. ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 10283
explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen. Eine Zoneneinteilung (-Betrachtung) wird daher nicht erforderlich sein.Die Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz erfolgt seit 2015 auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung (insb. § 6), nicht mehr der Betriebssicherheitsverordnung. In der BetrSichV sind nur noch die entsprechenden Prüfpflichten festgelegt. ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42187
) können durch die Beschäftigten verwendet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Leitern bereits herstellerseitig den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheit entsprechen (vgl. § 5 (3) BetrSichV) und der vom Arbeitgeber festgelegte Zeitraum bis zur wiederkehrenden Prüfung - nach Beschaffung und bisheriger Verwendung im Betrieb - noch nicht verstrichen ist. Die von Ihnen angeführte Sicht ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
von einer befähigten Person durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für diese befähigte Person sind in der TRBS 1203 "Befähigte Personen" festgelegt. Es ist schon notwendig, diese Voraussetzungen zu erfüllen, da es sich bei den Prüfungen im Allgemeinen und die Nachweisführung im Speziellen um komplexe Themen handelt. ...
Stand: 21.03.2016
Dialog: 26218
Da die Sportgeräte vom Arbeitgeber angeschafft wurden, für die Benutzung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt werden und auch dienstlichen Zwecken (Erhaltung der körperlichen Fitness) dienen, sind sie wie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu behandeln.D. h. es müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen festgelegt werden. Zur Festlegung ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können (§ 3 Betriebssicherheitsverordnung).Nach § 5 BetrSichV darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind und die keine Mängel aufweisen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
berücksichtigen. Danach muss also auch die zulässige Drehgeschwindigkeit im Einrichtbetrieb festgelegt werden. Zu allen Betriebsarten müssen weitergehende Benutzerinformationen in der Betriebsanleitung vorhanden sein. ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 23455
realisiert werden. Bei entsprechenden Widerständen werden elektrostatische Aufladungen verhindert.Besteht das Ziel darin, für eine elektrische Isolation (z. B. bei Arbeiten unter Spannung) und damit gegen einen elektrischen Schock bzw. gefährliche Körperdurchströmung über die Füße zu sorgen, so sind Mindestisolationswiderstände in Abhängigkeit von der Nennspannung in entsprechenden Normen festgelegt ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 1705
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die grundsätzlichen Anforderungen an die Prüfung von Arbeitsmitteln finden Sie im § 14 BetrSichV. Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfung von Arbeitsmitteln werden gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Für Arbeitsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
Lasthebemagnete sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV . Das bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden müssen. Nähere Erläuterungen dazu sind in der TRBS 1201 "Technische Regeln für Betriebssicherheit, Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16308
, die einen Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde im Strahlenschutz für die Gefährdungsbeurteilung von künstlich erzeugter (optischer) Strahlung erfolgreich absolviert haben. Bislang gibt es nur wenige im v. g. Sinne fachkundige Personen. Auch sind die Qualifikationsanforderungen noch nicht endgültig festgelegt. ...
Stand: 07.06.2016
Dialog: 13864
die festgelegte Zoneneinteilung richtig ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ein Hilfsmittel dazu bietet z. B. die DGUV Regel 113-001. ...
Stand: 09.05.2018
Dialog: 18485
DGUV unter folgendem Link zu finden: www.dguv.de/publikationen) Im § 5 Abs.3 der DGUV Vorschriften 3 und 4 findet man den Passus "Auf Verlangen des Unfallversicherungsträgers ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen". Es ist in beiden Rechtsvorschriften nicht genau festgelegt, wie die Dokumentation auszuführen ist. Hilfestellung liefert die Informationsschrift DGUV Information 203-049 ...
Stand: 10.03.2017
Dialog: 6653