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, wie lange sie zu tragen sind (§ 3 PSA-Benutzungsverordnung). Dies ergibt sich auch aus § 30 Abs.1 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention":"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstungen entsprechend bestehender Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsgemäß benutzt werden." Konkretisiert werden die Vorgaben hinsichtlich der persönlichen Schutzausrüstungen ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 17114
Nein, dies ist nicht möglich.In der DGUV Vorschrift 52 "Krane" ist in § 26 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885
als Arbeitsmittel an einem Arbeitsplatz zu beurteilen und ggf. Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen.Dabei hat er die Nummer 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" des Anhangs der ArbStättV und die Betriebssicherheitsverordnung, für das Laufband als Arbeitsmittel, zu berücksichtigen. Der Nummer 6.1 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes zu entnehmen:"(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44048
Nach dem § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welchen Arbeitnehmern persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen ist.Auch unter Ziff. 3.1 der DGUV 112-991 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz und im Anhang 1 der DGUV 112-991 wird auf die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung hingewiesen.Die Gefährdungsbeurteilung muss ...
Stand: 20.07.2023
Dialog: 1660
stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass die Anlage nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen. Für Schlauchleitungen als nicht überwachungsbedürftige Anlage/Arbeitsmittel fordert die neue BetrSichV in § 14 Abs. 7 zusätzlich, "Der Arbeitgeber hat … dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377
Werktags. (TRGS 510, Nr. 1 (1)).Für ortsbewegliche und ortsfeste Behälter gelten unterschiedliche Regelwerke, die insbesondere auch die Prüfverpflichtungen regeln.Für ortsbewegliche Druckgeräte gelten z. B. die Anforderungen der RL 2008/68/EG. Für ortsfeste Druckanlagen gelten die Prüfverpflichtungen nach Anhang 2 Abschnitt 4 der Betriebssicherheitsverordnung.Werden ortsbewegliche Druckgeräte ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42589
Werden Gasverbrauchseinrichtungen, Druckgasflaschen bzw. ortsbewegliche Druckgeräte von Arbeitnehmern bei der Arbeit benutzt und werden diese vom Arbeitgeber bereitgestellt, handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Bezüglich der anzuwendenden Vorschriften zum Betrieb bzw der Beschaffenheit muss ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 3590
Stellen auf Rückhalteeinrichtungen - hierzu zählen auch die Auffangwannen - eingegangen.Unter Nummer 5.9 Überprüfungen und Kontrollen ist u.a. Folgendes nachzulesen:"(1) Ortsbewegliche Behälter sind regelmäßig auf Beschädigungen zu kontrollieren, die Kontrollfristen sind in Abhängigkeit von den Stoffeigenschaften, der Art des Behälters sowie der besonderen Lagerbedingungen (z.B. im Freien, in Gebäuden ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 43775
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt.Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
(Zwischenprüfung) der Prüfungsumfang beschrieben. In den jeweils Zweiten Absätzen ist der Prüfungsumfang festgelegt. Unter Punkt 1 ist hier die Prüfung des sicheren und ungehinderten Zugangs zur Aufzugsanlage zu finden. Dazu gehören auch die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern. ...
Stand: 24.04.2020
Dialog: 43124
Nach § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Arbeitsmittel Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage, z. B. eine Fertigungsstraße. Nach dieser Definition gehört ...
Stand: 18.05.2017
Dialog: 1737
nach dem DGUV Grundsatz 308-001 gliedert sich im Wesentlichen in die drei Stufen- allgemeine Ausbildung (Stufe 1)- Zusatzausbildung (Stufe 2)- betriebliche Ausbildung (Stufe 3) "In der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) auf Frontgabelstaplern. Daher müssen Fahrer, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 25198
Für den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind insbesondere 2 Schutzziele relevant:1. Schutz gegen direkte Berührung (von unter Spannung stehenden Teilen)2. Schutz gegen indirekte Berührung (schützt den Benutzer im Fehlerfall)Damit die Schutzmaßnahmen wirksam erhalten bleiben, müssen regelmäßig Prüfungen stattfinden (s. DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
Die Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen für überwachungsbedürftige Aufzüge sind während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort der Aufzugsanlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Sie können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.Dies steht in § 17 Abs. 1 (Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43211
Die Prüfung eines Anschlagmittels durch eine befähigte Person ist i. d. R. nur eine Sichtprüfung. Bei einer massiven Überlastung des Anschlagmittels können auch im Inneren Schäden entstehen.Wir empfehlen Ihnen daher:1. In Kenntnis, dass das Stahldrahtseil massiv überlastet wurde dieses ablegen, da eventuell vorhandene Schäden im Inneren nicht erkannt werden können.2. Mit dem Hersteller Kontakt ...
Stand: 09.09.2020
Dialog: 23254
und Unfallverhütung dienen (in der Praxis oft blau gerahmt), und Betriebsanweisungen im Sinne der Gefahrstoffverordnung (in der Praxis oft orange oder rot gerahmt) zu unterscheiden.Betriebsanweisungen nach der Gefahrstoffverordnung müssen mindestens folgendes enthalten:"1. Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe ...
Stand: 30.03.2018
Dialog: 15921
auf die Beschaffenheit für bereits verwendete Arbeitsmittel nach sich zieht. Die nach dem Stand der Technik sichere Verwendung älterer Arbeitsmittel kann auch über ergänzende Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung unter Anwendung des T-O-P-Prinzips gewährleistet werden. Hierbei ist auch dem Verbesserungsgrundsatz gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Rechnung zu tragen.Bei der Ableitung ...
Stand: 22.04.2021
Dialog: 43269
zu lassen. Entsprechend § 7 (1) GefStoffV darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind. Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber gemäß § 7 (2 ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 42201
. Überwachungsbedürftige Anlagen sind Arbeitsmittel, für die zusätzlich Abschnitt 3, Anhang 1 Nr. 4 und 5 sowie Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten. Die Anforderungen an die Zurverfügungstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln sind insbesondere in der BetrSichV zusammengefasst. Sie werden durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
Die Druckbehälter sind Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie). Unter Berücksichtigung der Fluidgruppe 2 sind diese Druckgeräte nach Diagramm 4 Anhang II der Richtlinie 2014/68/EU zu bewerten. (Art. 4 Abs. 1 a) ii zweiter Spiegelstrich). Unterstellt wird hierbei, dass keine Stoffeigenschaften nach Art. 13 Abs. 1a) der Richtlinie 2014/68/EU zu berücksichtigen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729