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insbesondere die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung zu berücksichtigen. So ist z. B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, § 3 Betriebssicherheitsverordnung bzw. § 6 Gefahrstoffverordnung vor Inbetriebnahme der Anlage ein Explosionsschutzdokument zu erstellen (§ 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung). Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
Festlegung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung. In der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 1201 wird diesbzgl. ausgeführt:"(1) Eine Festlegung von Prüffristen für Prüfungen nach § 14 BetrSichV ist nur für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, erforderlich (§ 14 Absatz 2 BetrSichV).(2) Die Prüffrist nach Absatz ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
Die TRBS 3151 wird zurzeit überarbeitet und soll noch in 2018 neu erscheinen.Dort sind folgende Regelungen zur vorläufigen oder endgültigen Außerbetriebnahme genannt:"(1) Tankstellen und Gasfüllanlagen, die komplett oder teilweise sowie vorübergehend oder endgültig außer Betrieb genommen werden, sind so zu sichern, dass Gefahren für Beschäftigte und andere Personen nicht entstehen. Umbau ...
Stand: 09.05.2018
Dialog: 42286
Im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Hochspannungsmasten werden in der Regel den Arbeitnehmern nicht für die Durchführung von Arbeiten zur Verfügung gestellt und werden demnach ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 2268
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die BetrSichV verbietet nicht das Verwenden privat beschaffter Arbeitsmittel. Nutzen Beschäftigte privat beschaffte Arbeitsmittel bei der Arbeit, so fallen auch diese Arbeitsmittel unter die Bestimmungen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 6466
In den gesetzlichen Bestimmungen ist es nicht explizit verlangt, dass die zur Personenbefreiung beauftragte Person an jedem Aufzug, an dem sie eine Personenbefreiung durchführen soll, praktisch eingewiesen werden muss. In der TRBS 3121 sind die Anforderungen an die mit der Personenbefreiung beauftragten Personen konkretisiert. Der Betreiber wählt die Personen aus, die seiner Meinung ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 26576
In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" wird unter Nummer 8.3 Dokumentation folgendes ausgeführt:"8.3.1 Prüfungen nach Nummer 4.2(1) Gemäß § 14 Absatz 7 BetrSichV müssen die Aufzeichnungen mindestens die folgenden Angaben enthalten:− Art der Prüfung,− Prüfumfang,− Ergebnis der Prüfung und− Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22151
nur die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren (Kap. 4.4.2) sowie die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" (bisher BGR/GUV-R 108, Anhang 1 Nr. 1) bekannt, die eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen W029 „Warnung vor Gasflaschen“ explizit fordert. ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
Werden Kraftfahrzeuge den Beschäftigten zur Verwendung zur Verfügung gestellt, sind sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Zu Frage 1)Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung sind Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln. Entsprechend § 14 Abs. 2 ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
) Betriebssicherheitsverordnung Art und Umfang der Prüfung zu dokumentieren.Zur nachvollziehbaren Dokumentation gehört auch der Bezug zur entsprechenden Rechtsquelle. Insofern besteht hier die erste Notwendigkeit, die Rechtsquelle anzugeben.Gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen der Betriebsmittel ordnungsgemäß dokumentiert ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die Betriebssicherheitsverordnung gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Die privat genutzten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel/Gerätschaften/Elektrogeräte fallen ...
Stand: 03.06.2025
Dialog: 4752
Umfangreiche Informationen zu dieser Thematik bietet der IFA Report 4/2014 "Untersuchung von dynamischen Büroarbeitsplätzen". Wir bitten Sie, die dort genannten Informationen zu nutzen.Der Arbeitgeber hat in einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Eignung eines Laufbandes ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44048
Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
, - Prüffrist, - Prüfperson, Prüfteam (EuP), - verwendetes Prüf- und/oder Messgerät. Prüfergebnisse sind mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Eine zusätzliche Dokumentation durch Aufbringen einer Plakette mit dem nächsten Prüftermin auf dem Arbeitsmittel ist sinnvoll, aber nicht zwingend. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 29.12.2016
Dialog: 15142
Nein, eine Fahrtreppe fällt nicht in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sondern in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Die Anforderungen ergeben sich aus der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und dem Punkt 4.8 der ASR A1.8 "Verkehrswege".Hinweis:Auf die Frage A 2.1 zu § 2 Abs. 1 „Gebäudebestandteile / Einrichtungen“ der LV 35 "Leitlinien ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 42711
Beim Betrieb (Gebrauch) des Kompressors kommt es darauf an, ob Sie diesen privat oder gewerblich betreiben. Sofern Sie die Anlage nur für Vereinsmitglieder nutzen, stellt dies eine private Nutzung dar und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt nicht. Oftmals dienen solche Anlagen in Tauchclubs aber auch wirtschaftlichen Interessen oder es werden auch Flaschen für Nicht-Mitglieder ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429
Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770
Eine Pflicht im Sinne einer verbindlichen Regelung gibt es nicht. Grundlage ist, wie immer, die Gefährdungsbeurteilung.Als Grundlage für die Beurteilung ist richtigerweise die TRGS 727 benannt. Bei der Beantwortung der Frage, ob die Forderung nach ableitfähigem Schuhwerk (105 bis 108 Ohm) auch in der Zone 2 gilt, kann zusätzlich die TRBS 2152 Teil 3 herangezogen werden. Danach ...
Stand: 19.12.2018
Dialog: 42542
Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich. Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2 ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
Zur Interpretation von § 5 Abs.3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):"Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen."Hiermit ist gemeint, dass auch selbst hergestellte Arbeitsmittel den Sicherheitsanforderungen beispielsweise der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 24733