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verfügt, die im Innern des Lastträgers oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind."Gemäß Ihrer Beschreibung ist der Aufzug nicht ohne Schwierigkeiten betretbar und verfügt im Innern des Lastenträgers über keine Steuereinrichtungen. Danach wären die Vorschriften der RL 2014/33/EU nicht anzuwenden.Ein solcher Aufzug ist keine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
Druckanlagen sind gemäß TRBS 2141 Nr. 2 Abs. 9 druckbeaufschlagte Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlagen. Bei der Einstufung ist neben dem Druck (=maximal zulässiger Druck) auch das Volumen sowie das „Druck-Liter-Produkt“ zu berücksichtigen.Der Umfang der Druckanlage sowie erforderliche Prüffristen sind durch den Arbeitgeber/Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 29204
Da der Aufstellungsort großen Einfluss auf die Sicherheit der Anlage haben kann, z.B. Brandlasten in den Schutzzonen, Bodeneinläufe im Wirkbereich, ist eine Verlegung der Anlage an einen anderen Standort grundsätzlich erlaubnisbedürftig.Sollte es sich nur um eine geringfügige Verschiebung handeln, durch die die Wechselwirkungen mit der Umgebung nicht beeinflusst werden, kann im Einzelfall evtl ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 4807
der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass ein Arbeitsmittel nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen."Ob ein Arbeitsmittel Schaden verursachenden ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
eine Elektrofachkraft zu Rate gezogen werden.Beim Betrieb (Gebrauch) der Krananlage sieht es anders aus. Im privaten Bereich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene, wiederkehrende Prüfpflicht. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), hier der Anhang 3, gilt nicht, da laut § 1 (1) der BetrSichV diese Verordnung für die Verwendung von Arbeitsmitteln gilt und Ziel dieser Verordnung es ist, die Sicherheit ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (2015) sind die Übergangsvorschriften in § 24 geregelt. Der Weiterbetrieb einer erlaubnisbedürftigen Anlage (hier: Betriebstankstelle für LPG) , die vor dem 1. Juni 2015 befugt errichtet und verwendet wurde, ist demnach zulässig. Eine nach "alter" BetrSichV erteilte Erlaubnis gilt unverändert weiter. Erst bei einer Änderung ...
Stand: 11.07.2017
Dialog: 29740
Der DGUV Information 203-001 "Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen" ist unter Nummer 3.1.1 u.a. Folgendes zu entnehmen:"Ob Schutz- oder Arbeitskleidung eingesetzt werden muss, ergibt sich in der Regel aus der Gefährdungsbeurteilung. Ob die Gefahr eines Störlichtbogens erheblich oder nur gering vorhanden ist, kann beispielsweise durch die Art der angewendeten Arbeitsmethode beantwortet ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 43766
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Im § 2 BetrSichV wird definiert, dass Verwendung jegliche Tätigkeiten mit den Arbeitsmitteln umfasst. Arbeitsmittel wiederum sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden.Wenn Beschäftigte in einem Fitnessstudio den Kunden an den Geräten aktiv Übungen ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 24023
Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen anhand der Geräteart, Arbeitsumgebung und der damit verbundenen Gefahr festlegen. Hierbei sollte er sich von einer Elektrofachkraft beraten lassen. Verbindliche Vorgaben für Prüfintervalle bestehen nicht.Im § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 -Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43894
Nein, es besteht für den Betreiber einer Aufzugsanlage keine Möglichkeit die Prüffrist eigenständig zu verlängern.Die Prüfungspflichten von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 15 "Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" und § 16 "Wiederkehrende Prüfung") genannt.Zu Aufzugsanlage ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
Nach § 2 Abs. 13 BetrSichV handelt es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage, wenn sie in Anhang 2 genannt wird oder nach § 18 Absatz 1 erlaubnispflichtig ist. Von einer erlaubnispflichtigen Anlage wird bei der Beantwortung der Frage nicht ausgegangen. In Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 Buchstabe d sind jedoch Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für bestimmte Gase, Dämpfe ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43856
).Das Prüfbuch ist immer am Betriebsort und über die gesamte Verwendungsdauer der Anlage aufzubewahren und muss alle Prüfbescheinigungen und evtl. durchgeführten Änderungen an der Anlage enthalten.Ist das Prüfbuch am Betriebsort nicht vorhanden, wird dies von der Prüforganisation auf dem Prüfbericht als Mangel vermerkt. ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43211
Aus Wirschaftlichkeitserwägungen heraus erfolgt für elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel die Einteilung in Temperaturklassen.Gemäß den in der Kennzeichnung des Gerätes angegebenen Temperaturklassen werden Arbeitsmittel mit Eignung für den Einsatz in gefährlichen explosionsfähigen Gemischen (Atmosphären) in ihren Oberflächentemperaturen durch Schutzeinrichtungen begrenzt, so dass die für ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43146
Die Praxis zeigt, dass es Arbeitnehmern (sehr häufig elektrotechnische Laien) nicht immer klar ist, warum nicht in jedem Fall z. B. drei Verbraucher an einer Mehrfachsteckdosenleiste gleichzeitig betrieben werden dürfen, obwohl doch die Mehrfachsteckdosenleiste über drei oder mehr Steckdosen verfügt. Nach der DIN VDE 0100-100:2009-06 müssen elektrische Betriebsmittel so ausgewählt ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auc ...
Stand: 18.09.2024
Dialog: 16405
Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3 bzw. 4) hervorgeht, gilt diese sowohl für elektrische Anlagen (= meist fest verbaute Teile der Infrastruktur eines Gebäudes) als auch für daran angeschlossene ortsfeste oder ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.Die rechtliche Grundlage (die Unfallverhütungsvorschrift) ist also in beiden Fällen gleich.Allerdings müssen einerseits ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 43945
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen und Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall für die batteriebetriebene Digital Multimeter, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
erlaubnispflichtige Anlage nach § 18 BetrSichV. Die Anlage ist eine überwachungsbedürftige Anlage in Bezug auf die Explosionsgefährdung, es gilt § 15 BetrSichV und Anhang 2 Nr. 3 zur BetrSichV.In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 - Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter - sind die geltenden Anforderungen ...
Stand: 29.07.2017
Dialog: 29889
. Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern mit vergleichbarer Qualifikation durchgeführt werden."In § 2 Absatz 5 BetrSichV findet sich folgende Definition für eine fachkundige Person:"Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43271
ist (z.B. bei schnell schmelzenden Kunststofffaserprodukte). Es ist zweckmäßig, diese Anforderungen auch an die sonstige Bekleidung und die Unterwäsche zu stellen. Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefahr festgestellt, muss geeignete Schutzkleidung getragen werden, die z.B. aus schwer entflammbaren Geweben oder aus ausreichend flammenhemmend ausgerüsteter Baumwolle besteht ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 3505