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Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zählen Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar * Liter nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Wenn zwei oder mehrere Druckbehälter < 50 Bar * Liter eingesetzt werden, können diese einzeln betrachtet werden. Für diese Behälter gelten dementsprechend weder die in Tabelle 1 festgelegten ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 27850
Maßgebliche Rechtsvorschrift für das Bereitstellen von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Rechtsvorschrift greift dann, wenn Arbeitsmittel den Beschäftigten vom Arbeitgeber bereitgestellt oder diese von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden.Die BetrSichV fordert nicht, dass Arbeitsmittel z.B. nach Arbeitsende unter Verschluss genommen oder von der Stromve ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 5387
Beim Betreiben von Arbeitsmitteln kommt es in der Praxis sehr häufig vor, dass unterschiedliche Prüfungen aus dem Blickwinkel verschiedener Wirkbereiche an ein und demselben Arbeitsmittel vorgenommen werden müssen. So wie z. B. im Bereich von mobilen Druckbehälteranlagen (Druckbehälter = überwachungsbedürftige Anlage mit elektrisch betriebener Kompressoreinheit = elektrisches Betriebsmittel). D ...
Stand: 11.11.2021
Dialog: 43606
) nicht mit dem Entstehen eines gefährlichen Gas-Luftgemisches zu rechnen ist.Bei der Planung von Ladestationen, auch in Parkhäusern, ist zu berücksichtigen, dass für den Ladevorgang, hier Anschluss des E-Autos an das Ladestomnetz, ausreichend Bewegungsfläche vorhanden ist. Vorgaben für einen Sicherheitsabstand zu Autos mit Verbrennungsmotor sind bisher in Technischen Regeln, der einschlägigen Literatur oder sonstigen ...
Stand: 27.07.2019
Dialog: 29635
der Einzelflaschensicherung eingeschränkt werden. Weitere Informationen sind in derBerufsgenossenschaftlichen Information aufgeführt. Zu beachten ist dabei die Betriebssicherheitsverordnung. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt der Arbeitgeber grundsätzlich die Frist, die Art und den Umfang der Prüfungen für die im Betrieb genutzten Arbeitsmittel eigenverantwortlich auf Grund seiner betrieblichen ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 1297
Nein. In dem VdS-Merkblatt über die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Klausel SK 3602 wird folgendes ausgeführt :"Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 ist nicht durch andere Prüfungen ersetzbar. Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 unterscheidet sich von allen anderen Prüfungen.Hier steht der Sach- und Brandschutz im Vordergrund, während es bei fast allen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 11340
Es muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Erprobungen vor dem Inverkehrbringen und solchen vor der Inbetriebnahme. Wobei diese getrennten Verantwortungsbereiche prinzipiell für überwachungsbedürftige Anlagen als auch für Arbeitsmittel allgemein gelten. 1. Erprobungen/Prüfungen vor dem Inverkehrbringen fallen i. d. R. in die Verantwortung des Herstellers. In einzelnen Fällen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5000
Der Begriff "Arbeitsmittel" ist im § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung wie folgt definiert:"Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen."In den LV 35 Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung, die vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik herausgegeben werden, wird die Frage ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 18283
" sowie die Herstellerdokumente (Bedienungsanleitung, Aufbau- und Verwendungsanleitung) einzubeziehen. Konkretisierungen sollten auch den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS, www.baua.de/TRBS/); z.B. TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", entnommen werden. Zur Abgrenzung der Prüftiefe bei Regalen sind nach unserem Verständnis folgende ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
Gemäß § 2 Absatz 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei einer Aufstellung in einem anderen Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung, da die Sicherheit des Arbeitsmittels durch den Umzug beeinflusst wird.In § 3 Absatz 6 BetrSichV in Verbindung mit § 15 und Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 4 BetrSichV ist geregelt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein ...
Stand: 05.02.2024
Dialog: 43896
In § 12 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist folgendes zur Information der Beschäftigten nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über 1. vorhandene Gefährdungen bei d ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
§ 14 BetrSichV müssen die dort genannten Prüfungen von befähigten Personen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV) durchgeführt werden.Konkretisierungen sind den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), wie TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen" und TRBS 1203 "Befähigte Personen", zu entnehmen.Auf die DGUV Regel 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" und die DGUV ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12837
Die Prüfung der Eigensicherheit einschließlich Nachweis einer elektrischen Anlage/Schaltung innerhalb eines explosionsgefährdeten Bereiches gehört zum Prüfumfang einer Überwachungsbedürftigen Anlage z. B. vor Inbetriebnahme. Sofern es sich bei der Anlage nicht um eine "Erlaubnisbedürftige Anlage" im Sinne des § 18 (1) Nr 3-8 Betriebssicherheitsverordnung handelt, können diese Prüfungen ...
Stand: 21.03.2016
Dialog: 26218
Zum 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Die Regelungen zur wiederkehrenden Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen (ehemals § 15) ergeben sich nunmehr aus § 16 in Verbindung mit dem Anhang 2. Der Lagerraum für Gefahrstoffe bis zu einer Menge von 1000 Liter ist dann unter dem Aspekt der überwachungsbedürftigen Anlage zu betrachten, wenn sich dort auf Grund ...
Stand: 09.06.2015
Dialog: 24021
schweren oder tödlichen Unfalls entsprechende Konsequenzen zu erwarten. Nicht zuletzt da praktische Übungen nicht in der abwassertechnischen Anlage selbst ("z. B. im Schwimmbad") durchgeführt werden müssen, sollte die Empfehlung u. E. berücksichtigt werden. Im Zweifel sollte der Fall im direkten Kontakt mit Ihrem Unfallversicherungsträger abgeklärt werden. ...
Stand: 12.07.2019
Dialog: 17738
In der DGUV Information 203-072 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen" ist unter dem Punkt 3.2.1 folgendes nachzulesen:"Vor Beginn der Prüfung muss eine Bestandsaufnahme erfolgen. Diese Bestandsaufnahme umfasst frühere Prüfprotokolle, Schalt- und Übersichtspläne und weitere Dokumentationen. Dazu gehört ...
Stand: 20.09.2019
Dialog: 42845
Unter der Voraussetzung, dass die Heizungsanlage Teil der Arbeitsstätte "Seniorenzentrum" ist und von den Beschäftigten des Seniorenzentrums verwendet wird, hat deren Arbeitgeber für diese Anlage durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (§ 5 ArbSchG).Gebäude, in denen ...
Stand: 08.10.2022
Dialog: 27617
Die Abgabe von Flüssiggas an Flüssiggastankstellen in wiederbetankbaren Gasflaschen (Druckgasflaschen) ist nicht zulässig.Entsprechend § 18 Abs. 1 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Flüssiggastankstellen erlaubnispflichtige Anlagen zum Befüllen von Fahrzeugen mit Flüssiggas zur Verwendung als Treib- oder Brennstoff (Gasfüllanlage). Nur diese Betriebsweise wird von der Erlaubnis ...
Stand: 02.12.2020
Dialog: 43352
, dass das Marktprodukt gegebenenfalls der Explosionsgruppe und Kategorie geeignet sein, muss für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre. Es handelt sich dann dabei auch um eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne von § 2 Nr. 30 f) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Beispielhaft muss der Herrsteller einer Verbrennungskraftmaschine diese so bauen, dass die bestimmungsgemäßem Verbrennungsraum herrschende Zone 0 ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 28587