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Ist das Laden von E-Autos, sofern extra geeignete elektrische Anschlüsse vorhanden sind, in geschlossenen Tiefgaragen erlaubt?

KomNet Dialog 29635

Stand: 27.07.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Ist das Laden von E-Autos, sofern extra geeignete elektrische Anschlüsse vorhanden sind, in geschlossenen Tiefgaragen erlaubt? Inwieweit ist hier die VdS 2259 anzuwenden, in der das Laden von Batterien in geschlossenen Großgaragen verboten ist? Muss ein Sicherheitsabstand zu Autos mit Verbrennungsmotor eingehalten werden?

Antwort:

Das Laden in einer Tiefgarage stellt kein Problem dar, da die verwendeten Batterien moderner Elektrofahrzeuge, im Gegensatz zu herkömmlichen Bleibatterien, nicht ausgasen. Auch die Ladetechnik von Serienfahrzeugen ist sehr sicher, so dass ein Überladen der Batterien ausgeschlossen wird.

Der Anwendungsbereich der VdS-Richtlinie 2259 "Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge" bezieht sich auf Ladeanlagen für Elektrofahrzeuge, wie Flurförderzeuge für den überwiegend innerbetrieblichen Einsatz und Reinigungsgeräte, wie z. B. Kehrmaschinen mit herkömmlichen Batterien (Akkumulatoren).

E-Autos sind hier unter Ziff. 1 "Anwendungsbereich" nicht aufgeführt. In modernen E-Autos kommen derzeit nahezu ausschließlich Lithium-Ionen-Akkus zum Einsatz. Batterien dieses Typs besitzen eine hohe Energiedichte, vertragen eine Vielzahl an Ladezyklen und weisen keinen nennenswerten Memory-Effekt auf. Im Gegensatz zu Blei., NiCd- und NiMH- Akkus wird bei Lithium-Ionen-Akkus kein wässeriger Elektrolyt verwendet. Stattdessen werden wasserfreie Elektrolyt-flüssigkeiten eingesetzt.

Das Ausgasen von Wasserstoff beim Aufladevorgang ist daher hier nicht zu befürchten, so dass auch in Räumen unter Erdgleiche (Tiefgarage) nicht mit dem Entstehen eines gefährlichen Gas-Luftgemisches zu rechnen ist.


Bei der Planung von Ladestationen, auch in Parkhäusern, ist zu berücksichtigen, dass für den Ladevorgang, hier Anschluss des E-Autos an das Ladestomnetz, ausreichend Bewegungsfläche vorhanden ist. Vorgaben für einen Sicherheitsabstand zu Autos mit Verbrennungsmotor sind bisher in Technischen Regeln, der einschlägigen Literatur oder sonstigen Vorschriften nicht zu finden, Grundsätzlich sollte sowohl in Parkhäusern als auch auf sonstigen Parkflächen ein ausreichender Abstand zu Verkehrswegen eingeplant werden um ein sicheres Bedienen der Ladeeinrichtung sicherzustellen.