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Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel sind im Anhang 1 Nummer 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genannt. Danach hat der Arbeitgeber nach Nummer 1.9 dafür zu sorgen, dassa) selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben,b) für d ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 12167
der schriftlichen Beauftragung ist aber nicht festgelegt.Der DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" beschreibt die Anforderungen an Bediener von Hubarbeitsbühnen, sowie die theoretische und praktische Ausbildung der Bediener. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme und über das Ergebnis der Abschlussprüfung (Ausbildungsnachweis). ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 13783
Funkfernsteuerungen von Kranen können im Freien erfahrungsgemäß Reichweiten bis zu 400 m haben, in Gebäuden ist dies von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Technische Anforderungen an Reichweiten sind uns nicht bekannt.Um eine Gefährdung durch eine Fehlbedienung wegen Verwechslung auszuschließen, gibt es technisch die Möglichkeit, von einer Funkübertragung auf eine Infrarotfernsteuerung ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 24212
werden. Dies kann der Arbeitgeber nur vornehmen, wenn der Bediener hierzu befähigt und unterwiesen ist.Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen und soll Angaben enthalten für welche Tätigkeiten und Maschinentypen die Beauftragung gilt. Die Form der schriftlichen Beauftragung ist aber nicht festgelegt.Der DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" beschreibt die Anforderungen ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
,in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind undihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.Die DGUV Information 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" führt in Kap. 5.3 aus:"Anforderungen ...
Stand: 13.07.2022
Dialog: 42701
der Abfüllanlage steht in direktem Zusammenhang mit der zu verrichtenden Arbeit (Bedienen / Benutzen). Es handelt sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, wenn sie vom Arbeitgeber zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird. Für derartige Produktionsanlagen gelten demnach die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 9147
,- der Betrieb / die Benutzung und Beschaffenheit der Arbeitsmittel ,- die Unterweisung und Anweisungen an Beschäftigte, auch in Form von Betriebsanweisungen.Gemäß Ziffer 3.2 "Anforderung an den Maschinenführer" der DGUV R 100-500 - Kapitel 2.12 - Betreiben von Erdbaumaschinen - dürfen mit dem selbständigen Führen oder Warten von Erdbaumaschinen nur Personen beschäftigt werden, die1. das 18. Lebensjahr ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 3958
= 1 Jahr oder länger) - Gibt es für Personen einen sicheren und bequem zu benutzenden Zugang zur Empore oder ist damit zu rechnen, dass hierzu der Güteraufzug verwendet wird? - Ist mit Personentransport auf dem Bauaufzug zu rechnen, gelten weitergehende Anforderungen. - Steht ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung, das den Bauaufzug sicher bedienen kann? - Wie werden die Zugänge ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6663
werden. Auf Nummer 2.1 Anhang der Arbeitsstättenverordnung weisen wir hin.Maßnahmen zur Absturzsicherung können Sie der Technische Regel für Betriebsicherheit TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen" entnehmen.Bei Arbeitsplätzen auf Baustellen an und über Wasser müssen nach DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (§ 8 Absatz 6)"Besteht bei Arbeiten am, auf und über dem Wasser ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 15222
).Auf den DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" weisen wir hin.Diese Anforderungen gelten für alle Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52. Personen, die die v. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen Krane nicht bedienen. Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird von der DGUV angeboten. ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
Arbeitsmittels ausdrücklich zugestimmt haben muss..Unter Punkt A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung- LV 35 wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert: "Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 11448
Bezüglich einer ordnungsgemäßen Personenbefreiung aus Aufzügen wird auf die Anforderungen aus den Technischen Regeln TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln", TRBS 3121 Betrieb von Augzugsanlagen und auf den erforderlichen Notfallplan gemäß Anhang 1 Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung hingewiesen.In Kap. 3.4 "Personenbefreiung der TRBS 3121 ...
Stand: 23.05.2024
Dialog: 42302
Die Vorgabe, dass Mitarbeiter, die ein Flurförderzeug (z.B. einen Gabelstapler) bedienen, eine schriftliche Beauftragung benötigen, ergibt sich aus § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Für Kraftfahrer findet sich eine ähnliche Regelung im § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge": "Sie " (die Fahrzeugführer) "müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
In der Richtlinie 2014/33/EU ist folgendes nachzulesen:"(1) Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind a) zur Personenbeförderung; b) zur Personen- und Güterbeförderung; c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
sich drehender Teile und oder Werkstücke notwendig werden, (wenn diese vom Bediener erreicht werden können bevor diese Stillstehen) die ohnehin erforderlichen beweglich trennenden Schutzeinrichtungen (z. B. Drehfutterschutz) zusätzlich mit einer Zuhaltefunktion auszustatten. Auf den § 8 Absatz 6 BetrSichV wird an dieser Stelle verwiesen. Im Leerlauf werden die von Ihnen angeführten Maschinen ein anderes ...
Stand: 12.12.2022
Dialog: 43715
, die Kette darf sich im Leerlauf nicht mitdrehen - Luftfilterdurch den Bediener nötig und möglich.Je komplizierter das Arbeitsmittel/die Anlage ist und damit auch die Prüfaufgabe, desto größere Anforderungen sind an die Qualifikation des Prüfers zu stellen.Etwas anders ist es bei Arbeitsmitteln, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt (z.B. Gerüst, Kran). Hier muss eine befähigte Person ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
Fahrer von Flurförderzeugen sind für die Tätigkeit mit Flurförderzeugen ausgebildet und befähigt, wenn sie u. a. nach dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ausgebildet worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen (Ausbildungs-) Nachweis vorlegen können.Die Ausbildung nach dem DGUV ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 25198
In der DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" ist hierzu unter der Nummer 4.1.2.1 folgendes nachzulesen:"Baustromverteiler müssen den Forderungen der VDE 0660-501 entsprechen und mindestens die Schutzart IP 44 aufweisen. Jeder Baustromverteiler mit mindestens einem Anschlusspunkt muss eine zentrale Einrichtung zum Trennen ...
Stand: 15.09.2020
Dialog: 43288
/Schwankungen des Lastaufnahmemittels) und erforderliche Verhaltensweisen (z. B. Fernhalten von Bedienelementen, Verhalten im Notfall) erhalten (3).Zusatzfrage zu 1)Die schriftliche Beauftragung ist nur für den Bediener, also nicht für den Mitfahrer erforderlich.+++++++++++++++++(1) §§ 5 u. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)(2) § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze ...
Stand: 07.09.2021
Dialog: 16729
Die Hauptgefahr bei der Bearbeitung von Aluminium und seinen Legierungen liegt in der Brand- und Explosionsgefahr der dabei entstehenden Aluminiumstäube. In Pulverform (Partikelgröße < 500 µm) ist Aluminium vor allem, wenn es nicht phlegmatisiert ist, aufgrund seiner großen Oberfläche sehr reaktiv.Informationen und Schutzmaßnahmen können z.T. der DGUV Regel 109-001 "Schleifen, Bürsten und Polieren ...
Stand: 18.04.2024
Dialog: 12070