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Die Aufzüge müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, jedoch nach dem Stand der Technik betrieben werden.D. h.: Nach § 10 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42761
Bei dem von Ihnen beschriebenen Transportgerät handelt es sich offenbar um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen ...
Stand: 23.06.2020
Dialog: 26539
von Fußschutz hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchzuführen. Bei der Auswahl von Arbeitsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber u.a. den Stand der Technik zu berücksichtigen. In diesem Fall wird der Stand der Technik insbesondere durch die DGUV Regel 112-991 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" konkretisiert. In der DGUV Regel 112-991 findet sich in Anhang 2 Ziffer 2 ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3406
kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Diese Personen sind erste Ansprechpartner im Betrieb in Angelegenheiten des betrieblichen Arbeitsschutzes, sie unterstützen den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung sowie beim Festlegen der nötigen Arbeitsschutzmassnahmen. ...
Stand: 16.07.2019
Dialog: 6161
Regelungen zur Sicherheit von Arbeitsmitteln sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu finden.Bei einem offenen Keilriemenantrieb besteht u. a. die Gefahr, dass Beschäftigte eingezogen werden.Gemäß § 9 Abs.1 Nr. 8 (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln getroffen werden; hierzu gehören ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 44030
Ja, Montiermaschinen und Auswuchtmaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen. Entsprechend ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12837
Die in der Frage genannten Anschlagmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel gilt hinsichtlich Prüfungen der Grundstz des § 3 Abs. 6 BetrSichV, nach dem der Arbeitgeber für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ermitteln muss. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
Die Nutzung von Arbeitsmitteln ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Danach hat der Arbeitgeber in seinem Betrieb die Verantwortung, dass Arbeitsmittel gem. § 4 BetrSichV von seinen Beschäftigten sicher verwendet werden können. Hierzu sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV auftretende Gefährdungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsmittel ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Für Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dazu gehören auch überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, besteht kein Bestandsschutz.Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug ...
Stand: 22.04.2021
Dialog: 43269
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von Anlagen und Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall für die batteriebetriebene Digital Multimeter, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
und abrufbar: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/TRBS/TRBS.html Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber 1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, 2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist. Grundlage ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
Der Arbeitgeber hat in der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach dem § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln und festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885
Nach § 10 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt:"Werden Änderungen an Arbeitsmitteln durchgeführt, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die geänderten Arbeitsmittel die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach § 5 Absatz 1 und 2 erfüllen. Bei Änderungen von Arbeitsmitteln hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob es sich um ...
Stand: 11.08.2023
Dialog: 43633
Persönliche Schutzausrüstungen, die geeignet sind für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sind zugleich besondere Arbeitsmittel des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 34 ÜAnlG in Verbindung mit § 2 Nr. 30 Lit. f) ProdSG i. d. F. 19.06.2020).Die zur Prüfung befähigte Person muss vom Arbeitgeber mit entsprechendem ...
Stand: 02.04.2022
Dialog: 43657
und umzusetzen.Unter Punkt 5.1.2 Überwachung durch den Arbeitgeber der TRBS3151/TRGS751 ist folgendes festgehalten:"(1) Wer eine Tankstelle oder Gasfüllanlage betreibt, hat diese in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, ordnungsgemäß zu betreiben, ihren Zustand zu überwachen, notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten unverzüglich vorzunehmen und die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ...
Stand: 20.01.2021
Dialog: 43350
Im Regelfall ist eine Überdachung nicht erforderlich. Ob sie erforderlich ist, muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für das Gasflaschenlager, durchzuführen ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
Die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitgeber sowie die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Beschäftigte bei der Arbeit ist in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) geregelt. Dies ändert sich grundsätzlich auch nicht durch die neue Verordnung (EU) 2016/425, die Anforderungen an Entwurf und Herstellung von PSA regelt. In § 3 Absatz 1 der PSA-BV ist geregelt ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 26701
Ein Regal, das Beschäftigten zur Benutzung zur Verfügung gestellt wird, muss wiederkehrend geprüft werden.Art, Umfang und Fristen von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Beim Festlegen des Prüfumfanges und der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben des Herstellers ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 15109
auch für Stichprobenprüfungen. Es muss sichergestellt sein, dass diese für eine sicherheitstechnische Beurteilung ausreichend sind.Die Protokollierung der Prüfungen selbst, die Prüffristen und die Prüfintensität (mit Nachweis der Erforderlichkeit) sind allein schon aus Haftungsgründen für den Arbeitgeber unbedingt notwendig.Hinweise:Grundsätzlich sollte man folgendes beachten:Produkte (auch elektrische Anlagen ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 4330
Unter dem Punkt A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob ...
Stand: 12.01.2023
Dialog: 6583