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In § 12 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist folgendes zur Information der Beschäftigten nachzulesen:"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über 1. vorhandene Gefährdungen ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 11696
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Zu den Arbeitsmitteln gehören auch land- und forstwirtschaftliche Geräte. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber).Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 6437
Die Druckluftbehälter eines als Arbeitsmittel eingesetzten LKWs unterfallen den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), auch Anhang 2 Abschnitt 4.Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. ...
Stand: 27.07.2020
Dialog: 43227
. Instandhaltungsarbeiten darf der Arbeitgeber nur auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen. Die Angaben des Herstellers des jeweiligen Arbeitsmittels sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen. "Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von fachkundigen, beauftragten und unterwiesenen Beschäftigten oder von sonstigen für die Durchführung der Instandhaltungsarbeiten geeigneten Auftragnehmern ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 26071
Die Prüfung (elektrischer) Betriebs- bzw. Arbeitsmittel richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27355
des Arbeitsschutzes erforderlich sind. 2. Das Inverkehrbringen endet mit dem sog. haftungsmäßigen Gefahrübergang bei der Übergabe der Anlage/des Arbeitsmittels. Nach dem Inverkehrbringen übernimmt i. d. R. der Betreiber die Verantwortung für die Anlage. Der Betreiber stellt als Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Anlage/das Arbeitsmittel zur Benutzung (Erprobung) zur Verfügung. Er muss demnach entsprechend ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5000
der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften der BetrSichV insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 17.08.2017
Dialog: 30037
Wir gehen davon aus, dass die Maschine ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darstellt, aber keine überwachungsbedürtige Anlage (z.B. Druckbehälter) ist. Der Arbeitgeber muss hier in eigener Verantwortung Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen festlegen. Darüber hinaus hat er festzulegen, welche Qualifikationen die Person haben muss ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6017
Zimmerer und Zimmerinnen stellen Holzkonstruktionen und Holzbauten aller Art her. Außerdem renovieren und sanieren sie historische Gebäude oder Inneneinrichtungen aus Holz. Sie arbeiten auf wechselnden Baustellen.Entsprechend der jeweiligen Tätigkeiten muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendige persönliche Schutzausrüstung ermitteln und bereitstellen. Persönliche ...
Stand: 01.04.2022
Dialog: 9516
Schienenfahrzeuge können grundsätzlich den Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zugeordnet werden. Im Anhang 1 der BetrSichV sind Mindestvorschriften für mobile selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel ausdrücklich aufgeführt. Mit der Folge, dass, sofern Schienenfahrzeuge vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Benutzung zur Verfügung ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1969
Der Arbeitgeber ist gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, durch die die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet wird. Dazu hat der Arbeitgeber nach § 2 Benutzungsverordnung für persönliche Schutzausrüstungen (PSA-BV) im Besonderen u.a. dafür zu sorgen, dass bei der Auswahl und Bereitstellung die örtlichen Bedingungen ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 303
Nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.Dabei sind auch die Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrSichV zu berücksichtigen, wonach z. B gilt, dass die Frist für die nächste Wiederkehrende Prüfung mit dem Fälligkeitstermin der letzten Prüfung ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 43671
druckbeaufschlagten Arbeitsmitteln.Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV sind Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und festzulegen. Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen zu beauftragen ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43540
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG). Die Frage ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 43192
. Allgemeine Standardempfehlungen zur Häufigkeit der Reinigungsintervalle bis zu einer nachgewiesenen Staubkonzentration im Raum sind z. Z. nicht bekannt und auch nicht zielführend, da in der Regel jeder Betrieb und jede Anlage bezüglich der Explosionsgefährdung individuell zu bewerten ist. Zur Bewertung der Explosionsgefährdung durch Staub hat der „Arbeitgeber“ durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ...
Stand: 20.06.2018
Dialog: 42331
Es ist rechtlich nicht gefordert, dass die Art der Prüfung in Verbindung mit der Rechtsgrundlage auf der Prüfplakette angegeben werden muss. Deshalb muss keine zusätzliche Grundplakette verwendet werden, die angibt, nach welcher gesetzlichen Bestimmung Arbeitsmittel geprüft wurden.Der Arbeitgeber hat bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung entsprechend § 3 (8 ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43171
Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (GBU) gem. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Gefährdungen zu berücksichtigen, der seine Beschäftigten während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Im Rahmen dieser GBU hat sich der Arbeitgeber über die Eignung des Arbeitsmittels im Zusammenhang mit der geplanten Verwendung zu informieren und dabei ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
Die Tragezeitbegrenzung ergibt sich aus der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber zu erstellen hat, bei der zweckmäßigerweise der/die Arbeitsmediziner*in eingebunden werden sollte. Hinweise zur Tragezeitbegrenzung sind zudem in der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" enthalten. Unter dem Punkt 3.2.2 der DGUV Regel 112-190 ist Folgendes nachzulesen ...
Stand: 12.05.2021
Dialog: 43524
Im Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Hochspannungsmasten werden in der Regel den Arbeitnehmern nicht für die Durchführung von Arbeiten zur Verfügung gestellt und werden demnach ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 2268