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Gibt es für FFP3-Masken eine Tragezeitbegrenzung?

KomNet Dialog 43524

Stand: 12.05.2021

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Benutzung von PSA

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Frage:

Gibt es für FFP3-Masken eine Tragezeitbegrenzung?

Antwort:

Die Tragezeitbegrenzung ergibt sich aus der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber zu erstellen hat, bei der zweckmäßigerweise der/die Arbeitsmediziner*in eingebunden werden sollte. Hinweise zur Tragezeitbegrenzung sind zudem in der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" enthalten. Unter dem Punkt 3.2.2 der DGUV Regel 112-190 ist Folgendes nachzulesen:


"Tragezeitbegrenzungen sollen eine Überbeanspruchung des Gerätträgers vermeiden. Sie gelten nur für Arbeitseinsätze nach Betriebsanweisung, nicht aber für Einsätze in Notfällen, z.B. Rettung von Menschen, Brandbekämpfung, Beseitigung von Gasaustritten sowie bei Flucht oder Selbstrettung.


Bei einer filtrierenden Halbmaske mit Ausatemventil wird dort eine Tragedauer von 120 min, mit 30 minütiger Erholungsdauer als Anhaltswert gegeben.


Die Arbeitsbedingungen beeinflussen die Einsatzdauer, die erforderliche Erholungsdauer sowie die Anzahl der Einsätze pro Schicht. Neben der gerätebedingten Belastung, z. B. Gewicht, Atemwiderstand, Klima im Gerät, sind weitere Arbeitserschwernisse,

z. B. Umgebungsklima, Arbeitsschwere, Körperhaltung, räumliche Enge, festzustellen und zu berücksichtigen. Außerdem sind persönliche Faktoren des Gerätträgers zu beachten.


Die Festlegung konkreter Tragezeiten erfordert eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners.


Praxisnahe Belastungsübungen sind durch den Unternehmer gesondert zu regeln.


Die in Anhang 2 aufgelisteten Zeiten sind Anhaltswerte beim Einsatz von Atemschutzgeräten, bei deren Einhaltung im Allgemeinen die Überbelastung eines geeigneten Gerätträgers vermieden wird."


Es ist durchaus möglich während der Tragzeitbegrenzung andere leichte Tätigkeiten durchzuführen. Die DGUV Regel 112-190 schließt lediglich das Tragen von Atemschutzmasken während dieser Zeit aus.