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Anhang III der Richtlinie 1999/92/EG bzw. nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 notwendig.Ob in einem Bereich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist oder entstehen kann muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 GefStoffV ermitteln. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass eine gefährliche ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43084
einer Betriebstankstelle handelt es sich auch um eine Arbeitsstätte. Die Anforderungen an die Arbeitstättenverordnung - ArbStättV - hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 konkretisiert. Unter Ziffer 5.2 ist beschrieben, wie Hindernisse und Gefahrstellen zu kennzeichnen sind (gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen). Bei ständigen ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 17924
(Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. ..." Die v. g. Richtlinien wurden mit Inkrafttreten der ArbStättV, deren Anhang und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR - in nationales Recht umgesetzt. Hinweise und Vorgaben zur Kennzeichnung werden u. a. in der ASR A1.3 "Sicherheits ...
Stand: 11.09.2014
Dialog: 21932
(bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" bzw. der DGUV Regel 103-011 (bisher: BGR A3). Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regelwerk können Sie unter http://publikationen.dguv.de abrufen.Informationen zur Durchführung der Prüfung für ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel bieten dieDGUV Information 203-049 "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann diese aber erforderlich sein. Entsprechend Nr. 5.2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen durch gelbschwarze Streifen (Sicherheitsmarkierung vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen) deutlich erkennbar und dauerhaft ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43339
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach den §§ 3(6) und 14 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" durchgeführt (zu finden über www.dguv.de/publikationen). Nach § 5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, "das ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
Anforderungen an die Prüfung von Aufzugsanlagen werden in der Betriebsicherheitsverordnung/BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen formuliert. Die elektrischen Prüfungen sind Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung). In Kapitel 3.3 der TRBS 1201 Teil 4 - Wiederkehrende Pr ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18237
Diese Frage lässt sich anhand der anzuwendenden Vorschriften (BetrSichV und DGUV Vorschrift 3) nicht beantworten. Somit bleibt Platz für eigene Entscheidungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen sowie bewährter Betriebspraxis: Wenn eine Verkürzung der Prüffristen notwendig ist, wird die nächste Prüfung (und somit auch die Erneuerung der Prüfplaketten im Rahmen dieser Prüfungen) noch vor dem Abl ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
. Bei der Ermittlung und Durchführung der Prüfungen ist die DGUV Vorschrift 54 (bisher: BGV D 8) "Winden, Hub- und Zuggeräte" (§§ 23, 23a) zu berücksichtigen. Unter § 14 BetrSichV wird zudem gefordert, dass die Prüfung der dort genannten Arbeitsmittel nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden darf. Weitere Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sind der TRBS 1201 www.baua.de/trbs zu entnehmen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGV A1), die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" (bisher BGR A1), die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (bisher BGV A3) sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen. Speziell für batteriebetriebene digitale Multimeter finden sich in den technischen Regelungen keine Angaben für Prüffristen. Allerdings ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
, Elektroinstallation und Heizungsanlagen gelten ebenfalls die Anforderungen der ArbStättV. Die BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (z. B. Elektroinstallation in explosionsgefährdeten Bereichen). " Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert. In der ASR A 1.7 ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
. 4.2.2) zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von den geprüften Arbeitsmitteln ist Form und Inhalt der Dokumentation durch den Arbeitgeber festzulegen. Die Prüfbescheinigungen müssen der Art der Prüfung angemessen sein und die Aufzeichnungen können dementsprechend folgende Angaben enthalten: - Datum der Prüfung, - Art der Prüfung, - Prüfgrundlagen (z. B. BGV ...; VDE, ...), - was wurde im Einzelnen ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
In der Zielstellung der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist ausgeführt, dass die ASR die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten konkretisiert. Nach §§ 3a; 4 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.3 des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn die Risiken ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
von Flurförderzeugen vom Unternehmer beauftragt werden. Diese Beauftragung ist schriftlich zu erteilen. Die Form der schriftlichen Beauftragung ist in der Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D27) nicht vorgeschrieben. Um den Unternehmer zu unterstützen, werden von einzelnen Berufsgenossenschaften und Flurförderzeug-Fahrschulen speziell gestaltete Fahrerausweise für Flurförderzeuge herausgegeben ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 25198
in explosionsgefärdeten Bereichen). Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten "Türen und Tore", ASR A 1.7 Nr.10 Abs. 1 sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers zu berücksichtigen; diese müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Nach Nr. 10.2 Abs.1 der ASR A 1.7 müssen kraftbetätigte Türen und Tore nach den Vorgaben des Herstellers u.a. wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
benutzt, darf der zu überbrückende Höhenunterschied auch mehr als 5 m betragen.Leitern, die als Aufstieg verwendet werden, müssen so beschaffen sein, dass sie mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen, sofern nicht andere Vorrichtungen ein sicheres Festhalten erlauben.Auf die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“ und ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
zur Gefährdungsbeurteilung siehe auch BG-Regel "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" (BGR 191). Hinsichtlich Zurverfügungstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen siehe §§ 29 und 30 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)." ...
Stand: 19.08.2019
Dialog: 16028
sein – Höchstgewicht 3,5 kg – und sich dem Körper gut anpassen. Für bestimmte Arbeiten ist als isolierende Kopfbedeckung auch der Schutzhelm in der Ausführung E für Elektriker nach DIN 397 zulässig.Bei Lichtbogengefahr schützt ein Gesichtsschutz das Gesicht, einschließlich der Ohren, vor Hitzeeinwirkungen und Metallspritzern. Nach § 5 Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) muss ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 43766
für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“ und ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ wird verwiesen."Hinweis:Auf die DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
."Weitere Informationen finden sich in dem DGUV Grundsatz 309-001 "Prüfung von Kranen". Dort heißt es unter dem Punkt 3.4.4.1:"Krane sind gemäß § 26 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane” (BGV/GUV-V D6) entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.Während des Betriebes sind Abweichungen ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 30885