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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG).Die Frage ...
Stand: 28.10.2020
Dialog: 43199
(§ 5 Arbeitsschutzgesetz) eigenverantwortlich zu ermitteln, ob eine Gefährdung für den kaufmännischen Angestellten (oder andere Personen) beim Durchqueren der Halle besteht. Er ist verpflichtet, aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 24062
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und zu bewerten (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Aus der Gefährdungsbeurteilung hat er dann abzuleiten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierzu gehört auch die Auswahl und der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Ausführliche ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 4658
Allgemeine Informationen:Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat hierbei eine beratende Funktion.Begründung:Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber (siehe Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Gemäß §§ 5 und 6 ArbSchG hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.08.2020
Dialog: 43206
) verwendet werden. § 2 Abs. 3 S. 1 BetrSichV verweist auf § 2 Abs. 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Im § 2 Abs. 3 ArbSchG wird bestimmt, dass Arbeitgeber natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften sind, die nachfolgend aufgeführten Personen beschäftigen1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3. arbeitnehmerähnliche ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 44016
der Betriebssicherheitsverordnung bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Anlage/des Arbeitsmittels ermitteln. Insbesondere hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Erprobung zu beauftragen sind. Hinweise in der Betriebsanleitung ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 5000
Der Arbeitgeber muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. Er muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Gefährdung vorliegt, die persönliche Schutzausrüstung erfordert. Die Gefährdungsbeurteilung muss auch für Tätigkeiten im Straßenbau bei Minusgraden durchgeführt werden.Persönliche Schutzausrüstung ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 43432
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Augenverletzungen durch absplitternde Teile, Stäube, Spritzer heißer Schmelzen o.ä. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) die erforderlichen ...
Stand: 15.07.2022
Dialog: 6675
Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind für die Arbeiten Schleifen, Bohren und Fräsen Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Für den Augenschutz der Beschäftigten muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen, welcher Augen- bzw. Gesichtsschutz für die genannten Arbeiten erforderlich ist. Dabei kann er sich durch die Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 17880
er diese den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen [§§ 3, 4, 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)]. Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. ...
Stand: 21.08.2024
Dialog: 4151
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 19793
, die Verwendung von Schutzmitteln unter Berücksichtigung der individuellen Hautempfindlichkeit und das Tragen von Sonnenbrillen ein. Hinweise hierzu finden Sie im BGIA-Report 3/2006 "Eignung von Sonnenschutzmitteln zur Hautkrebsprävention".Gemäß § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt, dass der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 17475
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die möglichen Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird hierbei festgestellt, dass das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese kostenlos bereitstellen (§ 3 Abs.3 ArbSchG). Die Frage ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 43192
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für die in seinem Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel nach § 3 (6) BetrSichV insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Hierbei sind die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen so ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
Zunächst einmal hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob sich durch die Tätigkeiten mit Gasen und die Aufstellung von Druckgasflaschen im Arbeitsraum Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
Zunächst hat der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) festzustellen, wie groß die Brandgefahr in Abhängigkeit der durchzuführenden Arbeiten ist. Sofern keine erhöhte Brandgefahr zu erwarten ist, ist Arbeitskleidung aus handelsüblichem Gewebe zulässig, sofern durch das Brenn- oder Schmelzverhalten des Gewebes im Brandfall keine erhöhe Gefährdung zu erwarten ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 3505
In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" ist im Anhang A hierzu Folgendes nachzulesen:"A.1.2 Ortsveränderliche und ortsfeste elektrische BetriebsmittelDie Prüfverpflichtung für elektrische Betriebsmittel ergibt sich neben dem bereits genannten § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 und 4 auch aus § 4 Abs. 5 ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 43804
Eine Verpflichtung, bei Druckluftleitungen den vorhandenen Druck (bar) auf der Leitung anzugeben, besteht nach den vom Arbeitsschutz zu vertretenen Vorschriften nicht. Dieses kann jedoch sinnvoll sein, wenn in einem Betrieb zwei oder mehr unterschiedliche Druckluftnetze betrieben werden.Grundsätzlich hat der Unternehmer gemäß der von ihm nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und zugehöriger ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43068
Im Regelfall ist eine Überdachung nicht erforderlich. Ob sie erforderlich ist, muss durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für das Gasflaschenlager, durchzuführen ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
Im Rahmen der vom Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind zunächst die Risiken einer möglichen Freisetzung von R 134a und R 404a sowie die ggfs. weiteren erforderlichen Maßnahmen (z. B. Bereitstellung von PSA) zu betrachten. Es handelt sich bei beiden v. g. Kältemitteln um Stoffe bzw. Stoffgemische ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 25943