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Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 15.07.2024
Dialog: 43975
Die Anforderungen an Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere den TRBS 2121 und TRBS 2121 Teil 2.Die Nummer 3.3 „Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" des Anhangs 1 der BetrSichV ist zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern ...
Stand: 01.06.2024
Dialog: 43954
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).Diese Fachkenntnisse werden erworben durch− Berufsausbildung,− Berufserfahrung und− zeitnahe berufliche Tätigkeit.Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v. g. Komponenten z ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715
). Weitere Regelungen finden sich TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" und der TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern".In der TRBS 2121 Teil 2 ist unter dem Punkt 4.2.3 "Leiter als Zugang zu/Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen" folgendes nachzulesen:"Die Verwendung von Leitern als Zugang zu oder zum Abgang ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Leitern und Tritte sind jetzt der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" zu entnehmen.Dort heißt es in der Vorbemerkung: Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind. Ebenso wird in der TRBS 2121 Teil ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
, sind Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) als individuelle Schutzmaßnahme zu verwenden. Die geeignete PSAgA muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, in der auch § 3 Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen zu berücksichtigen sind.Die TRBS 2121 besagt, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 31.01.2020
Dialog: 43028
Dies ist im Sinne der TRBS 2121 Teil 2 nicht zulässig.Unter Nummer 4.2.4 "Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz" ist nachzulesen, dass zeitweilige Arbeiten Arbeiten sind, die einen Zeitraum von zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten, wie z. B. Wartungs-, Instandhaltungs-, Inspektions-, Mess- und Montagearbeiten.Wenn die Tätigkeit insgesamt 6 Stunden dauert, handelt es sich nicht um ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 43343
Rollhocker/-tritte, sog. "Elefantenfüße", sind Aufstiegs-/Arbeitshilfen für Arbeiten in geringen Höhen. Sie sind grundsätzlich nicht verboten. Rollhocker/-tritte müssen bestimmungsgemäß eingesetzt werden und den Anforderungen der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" entsprechen.Auf die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) der Reihe 2121 - "Gefährdung ...
Stand: 09.01.2025
Dialog: 42892
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dementsprechend Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen (§ 3 BetrSichV)). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen und die notwendigen Voraussetzungen der Prüfperson eigenverantwortlich festlegen.Entsprechend § 14 BetrSichV müssen die ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
Nein! Ein Ausstieg aus der Arbeitsbühne ist nicht zulässig.Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der TRBS 2121 Teil 4 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln" sind zu beachten.Die TRBS 2121 Teil 4 enthält unter Nummer 4 Schutzmaßnahmen, konkret unter Nummer 4.1.2 ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 44105
und Tritte vor, kann nicht davon ausgegangen werden, dass damit auch die Voraussetzungen als befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten vorliegen.Diesbezügliche Anforderungen sind der Betriebssicherheitsverordnung und den entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 2121 Teil 1 "Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten" Ziffer 4.7.2 "Befähigte Person" und der TRBS 1203 "Befähigte Personen ...
Stand: 06.01.2018
Dialog: 15293
Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht ändern kann, nicht gerechtfertigt ist.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbeondere die TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern".Bei der Ausführung der Tätigkeiten ist sicherzustellen, dass die Leitern bestimmungsgemäß verwendet ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
werden. Auf Nummer 2.1 Anhang der Arbeitsstättenverordnung weisen wir hin.Maßnahmen zur Absturzsicherung können Sie der Technische Regel für Betriebsicherheit TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen" entnehmen.Bei Arbeitsplätzen auf Baustellen an und über Wasser müssen nach DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" (§ 8 Absatz 6)"Besteht bei Arbeiten am, auf und über dem Wasser ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 15222
, dass die entsprechenden Anforderungen der BetrSichV erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigen erreichen.In der TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" wird unter Nr. 3 speziell auf die Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Leitern eingegangen. Danach ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften konkretisiert.Technische Regel für Betriebsicherheit TRBS 2121 „ Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen - Punkt 4:"(1) Bei der Festlegung von Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz muss den technischen Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen und diesen wiederum Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen eingeräumt werden. (§ 4 Absatz 2 Satz 2 BetrSichV ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6075
bzw. Fachabteilungen. Eine Fachkunde ist u.a. für folgende Arbeiten notwendig: Elektrotechnische Arbeiten - Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4/VDE 0105-100 Errichtung von Gerüsten - Befähigte Person gemäß TRBS 2121 Teil 1 Asbestsanierung - Fachkunde gemäß TRGS 519 Bei Auftragserteilung durch ein Unternehmen sind folgende besondere Pflichten zu beachten: • Vergewissern, dass Beschäftigte ...
Stand: 08.10.2024
Dialog: 43933
Den Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), ergänzt durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier TRBS 2111 Teil 1 – Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln und TRBS 2121 - Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz ...
Stand: 06.04.2023
Dialog: 43033
festhalten können. Muss auf einer Leiter eine Last getragen werden, darf dies ein sicheres Festhalten nicht verhindern."Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern".Die Anforderungen der BetrSichV werden durch das Aufstellen der Leiter ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43039
für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern".Unter der Nummer 4.2.3 Leiter als Zugang zu/Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen wird hier folgendes ausgeführt:"Die Verwendung von Leitern als Zugang zu oder zum Abgang von hochgelegenen Arbeitsplätzen ist zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865