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Die Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen für überwachungsbedürftige Aufzüge sind während der gesamten Verwendungsdauer am Betriebsort der Aufzugsanlage aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Sie können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden.Dies steht in § 17 Abs. 1 (Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Das Prü ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43211
Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Bei dem Umbau der elektrischen Steuerung einer bestehenden Aufzugsanlage handelt es sich um eine Änderung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für diesen Fall definiert die TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderung von Aufzugsanlagen" (siehe www.baua.de) den Stand der Technik und ist anzuwenden. Die Regelungen der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) sind bei Änderungen ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 8797
vorgesehen. Die Sicherheit kann in diesen Fällen von den Montagebedingungen abhängen, so dass für die Prüfung der § 14 Abs. 1 BetrSichV einschlägig wäre. Diese erfolgt durch eine zur Prüfung befähigte Person gem. § 2 Abs. 6 BetrSichV. Sollte die Prüfung nach § 16 BetrSichV mit der Prüfung nach § 14 Abs. 1 BetrSichV zeitlich zusammenfallen und die Prüfung nach § 14 Abs. 1 BetrSichV in Art und Umfang ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25872
Inhaltsstoffen beaufschlagt sind. Diese unterliegen wiederkehrenden Prüfungen gemäß § 16 BetrSichV.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Ferner hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668
Aufzüge im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ist eine Zwischenprüfung in der Mitte ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24835
Kühl- und Brauchwasserleitungen fallen nicht unter Art. 1 Abs. 2 b) der DGRL.Siehe hierzu Leitlinie A/16 zur RL 2014/68/EU (z.Z. nur in englisch verfügbar):Question:Article 1 paragraph 2 (b) excludes from the directive “networks for the supply, distribution and discharge of water and associated equipment”.Clarification is required in respect of water, networks and associated equipment ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42558
entsprechen und die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass die Sicherheit für den entsprechenden Arbeitsauftrag gewährleistet ist. Aufgrund der höheren Standsicherheit wird für ältere Leitermodelle die Nachrüstung einer Quertraverse empfohlen. Entsprechende Nachrüsttraversen (siehe Abb. 16) sind am Markt verfügbar. Die Montage kann anhand der mitgelieferten Montageanleitung selbst durchgeführt werden.[...]" ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44109
festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Aufzüge im Sinne der BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Ziffer 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle - ZÜS - geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24307
von Arbeitsmitteln in explosionsgefährdeten Bereichen ist mit einer besonderen Gefährdung verbunden. Der Arbeitgeber hat dort nur besonders beauftragte Beschäftigte einzusetzen. Wie die Beauftragung zu erfolgen hat, ist in der Betriebssicherheitsverordnung nicht festgelegt. In den §§ 14, 15 und 16 BetrSichV und in den Anhängen 2 und 3 der BetrSichV sind für bestimmte Arbeitsmittel Prüfungen durch eine befähigte ...
Stand: 17.12.2018
Dialog: 42540
Zum 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Die Regelungen zur wiederkehrenden Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen (ehemals § 15) ergeben sich nunmehr aus § 16 in Verbindung mit dem Anhang 2. Der Lagerraum für Gefahrstoffe bis zu einer Menge von 1000 Liter ist dann unter dem Aspekt der überwachungsbedürftigen Anlage zu betrachten, wenn sich dort auf Grund ...
Stand: 09.06.2015
Dialog: 24021
" sowie Artikel 24 „Änderung der Richtlinie 95/16/EG" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu beachten.Der § 90 „Spezielle EU-Rechtsvorschriften, die statt der Maschinenrichtlinie auf in ihren Anwendungsbereich fallende Maschinen zur Anwendung kommen", Richtlinie 2014/33/EU45 (*) über Aufzüge (Aufzugrichtlinie), des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" weist folgende Informationen ...
Stand: 20.01.2024
Dialog: 43876
Nein, es besteht für den Betreiber einer Aufzugsanlage keine Möglichkeit die Prüffrist eigenständig zu verlängern.Die Prüfungspflichten von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 15 "Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" und § 16 "Wiederkehrende Prüfung") genannt.Zu Aufzugsanlage ...
Stand: 25.09.2020
Dialog: 43202
müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 43408
Gemäß § 15 Abs.15 der alten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV - alte Fassung) müssen bei Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Prüfungen im Betrieb spätestens alle drei Jahre durchgeführt werden.In der neuen Betriebssicherheitsverordnung (Fassung vom 03.05.2015, ab 01.06.2015 in Kraft) ist die Verpflichtung zur wiederkehrenden Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen in § 16 Abs. 1 ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 24125
zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind.Es obliegt somit dem Arbeitgeber, im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festzulegen, welche konkreten Voraussetzungen insbesondere hinsichtlich der Berufsausbildung, der Berufserfahrung und der zeitnahen ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
Höchstgeschwindigkeit des Gabelstaplers 16 km/h nicht überschreitet, • für Regalflurförderzeuge, die in Regalgängen bestimmungsgemäß mit angehobener Last verfahren werden dürfen."Aus den vorgenannten Gründen empfehlen wir mit Ihrem Unfallversicherungsträger und/oder zuständigen Arbeitsschutzbehörde Kontakt aufzunehmen um zu klären, ob bzw. unter welchen Rahmenbedingungen Inventurarbeiten in 10 m Höhe ...
Stand: 15.05.2020
Dialog: 6068
werden (als überwachungsbedürftige Anlage nach § 15 und § 16 BetrSichV, ansonsten als Arbeitsmittel nach § 14 BetrSichV). ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43856
(Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. ..." Die v. g. Richtlinien wurden mit Inkrafttreten der ArbStättV, deren Anhang und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR - in nationales Recht umgesetzt. Hinweise und Vorgaben zur Kennzeichnung werden u. a. in der ASR A1.3 "Sicherheits ...
Stand: 11.09.2014
Dialog: 21932
, Abschnitt 3.3, zu benennen. Dazu gehören unter anderem die Prüfungen vor Inbetriebnahme und (regelmäßig) wiederkehrende Prüfungen sowie ggf. auch außerordentliche Prüfungen (§§ 15, 16 BetrSichV).Die zur Prüfung befähigte Person weiß, aufgrund der hierfür gesetzlich erforderlichen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen, welche Prüfungen detailliert anlagenbezogen vorzunehmen sind. Hierzu gehören ...
Stand: 31.08.2016
Dialog: 27359