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Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei dürfen sie aber nicht über deren Bestimmungen hinausgehen. Die in § 14 Abs. 2 BetrSichV klar formulierte Erfordernis, wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, kann somit nicht durch eine Regelung in den TRBS aufgehoben bzw ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43458
Arbeitsschutzrechtlich ist das Bereitstellen und Nutzen von persönlicher Schutzausrüstung in der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) geregelt. Nach § 2 der PSA-BV muss der Arbeitgeber den Beschäftigten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungen nicht anders verhindert beziehungsweise ausreichend gemindert werden können. Entsprechend den Regelungen zu Augen ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 10283
In der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) werden keine Forderungen gestellt, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Beschäftigten mit ihrem jeweiligen Namen zu versehen.PSA, die für eine Verwendung in explosionsgefährdeter Umgebung bestimmt sind, müssen so konzipiert und hergestellt werden, dass kein ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 17700
an hoch gelegenen Arbeitsplätzen muss durch geeignete Vorrichtungen verhindert werden. Während des Aufenthalts von Beschäftigten auf einem fahrbaren Gerüst darf dieses nicht vom Standort fortbewegt werden."Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
Vorbemerkung: Die PSA-Benutzungsverordnung, welche konkrete Vorgaben für den Arbeitgeber enthält bezüglich Bereitstellung, Auswahl und Instandhaltung von PSA, kann hier nicht angewendet werden, da Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Im vorliegenden Fall finden daher die (allgemeiner gefassten) Vorschriften des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 4771
Ihr Betrieb muss für die Tätigkeiten der Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung [§§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)] erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Betrieb zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit des Servicemitarbeiters beziehen, wobei ...
Stand: 30.08.2021
Dialog: 4453
Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier Schutzschuhe, nicht nur bereitzustellen, sondern auch darauf zu achten, dass sie für die vorgesehenen Schutzfunktion geeignet sind.Konkretisierungen finden ...
Stand: 15.01.2018
Dialog: 5077
bei (haut)gefährdenden Tätigkeiten und höchstens bis zur spürbaren Schweißbildung getragen werden. Danach sollten die Schutzhandschuhe gegen ein trockenes Paar gewechselt werden.In der Praxis bietet es sich an, pro Mitarbeiter und Arbeitstag mehrere Paare Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen.Weiterhin ist es empfehlenswert, die Tätigkeiten so zu organisieren, dass zwischendurch auch Arbeiten ...
Stand: 17.01.2024
Dialog: 43859
Die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern werden bei den Hauptprüfungen und Zwischenprüfungen der Aufzugsanlagen von den Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstellen geprüft.In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 1201 Teil 4, (Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen), ist unter Ziffer 3.3 (Hauptprüfung), sowie unter Ziffer 3.4 (Zwischenpr ...
Stand: 24.04.2020
Dialog: 43124
werden können. Dabei sind die Arbeitsbedingungen und die persönliche Konstitution der Versicherten zu berücksichtigen. Stellt der Arbeitgeber dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Augenverletzungen durch absplitternde Teile, Stäube o.ä. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, Persönliche ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 4625
Schutzmaßnahmen für ein bestimmtes mobiles Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der tatsächlich bestehenden Gefährdungen durch den Arbeitgeber zu erfolgen hat. Arbeitsmittel-, verfahrens- oder branchenspezifische Lösungen können z. B. den Schriften der Unfallversicherungsträger entnommen werden.Hier lässt sich unter dem Punkt 3.2.6 Maßnahmen gegen Gefährdung durch Umkippen, Abstürzen, Überrollen eines mobilen ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 29222
Ihr Unternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) erstellen. In dieser wird auch ermittelt, ob für die ausgeführten Tätigkeiten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. Diese ist dann von Ihrem Unternehmen zu stellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich auf die Tätigkeit beziehen, wobei wechselnde Arbeitsplätze ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 4875
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten in seinem Berieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes eigenverantwortlich zu ergreifen und auf Wirksamkeit zu überprüfen.Nach der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) muss der Arbeitgeber ...
Stand: 22.02.2023
Dialog: 24290
Spezielle Regelungen zu Bekleidung und Schuhe der Erzieherinnen in Kindergärten sind uns nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, in welchem Umfang persönliche Schutzausrüstung entsprechend der PSA-Benutzungsverordnung i.V.m. den entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Regeln wie Fuß- oder Beinschutz (DGUV Regel 112-191 ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 10188
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier u. a. auch für die Verwendung, Nutzung, Wartung und Instandhaltung von Atemschutzgeräten als persönliche Schutzausrüstung (PSA), durchzuführen. Hierbei hat er mögliche ...
Stand: 10.01.2017
Dialog: 18740
im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (ggf. in Abstimmung mit dem Gaselieferanten) festzulegen.Die Beförderung von Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist auf öffentlichen Straßen ist nur erlaubt, wenn sie der Prüfung oder Entsorgung zugeführt werden.In der TRBS 3145 / TRGS 745 ist ein konkreter Hinweis enthalten:"Ortsbewegliche Druckgasbehälter, deren Prüffrist für die wiederkehrende Prüfung gemäß ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970
Die Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend unterliegen sie den dortigen Prüfbestimmungen. Gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668
Persönliche Schutzausrüstungen, die geeignet sind für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sind zugleich besondere Arbeitsmittel des Abschnitts 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 34 ÜAnlG in Verbindung mit § 2 Nr. 30 Lit. f) ProdSG i. d. F. 19.06.2020).Die zur Prüfung befähigte Person muss vom Arbeitgeber mit entsprechendem Befä ...
Stand: 02.04.2022
Dialog: 43657
Ein Vordruck eines Prüfprotokolls für wiederkehrende Prüfungen eines Kleingüteraufzuges ist uns nicht bekannt. Ein formloser Prüfbericht, der den technischen Zustand beschreibt, ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen bei seiner Erstellung die Regelungen der TRA 400 und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen" (Nr ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
Die wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen ist im § 16 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, zudem ist insbesondere § 3 Abs. 6 zu beachten. Dementsprechend hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach den §§ 14 und 16 zu ermitteln und festzulegen, soweit diese ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234