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- ArbMedVV).Die Entscheidung, wann die Hinzuziehung eines weiteren Arztes erfolgen muss und welcher Arzt hierfür geeignet ist, trifft der vom Arbeitgeber beauftragte Arbeits- oder Betriebsmediziner. Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Zeiten für diese Untersuchungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 Abs.3 ArbMedVV).Die Kostentragung ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
der JArbSchUV mit der Festlegung, welche Angaben der Arbeitgeber vom Arzt erhält. Darüber hinaus werden in die Bescheinigung bei Bedarf die Arbeiten aufgenommen, bei deren Ausführung der Arzt eine Gefährdung der Gesundheit oder der Entwicklung des Jugendlichen sieht (§ 39 Abs. 2 JArbSchG). ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2222
Pflichtvorsorge notwendig. Der Arbeitgeber hat eine Angebotsvorsorge vorzusehen.Auf die Liste der CMR-Stoffe der DGUV und die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen weisen wir hin. ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
und Handlungsempfehlungen. Wie lange die Mitarbeiter an den beschriebenen Arbeitsplätzen arbeiten dürfen, ist von verschiedenen Faktoren, wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Wärmestrahlung, Schwere der Arbeit usw., abhängig und muss ebenso wie die durchzuführenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG hinreichend ...
Stand: 21.05.2015
Dialog: 23896
) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.“.Rechtliche Grundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die ArbMedVV, welche zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheidet und diese auch definiert (§§ 4, 5, 5a).In § 6 Abs.1 ArbMedVV heißt es zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
oder erbgutverändernden Stoffen und Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung.Näheres dazu ist der ArbMedVV i.V.m. Teil 1 des Anhangs zur ArbMedVV zu entnehmen. Auf die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 2.1 - Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge weisen wir hin.Grundlage für angemessene arbeitsmedizinische Untersuchungen ist stets die vom Arbeitgeber ...
Stand: 12.06.2021
Dialog: 13698
im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers.Das bedeutet, dass zunächst mittels der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbMedVV) zu klären ist, welche Vorsorgeuntersuchungen entsprechend Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
. folgende Tätigkeiten generell verboten (§ 11 MuSchG):• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das Heben und Tragen von Lasten per Hand von regelmäßig mehr als 5 kg oder gelegentlich mehr als 10 kg wie z. B. das Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen auch grundsätzlich die Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang mit infektiösen Patienten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Grundsätzlich muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ermittelt werden, welchen Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung (hier: Sicherheits- bzw. Schutzschuhe oder Berufsschuhe) zur Verfügung zu stellen sind.Sicherheits- bzw. Schutzschuhe sind dann zur Verfügung zu stellen, wenn mit Fuß- oder Beinverletzungen, insbesondere durch• Stoßen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 6472
. Über die Pflichtvorsorge und die Angebotsvorsorge hinaus, welche durch den Arbeitgeber entsprechend den Vorsorgeanlässen des Anhangs zur ArbMedVV durchgeführt bzw. angeboten werden müssen, besteht noch die Möglichkeit einer Wunschvorsorge nach § 2 Abs. 4 ArbMedVV. Diese muss der Arbeitgeber auf den Wunsch des Beschäftigten hin ermöglichen, sofern eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.Die Beurteilung ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 27373
im Betrieb, hinsichtlich der Pflichten des Artzes und des Arbeitgebers.Der Umfang, das heißt welche Maßnahmen im Einzelnen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführt werden, obliegt tatsächlich - wie Sie schon vermutet hatten - dem durchführenden Arzt. Die ArbmedVV gibt nur den Rahmen vor.Der Arzt sollte sich, damit eine möglichst einheitliche Vorgehensweise gewährleistet ist, u.a ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 10075
gesundheitsgefährdenden Arbeiten oder beim Umgang mit gesundheitsschädlichen Stoffen zu schützen oder rechtzeitig gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erkennen. Die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber über die Durchführung der Untersuchung nach dem JArbSchG enthält inhaltlich lediglich den Hinweis, dass eine entsprechende Untersuchung stattgefunden hat. Darüber hinaus werden in die Bescheinigung bei Bedarf ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet, den Beschäftigten an Bildschirmgeräten eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458
Wenn die neue EU-Chemikalienagentur am 1.Januar 2009 auf ihrer Homepage die Liste der vorregistrierten Stoffe veröffentlichen wird, kann der bulgarische Hersteller ersehen, welche anderen europäischen Hersteller die gleiche Substanz herstellen. Er kann seine vorhandenen Teste auf Auswirkungen für den Menschen und die Umwelt zusammenstellen und muss anschließend zwecks gemeinsamer Registrierung ...
Stand: 21.07.2016
Dialog: 4096
, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten."Die Anforderungen der ArbMedVV werden durch die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelten oder angepassten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegebenen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. Angaben über Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot von arbeitsmedizinischen ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
und kann nicht Gegenstand von KomNet sein. Es ist hierbei auch zu prüfen, welche Infektionsgefährdungen vorliegen und ob hieraus im Sinne Anhang Teil 2 ArbMedVV eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge resultiert. Eine Impfung bedarf immer auch einer Indikation und ist nicht einfach so „aus Gründen der Praktikabilität“ durchzuführen. § 6 Abs. 1 ArbMedVV führt hierzu aus: „Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat der Arzt ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
und notwendige Untersuchungstermine wahrnimmt.Die in der Frage beschriebene Arbeitszeit ist eine Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung (gleitende Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit) mit Gleitzeit zwischen 7.00 Uhr und 18.30 Uhr. Es sind hier keine gerichtlichen Entscheidungen bekannt, die sich mit der Freistellung von der Arbeit für Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft bei gleitender Arbeitszeit ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
Ungünstig gestaltete Arbeitsbedingungen können zu Erschöpfung, Frustration oder Ärger führen. Langfristig erhöht sich das Risiko von Erkrankungen, wie beispielsweise Muskel-Skelett- und Herz-Kreislauferkrankungen. Damit verbunden sind hohe Fehlzeiten, betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten und menschliches Leid.Wissenschaftliche Untersuchungen (BAuA, 2017 und die Reporte Nr. 31 und Nr. 32 ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42909
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008 die Regelungen dieser. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Alle berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (sog. "G-Untersuchungen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932