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Die Forderung des § 16e ChemG richtet sich an Hersteller oder Einführer, die bestimmte genau definierte Gemische in (den) Verkehr bringen, die für den Verbraucher bestimmt sind. Soweit Gemische ausschließlich für den Export bestimmt sind, sind diese Gemische nicht für einen Verbraucher innerhalb des Geltungsbereiches des ChemG bestimmt. Insofern ist eine Mitteilung an das BfR nicht erforderlich. ...
Stand: 04.06.2012
Dialog: 16340
Die Antwort zu Ihrer Frage finden Sie in der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006):"Artikel 56 Allgemeine Bestimmungen(1) Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nicht zur Verwendung in Verkehr bringen und nicht selbst verwenden, es sei denn,(...) die Verwendung(en) dieses Stoffes als solchem oder in einem Gemisch ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 43807
Wenn ein Händler ein Produkt, welches in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (bzw. in den einer beliebigen anderen Produktsicherheitsvorschrift) fällt, unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringen will, so hat er vorher sämtliche Herstellerpflichten zu erfüllen, welche die ATEX-RL (bzw. die entsprechende Rechtsvorschrift) vorgibt. Würde dieses Produkt ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42254
wird. Diese Aufbauart hat aber Einfluss auf die Sicherheit (Tragfähigkeit des Trägers, Endschalter zum Stoppen). Insofern kann die Vorgehensweise des Herstellers, die Laufkatze als unvollständige Maschine in Verkehr zu bringen, nachvollzogen werden.Es sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie oder der Errichterbetrieb zum Hersteller der resultierenden Maschine wird, wenn diese unvollständige Maschine ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
a) Konformitätserklärung Eine Konformitätserklärung wird nur benötigt, um eine Maschine oder Sicherheitsbauteil erstmalig in der EU im Verkehr zu bringen. (§ 2 Buchstabe h) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EC. Im weiteren als MRL bezeichnet) Die MRL betrachtet eine wesentlich veränderte Maschine als neue Maschine. Derjenige der eine Maschine wesentlich verändert und in Verkehr bringt ...
Stand: 17.10.2017
Dialog: 30525
, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet; j) "Bevollmächtigter" jede in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller schriftlich dazu bevollmächtigt wurde, in seinem Namen alle oder einen Teil der Pflichten und Formalitäten zu erfüllen, die mit dieser Richtlinie verbunden ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
Da die Maschine bereits 1982 in Verkehr gebracht wurde, handelt es sich bei einer erneuten Inbetriebnahme nicht um ein neues Inverkehrbringen. Gemäß § 2 Nr. 15 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt. Dies gilt allerdings nur für Produkte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurden. Werden gebrauchte Produkte ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU ist ab dem 16.4.2016 verbindlich anzuwenden. Geräte, die nach der Richtlinie 94/9/EG zu dem Zeitpunkt bereits hergestellt und erstmalig in den Verkehr gebracht wurden, können weiterhin unverändert am Markt bereit gestellt bzw. in Betrieb genommen werden. Geräte die erstmalig nach dem 16.04.2016 in den Verkehr gebracht werden, müssen der Richtlinie 2014/34/EU ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 42174
endet. Wenn Sie solche Gemische jedoch verändern, müssen Sie die Verpflichtungen zur Angabe harmonisierter Informationen einhalten, bevor Sie das geänderte Gemisch in Verkehr bringen. Schlussendlich muss nach Ablauf der Übergangsphase bei allen aufgrund von Auswirkungen auf die Gesundheit oder physikalischen Auswirkungen als gefährlich eingestuften Gemischen der UFI auf dem Etikett angegeben sein." ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43187
raten dringend davon ab, eine Maschine ohne die erforderliche Kennzeichnung und Bescheinigung in den Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen.Auf die Informationen der BGHM möchten wir hinweisen. ...
Stand: 07.05.2022
Dialog: 5364
Nach § 3 „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen“ der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - darf der Hersteller Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20768
Die DGUV Information 214-010 "Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten" gibt Hinweise für die Vorbereitung und die sichere Durchführung von Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten. ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 1835
Nach dem Punkt 2.2 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Die Anzahl und Bereitstellung wird unter Punkt 5.2 der ASR A2.2 geregelt.Ei ...
Stand: 16.07.2021
Dialog: 21577
, um sie in den Verkehr zu bringen. Insofern gilt für den Eigenhersteller auch die Bestimmung des Artikel 3 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 11239
Die von Ihnen durchgeführten Transporte fallen nicht unter die „Handwerkerreglung“, unabhängig davon wie häufig sie durchgeführt werden. In Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR heißt es, dass die Vorschriften des ADR/RID nicht gelten für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und T ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
In der Datenbank der EU-Agentur werden nur die registrierten Stoffe (EINECS-Nr. bzw. IUPAC-Bezeichnung für gefährliche Stoffe, Handelsnamen) veröffentlicht werden. Die Datenbank wird keine Produkte, d.h. Zubereitungen aufführen. Es wird auch nicht der Hersteller oder Vertreiber der registrierten Stoffe genannt. Nach der erfolgten Registrierung wird jedoch der Lieferant eines registrierten Stoffes ...
Stand: 05.07.2016
Dialog: 4863
(Funktionsanforderungen, Anforderungen an die Bauweise, Prüfverfahren, Gebrauchshinweise, Warnhinweise und Warenkennzeichnung) beachtet werden.Auch Händler haben Pflichten!Gemäß § 6 Abs. 5 ProdSG darf auch der Händler kein Verbraucherprodukt in den Verkehr bringen, von dem er weiss oder anhand der ihm vorliegenden Informationen oder seiner Erfahrung nach wissen muss, dass es nicht den Anforderungen des § 3 ProdSG ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 6762
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Diese eher allgemein gehaltenen Anforderungen werden mit der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
Für den von Ihnen beschriebenen Transport können weder die Freistellungen für Privatpersonen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 a) des ADR noch die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; n ...
Stand: 03.09.2024
Dialog: 42173