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werden nun in Abhängigkeit von der Personenzahl und der Nutzung aufeinander abgestimmte Vorgaben für die Bemessung der Breite von Verkehrs- und Fluchtwegen sowie von Türen, Toren und Durchgängen in deren Verlauf getroffen. Die bisherigen Vorgaben wurden im Bereich eines Einzugsgebietes zwischen 20 und 200 Personen durch zusätzliche Werte ergänzt; im Bereich zwischen 200 und 400 Personen können nun Zwischenwerte gebildet ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 43656
oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten. (3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden. (4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen. (5 ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
Eine konkrete Forderung wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht genannt.Die kraftbetätigten Tore fallen in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. In § 6 ist folgendes zur Unterweisung der Beschäftigten nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42508
des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 43575
, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Tore, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern.(...) (4) Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.(...)" Den Ausführungen von Kommentierungen zur Arbeitsstättenverordnung ist zu entnehmen, dass der Windkraftanlagenbetreiber für seine Beschäftigten ...
Stand: 28.05.2025
Dialog: 15836
zur Flucht aus Bereichen, in denen die Gefahr besteht, dass der Hauptfluchtweg nicht mehr sicher begehbar ist, wenn z. B.:1. der Hauptfluchtweg durch Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung führt, 2. Gefährdungen durch Lagerung oder Verwendung von Gefahrstoffen in der Nähe der Hauptfluchtwege vorhanden sind,[…]"Weiter fordert die TRGS 526, dass Türen von Laboratorien in Fluchtrichtung aufschlagen ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
Trennende Schutzeinrichtungen müssen gemäß Anhang I, Ziff. 1.4.1 vierter Spiegelstrich der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG so befestigt sein, dass sie nicht auf einfache Weise Umgangen oder unwirksam gemacht werden können. Laut Anhang I, Ziff 1.4.2.1 RL 2006/42/EG dürfen feststehende trennende Schutzeinrichtungen sich nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen lassen. Dabei müssen die Befestigung ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 28464
Aus dem Arbeitsstättenrecht ergibt sich keine konkrete Forderung nach abschließbaren Umkleideräumen.Anforderungen an Umkleideräume ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung sind geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besond ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 20786
Grundsätzlich gilt erstmal das, was in der Zulassung oder dem Prüfzeugnis der Tür steht. Die Tür wurde durch den Hersteller einer Dichtigkeitsprüfung nach DIN 18095-2, Abs. 3.3 unterzogen, die Grundlage der Zulassung oder des Prüfzeugnisses ist.Bei der Prüfung dürfen Leckagen auftreten, die jedoch für Sie als Anwender unerheblich sind, da Sie diese nicht nachprüfen können. In der zu der Tür ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 43920
sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft zu kennzeichnen (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"(1 ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
Die als „Brandschutztüren“ bezeichneten Türen sind Türen mit einem definiertem Feuerwiderstand oder mit Rauchschutzfunktion. Sie sind sogenannte Feuerschutzabschlüsse.Da Katastrophen, wie Feuer, oft unvorhergesehen ausbrechen, stellen diese Mechanismen, die das Ausbreiten von Rauch und/oder Feuer verhindern, einen wichtigen Teil des vorbeugenden Brandschutzes dar. Wenn Feuerschutzabschlüsse ...
Stand: 22.12.2024
Dialog: 44061
Grundsätzlich gibt es genügend erprobte technische Einrichtungen, die die automatische Öffnung von schweren Türen ermöglichen.Eine Erleichterung könnten Türöffner auf Knie- oder Hüfthöhe sein. Das würde Ihre Gelenke nicht weiter strapazieren und belasten.Der Türöffner auf Kniehöhe hätte den Vorteil, dass auch Rollstuhlfahrer und Kleinwüchsige die Automatik-Türen bedienen könnten. Die Bewegung ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 3596
A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und der ASR A 2.3 - Fluchtwege und Notausgänge.In der ASR A2.3 wird in Kapitel 8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit Folgendes ausgeführt:"(...)(2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 18728
Für Tätigkeiten der Schutzstufe 1 ist gemäß TRBA 100 zu berücksichtigen, dass Fenster und Türen während der Arbeiten geschlossen sein sollen (vgl. Abschnitt 5.2.1 Absatz 5 der TRBA 100).In der Schutzstufe 2 sind Fenster und Türen während der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen geschlossen zu halten (vgl. Abschnitt 5.3 Absatz 10 der TRBA 100).In der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
und Beschaffenheit von TürenTüren von Laboratorien müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und mit einem Sichtfenster ausgerüstet sein. Schiebetüren sind für Laboratorien nicht zulässig. Labortüren sind geschlossen zu halten.Die erforderliche Laufbreite vorbeiführender Verkehrswege darf durch geöffnete Türen nicht eingeengt werden. Dies kann beispielsweise durch das Zurücksetzen der Labortür in den Raum erreicht ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42585
Eine Brandschutztür ist bezüglich der Abmaße wie jede andere Tür in einem Verkehrs- oder Fluchtweg zu bewerten. Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten (Nummer 1.8 Absatz 2 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV).Fluchtwege ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 6456
Wesentliche Rechtsvorschrift für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). So heißt es in der ArbStättV zur Raumtemperatur:"Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer un ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 6770
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.2 "Allgemeine Anforderung an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 14875