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für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Eine nähere Defintion, was unter einer Sehhilfe zu verstehen ist, findet sich in der ArbMedVV nicht. Jedoch werden in allen uns bekannten ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wird diesbzgl. im Teil 4 (2) Nr.1 ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind." ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 767
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) wird bezüglich spezieller Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen im Anhang unter Teil 4 (2) Nr.1 folgendes ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 16487
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Anhang Teil 4 Nr. 2 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, gilt: "Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 12782
Bei der Beschaffung von Sehhilfen/Bildschirmbrillen sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. die Beschäftigten benötigen auf Grund des Ergebnisses der arbeitsmedizinischen Untersuchung eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille), die für die Tätigkeit am Bildschirm notwendig ist. Hierbei hat der Arbeitgeber die spezielle Sehhilfe durch Kostenübernahme im erforderlichen Umfang bereitzustellen ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28810
zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Fazit:Wenn bei einer erneuten Angebotsvorsorge festgestellt wird, dass die Sehkraft sich so ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28960
Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Nach § 2 Absatz 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268
auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42757
Der Arbeitgeber hat nach den Vorgaben der Biostoffverordnung (BioStoffV) eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren sowie die geeigneten Schutzmaßnahmen durchzuführen (s. auch TRBA 250). Bei Tätigkeiten, bei denen Hygienemaßnahmen oder spezielle Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind, ist die bestellte Betriebsärztin/ der bestellte Betriebsarzt ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 30884
. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.Hinweise für die Durchführung der "Augenuntersuchungen" enthält die DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458
Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" Weitere Informationen finden sich in der DGUV ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 28732
nach der Gebührenordnung für Ärzte. Auch die Kosten für spezielle Sehhilfen hat der Arbeitgeber im erforderlichen Umfang zu übernehmen. Stellt sich bei der Prüfung des Sehvermögens heraus, dass ein Beschäftigter fehlsichtig ist oder an einer Augenkrankheit leidet, oder treten bei der Arbeit mit dem Bildschirmgerät Augenbeschwerden auf, hat der Unternehmer dem Mitarbeiter zu ermöglichen, sich augenärztlich untersuchen ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
") sind die Vorsorgeuntersuchungen von einem ermächtigten Arzt durchzuführen.Mitarbeiter, bei denen ein mangelhaftes Sehvermögen festgestellt wird, müssen von einem ermächtigten Augenarzt untersucht werden, der über notwendige spezielle Sehhilfen zu entscheiden hat.Der die Eignungsuntersuchung durchführende ermächtigte Arzt muss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der augenärztlichen Untersuchung feststellen, ob die Eignung ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 1777
Eine Forderung nach einer speziellen Ausbildung/ einem speziellen Lehrgang ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.In der DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" ist unter § 4 "Anforderungen an Personen" nachzulesen, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 nur von Versicherten betrieben oder gewartet werden, die im Betreiben ...
Stand: 06.08.2021
Dialog: 43538
In der BGHW Spezial SP 02 "Einsatz von Flurförderzeugen - Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge" ist unter der Überschrift "Weitere Anforderungen" nachzulesen:"Der Fußboden, die Decken und Wände von Batterieladestationen müssen elektrolytbeständig sein. Der Fußboden muss außerdem rissfrei sein. Freiliegende metallische Wasserleitungen sind mit einem elektrolytbeständigen Schutzanstrich zu verseh ...
Stand: 29.12.2022
Dialog: 43582
Es gibt keine besonderen Vorschriften für die Absicherung von Baustellen auf Friedhöfen bezüglich der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen im Vergleich zu anderen Orten.Auf die Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau weisen wir hin.In Bezug auf den Öffentlichkeitsschutz, also z. B. die Absicherung der Bauste ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 26008
Im vorliegenden Fall - es handelt sich offensichtlich um eine Erhöhung des Absatzes - ist es möglich, den Sicherheitsschuh orthopädisch umzuarbeiten. Diese Änderung muss durch einen Orthopädie-Schuhmachermeister erfolgen und ist von diesem zu dokumentieren. Darüber hinaus hat er den Träger des Schuhs sowie den Arbeitgeber über die Änderung zu informieren. Da der Sicherheitsschuh durch die Erhöhung ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 2161
Retentionsbodenfilter sind abwassertechnische Anlagen im Sinne der DGUV Vorschrift 22 "Abwassertechnische Anlagen". Spezielle Arbeitsschutzvorschriften für Retentionsbodenfilter sind uns jedoch nicht bekannt.Neben der DGUV Vorschrift 22 ist die Arbeitsstättenverordnung mit den konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) von Bedeutung.Die häufig diskutierte Frage nach Art ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 3474
ausgeführt werden können.(4) Tragbare Bildschirmgeräte mit alternativen Eingabemitteln sind den Arbeitsaufgaben angemessen und mit dem Ziel einer optimalen Entlastung der Beschäftigten zu betreiben.(5) Werden tragbare Bildschirmgeräte ortsgebunden an Arbeitsplätzen verwendet, gelten zusätzlich die Anforderungen nach Nummer 6.1." Eine spezielle Größe für ein Notebook wird zwar nicht genannt, jedoch hat ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487