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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es spezielle Anforderungen an den Boden eines Batterieladeraums?

KomNet Dialog 43582

Stand: 29.12.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Gibt es spezielle Anforderungen an den Boden eines Batterieladeraums? Muss der Boden speziell versiegelt sein? Oder müssen die Batterien während des Ladevorgangs auf Auffangwannen stehen? Ausreichende Belüftung, Beschilderung, etc. sind vorhanden.

Antwort:

In der BGHW Spezial SP 02 "Einsatz von Flurförderzeugen - Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge" ist unter der Überschrift "Weitere Anforderungen" nachzulesen:

"Der Fußboden, die Decken und Wände von Batterieladestationen müssen elektrolytbeständig sein. Der Fußboden muss außerdem rissfrei sein. Freiliegende metallische Wasserleitungen sind mit einem elektrolytbeständigen Schutzanstrich zu versehen."