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von Fahrzeugen, die schon einmal in einem Mitgliedstaat der EU oder auch einem Drittstaat zugelassen waren, fällt nicht unter diese Ausnahme.Transport oder Überführung von Altfahrzeugen unterliegen den EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Soweit z. B. gebrauchte Lastkraftwagen/ Kraftomnibusse angekauft und überführt werden, um dann wieder veräußert zu werden, ist das Fahrzeug als ein beförderndes Gut ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 23795
Als Woche gilt die Kalenderwoche, d. h. der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Doppelwoche umfasst zwei aufeinanderfolge Wochen (siehe auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" Ziffern 3.3 und 3.4 ) ...
Stand: 16.02.2020
Dialog: 15563
Wenn in einem Fahrzeug größer als 2,8 t zulässige Gesammtmasse ein Kontrollgerät verbaut ist, ist das Kontollgerät zu benutzen. Alle Fahrer benötigen eine Fahrerkarte. Ausgenommen sind nur Fahrten, die unter die Ausnahmen des § 1 oder § 18 Fahrpersonalverordnung - FPersV - fallen. Siehe hierzu auch "Hinweise zu den Sozialvorschriften" im Straßenverkehr auf der Internetseite des Bundesamtes ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23287
die Unternehmenskarte den Zugriff auf die Daten alle Fahrer.Auf die Ausführungen in den "Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Fahrtenschreiberkarten" unter Nummer 1.4 "Unternehmenskarte" und in den "Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" möchten wir hinweisen.Die Seite "Fahrpersonalrecht" des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) bietet ...
Stand: 04.04.2023
Dialog: 5633
, die für diese Geräte eine Bauartgenehmigung erteilen, geprüft.Des weiteren unterliegen die digitalen Kontrollgeräte einer Interoperalitätsprüfung auf EU-Ebene, die garantiert, dass alle Geräte und Karten zusammen passen.2. Wie vertragen sich deutsche Fahrerkarten mit Fahrzeugen aus ausländischen Niederlassungen und damit anderen Sozialvorschriften?Hierzu siehe o.g Einführung und Antwort zu 1 ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 4122
Die Vorgabe, dass Mitarbeiter, die ein Flurförderzeug (z.B. einen Gabelstapler) bedienen, eine schriftliche Beauftragung benötigen, ergibt sich aus § 7 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Für Kraftfahrer findet sich eine ähnliche Regelung im § 35 der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge": "Sie " (die Fahrzeugführer) "müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
oder Bescheinigung) dokumentiert sind, liegt kein Verstoß vor. Grundsätzlich trifft das für den nationalen als auch für den internationalen Verkehr zu. Die Europäische Kommission hat am 14. Dezember 2009 über das Formblatt betreffend die Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr einen Beschluss gefasst. Der Beschluss definiert, unter welchen Voraussetzungen eine Bescheinigung von Tätigkeiten im Sinne ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
der Sozialvorschriften befreit. Dies gilt ebenso für neue oder umgebaute Fahrzeuge, die allerdings noch nicht in Betrieb genommen worden sein dürfen. Als Probefahrt ist bspw. eine Fahrt zu bewerten, die getätigt wird, um Mängel festzustellen bzw. diesen nachzugehen, oder um eine Beseitigung eines Mangels zu überprüfen. In der Regel werden diese Fahrten von Fachpersonal durchgeführt. Bei einer Überführungsfahrt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28701
- und Entladetätigkeiten) zusammen.Zudem sind grundsätzlich sowohl die Sozialvorschriften im Straßenverkehr als auch das nationale Arbeitszeitgesetz einzuhalten.Ist die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. erreicht, hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht überschritten wird. Auch das weitere Einsetzen des Fahrers für reine Lenktätigkeiten durch den Arbeitgeber ist unzulässig, selbst ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
verwendet.Antragberechtigt sind Unternehmen, die Beförderungen durchführen, die den Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegen (VO (EG) Nr. 561/2006, § 1 Absatz 1 FPersV).Weitere Informationen sind unter "Fragen und Antworten" auf der Seite des Bundesamtes für Güterverkehr zu finden. ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 3183
hier evtl. die EG-Sozialvorschriften im Straßenverkehr Anwendung finden. In diesem Fall wären die besonderen Lenk- und Ruhezeiten nach der »Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Rates vom 15.03.2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
außerhalb des Fahrzeugs nach Aushändigung durch den Fahrer mindestens ein Jahr lang aufbewahren. Darüber hinaus ist die zweijährige Aufbewahrungsfrist gemäß § 21a Abs. 7 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder gemäß § 6 Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zu beachten. Sie sind den zuständigen Personen auf Verlangen vorzulegen.In § 20 Abs. 5 FPersV wird Folgendes nochmals ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
Durch den Kraftfahrer sind grundsätzlich die zurückliegenden 28 Kalendertage sowie der laufende Tag nachweispflichtig, sprich im Rahmen einer Straßenverkehrskontrolle darzulegen [vgl. Art. 36 VO (EU) 165/2014].Die Form der Dokumentation bestimmt sich durch den vorangegangenen Einsatz sowie die hierbei verwendeten Fahrtenschreiber.Wird durch den Kraftfahrer ein Fahrezug gelenkt, welches ...
Stand: 14.07.2018
Dialog: 42356
den Firmensitz als Standort der Fahrzeuge aller Zweigniederlassungen des Betriebes bestimmt, dann ist jeweils vom Einsatzort des Fahrzeugs auszugehen. Dies gilt sowohl für Miet- als auch für eigene Fahrzeuge.Quellennachweis:Kommentar - Verlag Heinrich VogelArbeitszeit- und Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im StraßenverkehrRegister 2 – Fahrpersonalverordnung ...
Stand: 22.07.2012
Dialog: 8323
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist festzustellen, dass die in Ihrem Beispiel aufgeführten Fahrer nicht vom Anwendungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und damit nicht von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind. Ein wesentliches – von Ihnen bereits angesprochenes – Kriterium für die Inanspruchnahme der Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 3a FPersV ist, dass die Fahrtätigkeit ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25960
, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenket oder sich in einem Fahrzeug befindet um es - als Bestandteil seiner Pfichten - gegebenenfalls lenken zu können". Fazit: Fahrer ist jede Person, die ein Fahrzeug lenkt, welches in des Sozialvorschriften im Straßenverkehr aufgeführt ist. ...
Stand: 09.09.2014
Dialog: 21921
. unter www.bag.bund.de/DE/Navigation/Service/Gesetze/gesetze_node.html angeboten.In den "Hinweisen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" werden weitere umfangreiche Informationen zu der Thematik angeboten. ...
Stand: 09.12.2021
Dialog: 15323
und des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern finden in ihrem Geltungsbereich weiterhin Anwendung. ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
ist.Ziele sind die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren und ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU.Das BKrFQG gilt im Grundsatz für alle Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 18102