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Ein besonderer Baustellenleiter muss durch die auftraggebende Firma nicht bestellt werden.Sofern der Auftraggeber (also der Bauherr) nicht in der Lage ist, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung selbst durchzuführen, muss ein externer Koordinator bestellt werden. Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall ja auch geschehen.Dem Koordinator ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
Für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator reicht die Sifa-Ausbildung allein nicht aus. Koordinatoren müssen darüber hinaus auch über baufachliche Kenntnisse und Erfahrungen sowie über spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen. Hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationskriterien verweisen wir auf die RAB 30. ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 2105
Zu dem geschilderten Problem gibt es eine eindeutige Aussage in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen RAB 10. Dort heißt es unter Ziffer 23:"Stellt der Koordinator fest, dass auf der Baustelle tätige Arbeitgeber oder Unternehmer ohne Beschäftigte seine Hinweise oder den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nicht berücksichtigen, so hat er dies, soweit ihm zur Durchsetzung erforderlicher ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 5362
Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Erläuterung zur Baustellenvorordnung vom 15.01.1999, welche im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) unter der Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt wurde, lockerte den Begriff des Arbeitgebers beim Tätigwerden eines Generalunternehmers (GU ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 25547
In der Baustellenverordnung (BaustellV) wird der Bauherr als explizit verantwortlich für die Umsetzung der Baustellenverordnung benannt. Bei den in § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 BaustellV geforderten Maßnahmen handelt es sich vornehmlich um- die Beachtung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes- die Übermittlung der Vorankündigung- die Erstellung eines Sicherheits ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
zu Frage 1Ziel der Baustellenverordnung (BaustellV) ist es, dass die Sicherheit der Beschäftigten auf Baustellen dadurch verbessert wird, dass Gefährdungen durch Tätigkeiten mehrerer Unternehmen beseitigt werden. Streng genommen ist die Gefährdung in Unterkünften der Beschäftigten eines Unternehmens nicht koordinationsabhängig. Dies zeigt sich auch in der Formulierung des § 5 Abs. 3 der BaustellV ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4507
Die Anforderung an einen SiGe-Koordinator ist über die Baustellenverordnung (BaustellV) in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisiert. Die RAB 30 beschreibt die Anforderungen gegliedert in baufachliche-, arbeitsschutzfachliche- und spezielle Koordinatorenkenntnisse sowie die Berufserfahrung. Ein Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren sieht die BaustellV ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 15356
Vorschriften wie z. B. dem Arbeitsschutzgesetz, den Unfallverhütungsvorschriften usw. für die Sicherheit seiner Beschäftigten verantwortlich. Dieses gilt auch für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung.Nach RAB 30 gehört es u. a. zu den Aufgaben des SiGeKo das• Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13482
Weder Baustellenverordnung (BaustellV) noch RAB geben für diesen Fall eine Lösung vor. Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss der Planungsphase ein SiGe-Plan zur Verfügung steht. Zu den Aufgaben eines SiGe-Koordinators in der Ausführungsphase gehört nur die Anpassung eines SiGe-Planes. Ein SiGe-Plan kann vom Koordinator der Ausführungsphase beim Bauherrn eingefordert werden. Der Erfolg ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 3247
Aufgaben des Koordinators, die sich während der Ausführung des Bauvorhabens aus § 3 Abs. 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ergeben, sind:Gegebenenfalls Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.Bekanntmachen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ...
Stand: 27.10.2020
Dialog: 43314
Es ist fraglich, inwieweit ein SiGe-Koordinator überhaupt verpflichtet ist Firmen zu „unterweisen“.Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber die Pflicht seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.Aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung (BaustellV) lassen sich insofern nicht einmal ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten.Natürlich spielt auf einer Baustelle die Baustellenverordnung (BaustellV) eine Rolle. Hier wird in § 3 der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere Koordinatoren ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
Eine Verpflichtung für den SiGeKo zur Kontrolle oder Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen der am Bau beteiligten Firmen gibt es nicht.Allerdings dienen die Gefährdungsbeurteilungen dazu, dass sich der SiGeKo in einem sehr frühen Projektstadium (Planungsphase) zum einen ein Bild vom Arbeitsschutzstandard der jeweiligen Firma machen kann und zum anderen kann er die Informationen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22563
und gegenseitigen Information der Arbeitgeber über Gefährdungen nach § 8 ArbSchG notwendig und auch möglich.Eine Einflußnahme auf die Inhalte der Gefährdungsbeurteilungen durch den GÜ ist aber nicht vorgesehen.Der Koordinator hat den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung der Ausführung ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 11332
“ die Verantwortung.Der für die Planung bestellte SiGeKo kann hier den Bauherrn oder "beauftragten Dritten" gegebenenfalls unterstützen.Das nicht oder nicht rechtzeitige Übersenden einer Vorankündigung an oben genannte Behörde ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 7 BaustellV).Gemäß RAB 30 Absatz 3.2 ist eine Aufgabe des SiGeKo in der Ausführung des Bauvorhabens, die vorhandene Vorankündigung gegebenenfalls auszuhängen ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 43494
der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. ... 3. ... 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. ... Hierbei hat er die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Das Ergebnis ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Der Generalunternehmer kann im Rahmen der BaustellV nur als Beauftragter (Dritter) des Bauherrn tätig werden. Der Koordinator ist nach der BaustellV nur dem Bauherrn ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2094
Konkrete Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) nicht vorhanden. Solche Regelungen können aber zusätzlich vertraglich vereinbart werden. So kann beispielsweise im Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem SiGeKo festgelegt werden, dass dem SiGeKo ein zentraler Ansprechpartner der ARGE ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
Den Umfang der Arbeiten können wir aufgrund der gegebenen Informationen nicht einschätzen.Der Anwendungsbereich der Baustellenverordnung (BaustellV) ist in den §§ 1 und 2 der BaustellV genannt. Daraus ergibt sich zwangsläufig auch, wann der Einsatz eines Sicherheitskoordinators (SiGeKo) nach der BaustellV erforderlich ist.Sofern die BaustellV nicht greift, ist grundsätzlich ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 21812