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Das Warnzeichen W 017 "Warnung vor heißer Oberfläche" findet sich in der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" .Ob eine Gefahr bei der Berührung einer heißen Oberfläche mit der Haut besteht und somit das Warnzeichen angebracht werden muss, kann nicht pauschal/abschließend beantwortet werden, sondern ist im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Feste ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 7617
Absturz".Nach der ASR A2.1 liegen Arbeitsplätze, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
Eine Augennotfallstation zum Spülen der Augen mit einer speziellen Augenspülung fällt ebenso wie eine Augennotdusche unter den Oberbegriff Augenspüleinrichtung und ist somit als solche zu kennzeichnen. Das Rettungszeichen E011 "Augenspüleinrichtung" finden Sie im Anhang 1 der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Der Standort der Augennotfallstation ist im Rahmen ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42616
Sie haben korrekt recherchiert. Betreffend der notwendigen Angaben in Flucht- und Rettungsplänen verweist die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" in Abschnitt 10 Abs. 2 auf die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". In dieser wird in Abschnitt 6 vorgegeben, dass Flucht- und Rettungspläne u.a. graphische Darstellungen über "die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen" enthalten ...
Stand: 18.10.2024
Dialog: 43930
) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen. […]" Unter Abschnitt 8.2 ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
und im Marktverkehr, 2. Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, 3. Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen. D.h. die Arbeitstättenverordnung ist, mit Ausnahmen des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, für diese Flächen nicht heranzuziehen ...
Stand: 20.06.2017
Dialog: 8472
Bei welchen Änderungen ein Flucht- und Rettungsplan anzupassen ist, wurde durch den Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt. Hier besteht ein gewisser Handlungsspielraum.Nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Punkt 6 (2) müssen Flucht- und Rettungspläne graphische Darstellungen enthalten über"1. den Gebäudegrundriss oder Teile davon,2. den Verlauf der Hauptfluchtwege,3 ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 20357
„Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen ...
Stand: 06.03.2024
Dialog: 42793
- und Probenahmestellen sind zusätzlich zu kennzeichnen.7 Hinweis: Dies gilt nicht für das Warnzeichen W001 (Allgemeines Warnzeichen), das nicht dem Ausrufezeichen (GHS07) entspricht."Im Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung ist die Kennzeichnung von Behältern und Rohrleitungen mit gefährlichen Stoffen in die ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (Nummer 7) eingeflossen ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 24715
, in dem sich der Ausgang befindet.(2) Die Kennzeichnung erfolgt entsprechend der Ausgestaltung des Ausgangs, z.B. über die Sicherheitszeichen D-E019 "Notausstieg" oder E016 "Notausstieg mit Fluchtleiter", gegebenenfalls mit Richtungspfeil entsprechend ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"."Hinweis:Weitere Anforderungen können sich auch aus dem Baurecht ergeben. Für nähere Informationen hierzu ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 6520
Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter General ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 2346
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“.Hinweis: Sofern in der Arbeitsstätte noch Vorgängerversionen der Rettungs- und Brandschutzzeichen verwendet werden, sollen diese auch im Flucht- und Rettungsplan verwendet werden. Wenn in der Arbeitsstätte die nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gültigen Sicherheitszeichen zur Anwendung kommen, ist auch der Flucht- und Rettungsplan entsprechend anzupassen.(3) Flucht ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521
von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden.(2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen. Für Sammelstellen ist dies das Sicherheitszeichen E007 „Sammelstelle“. Die Kennzeichnung ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 14875
der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer oder die Unternehmerin die bereitgestellten CO2-Löschmittelmengen (Feuerlöscher) in Bezug zu den Raumgrößen zu überprüfen. Gegebenenfalls sind weitere oder andere technische und/oder organisatorische Maßnahmen (z. B. andere Löschmittel, von außen zu betätigende Löscheinrichtungen, Kleinlösch- oder Objektlöschanlagen, Betriebsanweisung, Sicherheits ...
Stand: 25.10.2018
Dialog: 42479
Nein, dies ist nicht zulässig.Anforderungen an den Flucht- und Rettungsplan finden sich in der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".ASR A1.3 Nummer 6 Absatz 1, 2 und 4:"(1) Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahrenfall enthalten ...
Stand: 09.10.2024
Dialog: 42904
der Sicherheitsbeleuchtung oder durch Verwendung von nachleuchtenden Materialien). In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter der Ziffer 5.3 zur Kennzeichnung von Feuerlöschern folgende Angaben:Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:(...)-die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 17.09.2019
Dialog: 15377
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Diese eher allgemein gehaltenen Anforderungen werden mit der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
zu beachten, z.B.- ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung,- ASR A1.6 - Fenster/Oberlichter,- ASR A3.4 - Beleuchtung,- ASR A3.6 - Lüftung.Auf die DGUV Information 215-410 "Büro- und Bildschirmarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung" weisen wir hin.Bei der Planung und Gestaltung von Büroräumen soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder dem Betriebsarzt ...
Stand: 13.01.2025
Dialog: 4231
vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann diese aber erforderlich sein. Entsprechend Nr. 5.2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen durch gelbschwarze Streifen (Sicherheitsmarkierung vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen) deutlich erkennbar und dauerhaft ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43339
(z. B. durch Arbeits-und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. eine dauerhafte Gefahr in Form einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760