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unter die Beschäftigtendefinition des Arbeitsschutzgesetzes und es gilt für sie die ArbMedVV.Hinweis:Schüler und Studenten (im Rahmen ihrer Ausbildung an Schule oder Hochschule) fallen nicht unter diese Definition. Allerdings werden in einigen Rechtsvorschriften Schüler und Studenten den Arbeitnehmern gleichgestellt, z. B. im § 2 Abs.9 Biostoffverordnung oder § 2 Abs.7 Gefahrstoffverordnung. ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In Abschnitt 6 finden sich die Anforderungen an die Nebenfluchtwege. Dort ist nachzulesen:"(1) Ein Nebenfluchtweg ist erforderlich zur Flucht aus Bereichen, in denen die Gefahr besteht, dass der Hauptfluchtweg nicht mehr sicher begehbar ist, wenn z. B.:1. der Hauptfluchtweg durch Bereiche mit erhöhter ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage auf den Versicherungsschutz im Ehrenamt, hierzu zählen auch ehrenamtliche Arbeiten für die Gemeinde oder die Stadt, gerichtet ist.Dazu wird unter "Versicherungsschutz im Ehrenamt" bei der DGUV u. a. ausgeführt: "Auch ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer ...
Stand: 18.12.2021
Dialog: 16115
gegen das Verbot der Kinderarbeit gem. § 5 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG verstoßen. Die grundsätzlichen Bestimmungen zur Beschäftigung von Schülerinnen und Schülern (Kinder, Jugendliche) sowie die Rechtslage aus jugendarbeitsschutzrechtlicher Sicht, und was genau zu beachten ist, wird nachfolgend erläutert:Die Beschäftigung von Kindern ist verboten. Das Verbot der Kinderarbeit ist grundsätzlich ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801
Nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) gehören auch Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerpraktikanten, die Tätigkeiten mit biologischen Stoffen ausführen, zum zu schützenden Personenkreis (§ 2 Abs.9 i.V.m. § 1). Für Jugendliche, die noch keine 18 bzw. 14 Jahre alt sind, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und der Verordnung ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
Für Jugendliche, also Personen über 15 Jahre, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Bestimmungen ab §§ 8 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet auf den Schulbesuch keine Anwendung. Deshalb ist es zulässig, Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in Cafés, zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung ist Folgendes zu beachte ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
der Arbeit bereits am vierten Tag nach dem letzten Erkrankungsfall möglich (die Inkubationszeit beträgt in der Regel 1-3 Tage). D. h., wenn über drei Tage keine neuen Erkrankungsfälle in der Klasse aufgetreten sind, kann die werdende oder stillende Mutter am vierten Tag ihre Arbeit in der Klasse wieder aufnehmen. Es ist jedoch nicht erforderlich, sie von der Schule fernzuhalten. Sie darf z. B. in anderen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 22825
werden.Hinweis: In Abhängigkeit vom Alter der Schüler*innen ist auch im Rahmen eines freiwilligen Praktikums das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG zu beachten. Auf die entsprechenden Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) wird hingewiesen. Die im Leitfaden "Schülerbetriebspraktikum" gegebenen Informationen sind dann sinngemäß anzuwenden. ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 15413
Praktikum. Entscheidend ist, wer die rechtliche, organisatorische und inhaltliche Verantwortung für den Ablauf trägt. Schüler, die im Rahmen des Schulunterrichts ein Betriebspraktikum absolvieren, sind weiter über ihre Schule unfallversichert, also bei den Unfallversicherungskassen der Länder oder Gemeinden. Studierende, welche ihre Abschluss- oder Doktorarbeit in einem Unternehmen schreiben, sind hierbei ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22272
Ihre Anfrage lässt sich in Unkenntnis der tatsächlich vor Ort gegebenen Situation leider nicht mit abschließender Sicherheit beantworten.Die Installation schräg abwärts geneigter Steckdosen ist zunächst einmal nicht grundsätzlich verboten und bietet - je nach Anwendungsfall - ggf. sogar Vorteile (z. B. geringere Wahrscheinlichkeit eindringenden Schmutzes).In Schulen ist jedoch auch das besondere ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 23601
werden. Dabei ist zu beachten, dass er nur mit den im § 16 und § 17 JArbschG genannten Arbeiten und nur zu den benannten Zeiten beschäftigt werden darf.Schüler (nicht Berufsschüler!), die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, dürfen ebenfalls an fünf Tagen arbeiten. Sie dürfen z. B. von Mittwoch bis Sonntag arbeiten. Sie dürfen aber auch fünf Tage zur Schule gehen und dann nur Samstags ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22208
Dort wo es erforderlich ist, muss ein Schutzhelm getragen werden, wenn kollektiv wirkende Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Der Arbeitgeber und seine Führungskräfte haben dafür zu sorgen, dass dies umgesetzt wird bzw. dafür zu sorgen, dass die Gefahrenbereiche nicht ohne Schutzhelm betreten werden. ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 246
Sowohl für den Straßen- als auch den innerbetrieblichen Transport gilt: die Ladung ist zu sichern!Die Vorschriften für den Straßentransport finden Sie wie folgt:Neben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 22 und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 31 (2) gelten die Gefahrgutvorschriften, wie z. B. die Nummer 7.5.7.1 ADR. Die Gefahrgutvorschriften finden Sie unter www.tes.bam.de.Die ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 4830
: -Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe-)Für Handwerksbetriebe gibt es Erleichterungen, die „sogenannten Freistellungsregelungen“ von den Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter.Über die „Freistellungsregelungen“, auch „Handwerkerregelung“ genannt, und die Bestimmungen, die trotz dieser Erleichterung zu beachten sind, informieren die folgenden Schriften:Sichere Beförderung ...
Stand: 04.11.2024
Dialog: 44010
außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
Rechtsvorschriften entsprechende Anforderungen stellen, z. B. in Versammlungsstätten, Schulen, Kindertageseinrichtungen oder8. andere betriebsspezifische Bedingungen vorliegen.(2) Auf den Nebenfluchtweg kann verzichtet werden, wenn durch zusätzliche Maßnahmen eine sichere Begehbarkeit des Hauptfluchtweges gewährleistet ist. Dieses können z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung Maßnahmen ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
der Schwangeren zu beurteilen.wenn eine sichere Immunität bei der werdenden Mutter gegenüber den u. g. Infektionskrankheiten besteht. Ein sicherer Immunschutz ist anzunehmen, wenn die anamnestischen (Anamnese: Vorgeschichte einer Krankheit) Angaben über erfolgte Impfungen oder "durchgemachte" Erkrankungen anhand eines Impfpasses bzw. durch Bestimmung der spezifischen IgG-Antikörper im Blut bestätigt sind. Nur ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend durchzuführen bzw. anzubieten ist.Reinigungsarbeiten in Sanitärräumen einer Schule sind nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der Biostoffverordnung. Hepatitis A ist in Risikogruppe 2, Hepatitis B und C in Risikogruppe 3(**) eingruppiert, siehe TRBA 462 "Einstufung von Viren in Risikogruppen" und Gestis-Biostoffdatenbank.Ob die Voraussetzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 23.11.2020
Dialog: 43078
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
Transport von Stammzellen Menschliche Stammzellen, von denen keine Gefahren gegenüber Menschen oder Tieren ausgehen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR/RID. Erläuterungen hierzu befinden sich im Abschnitt 2.2.62.1.5 ADR "Freistellungen". Von Menschen oder Tieren entnommenene Stammzellen, bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten, können nach d ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653