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In Abschnitt 8.3.5 des ADR ist folgendes nachzulesen:"Während der Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge und in den Fahrzeugen verboten. Das Rauchverbot gilt auch für die Verwendung elektronischer Zigaretten und ähnlicher Geräte."Strengere Vorschriften gelten bei der Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (Klasse 1). Dies ist in Kapitel 8.5 S1 (3 ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 21609
Rauchverbot zu erlassen." ...
Stand: 26.11.2015
Dialog: 25367
daher nur, wenn nichtrauchende Beschäftigte zu schützen sind. In diesem Zusammenhang weisen wir auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts - LAG Frankfurt/Main vom 06.07.1989, Aktenzeichen: 9 Sa 1295/88 hin. In den Leitsätzen der Gerichtsentscheidung heißt es: 1. Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Eigentums- und Hausherrenrechts grundsätzlich berechtigt, einseitig ein Rauchverbot am Arbeitsplatz ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen." ...
Stand: 21.06.2024
Dialog: 43959
. Wenn die rauchenden Beschäftigten jedoch an einem Ort im Freien rauchen, von dem aus die nicht rauchenden Beschäftigten nicht durch Tabakrauch gefährdet werden, könnte zumindest die Regelung der ArbStättV nicht mehr für ein Rauchverbot herangezogen werden.Es ist nicht Zweck der ArbStättV, z. B. Arbeitszeitverluste durch Rauchpausen zu verhindern. Die Regelungen der ArbStättV dienen einzig der Sicherheit ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 5039
: Eine für die Lagerung und den Verkauf der Feuerwerkskörper verantwortliche Person muss stets am Verkaufsstand anwesend sein oder ihn, z. B. in einem kleineren Einzelhandelsgeschäft, von der Kasse aus stets in seinem Blickfeld haben. Er hat auch für die Einhaltung des Rauchverbotes Sorge zu tragen und darauf zu achten, dass Feuerwerkskörper der Kategorie 1 nicht an Personen unter 12 Jahren und der Kategorie 2 ...
Stand: 09.10.2019
Dialog: 12372
für sich ganz persönlich.""Auch die dafür erforderlichen Wege stehen nicht unter Versicherungsschutz. Daran ändert auch ein Rauchverbot, das den Raucher zwingt, den Arbeitsplatz zu verlassen und im Raucherraum oder im Freien zu rauchen, nichts.Diese Wege werden anders beurteilt als die Wege zur Essenseinnahme, weil es sich bei der Essenseinnahme um ein für jedem Versicherten notwendiges Bedürfnis handelt ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 9659
nicht einfach aufhören kann. Das Verbot eines bislang geduldeten oder akzeptierten Verhaltens ohne gleichzeitige Hilfsangebote führt bei den Betroffenen zu Widerständen, die sich nicht zuletzt auch in schlechterer Arbeitsleistung äußern können. Schon im Vorfeld der Einführung von Rauchverboten sollte die Belegschaft und hier insbesondere die betroffenen Raucher, über den Zeitpunkt und die Betriebsbereiche ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561
zu gewährleisten, z. B. über ein generelles Rauchverbot. Zusätzlich gibt es dann oft auch Räume wie Speisesäle, in denen sich Heimbewohner und Beschäftigte, ggf. auch Angehörige, gleichzeitig aufhalten. Auch diese Räume stehen in der Verantwortung des Betreibers. Eine mögliche Regelung wäre hier z. B. ein zeitweiliges Rauchverbot. In Gebäuden, in denen der Träger der Einrichtung keine eigenen Räumlichkeiten hat ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Aus dem Arbeitsschutzrecht können aber keine Forderungen abgeleitet werden, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen hat, um Beschäftigten das Rauchen zu ermöglichen. Daher besteht für Raucher kein Rechtsanspruch auf einen witterungsgeschützten ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13022
Rauchverbot. Unabhängig von den oben beschriebenen Punkten sind die Sicherheitshinweise des Industriegaseverbandes zu beachten. ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893
oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsräumen der Natur des Betriebes entsprechende und der Art der Beschäftigung angepasste technische oder organisatorische Maßnahmen nach Absatz 1 zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten zu treffen." ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 5593
Belegschaft ab. Diese zu beurteilen ist in erster Linie Sache der Betriebspartner (Arbeitgeber/Personal-, Betriebsrat), denen deshalb ein weiter Gestaltungsfreiraum zukommt.Ein ausgesprochenes Rauchverbot im Betrieb rein mit dem Ziel, die rauchenden Beschäftigten von - für sie selber – gesundheitsschädlichen Gewohnheiten, d. h. dem Rauchen abzubringen, ist nicht zulässig.Ein durch den Arbeitgeber ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
sind allerdings auch die Pflichten der Beschäftigten untereinander zu erwähnen. So haben nach § 15 Abs.1 Satz 2 ArbSchG die Raucher durch ihr Handeln dafür zu sorgen, dass die im Raum befindlichen Nichtraucher in ihrer Gesundheit nicht beeinträchtigt werden. Durch den § 5 ArbStättV wird kein generelles Rauchverbot für Arbeitsstätten festgelegt. Es verpflichtet den Arbeitgeber dazu wirksame Schutzmaßnahmen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 2408
Eindeutige Bestimmungen oder Untersuchungen zur Brandgefährdung durch E-Zigaretten sind uns nicht bekannt.Die Zündgefahr durch E-Zigaretten ist vermutlich vergleichbar mit anderen elektronischen Geräten, wie z. B. Smartphones. Diese ist bei bestimmungsgemäßer Benutzung gering. Das höchste Risiko dürfte beim Laden mit einem Ladegerät bestehen. Risikoerhöhend wirkt sich auch aus, wenn Nutzer an den ...
Stand: 24.02.2018
Dialog: 26011
Werktag ist nicht der Kalendertag von 0:00 bis 24:00 Uhr, sondern der 24-stündige Arbeitstag des einzelnen Arbeitnehmers. Der Werktag beginnt für den Arbeitnehmer mit dem Beginn der Arbeit und endet 24 Stunden später. Das Arbeitszeitgesetz geht folglich von einem individuellen Werktag des Arbeitnehmers aus. Falls Sie an die Ruhepausen oder Ruhezeiten denken, gilt, dass nach Beginn der individuelle ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5977
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt u.a. für die Beschäftigung von Personen in der Berufsausbildung, die noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 Abs. 1 Ziffer 1 JarbSchG). Sobald ein Jugendlicher 18 Jahre (Vollendung des 18. Lebensjahres) alt wird, gilt für ihn das JArbSchG nicht mehr, auch wenn er sich noch in der Berufsausbildung befindet. Eine Ausnahme ist in § 9 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 2290
Gemäß § 18 Abs. 1 Ziffer 2 der Fahrpersonalverordnung - FPersV sind Fahrzeuge die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometer vom Standort des Unternehmens verwendet werden oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden, von den Lenk- und Ruhezeiten ...
Stand: 06.10.2011
Dialog: 14668
Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Im § 22 JArbSchG werden gefährliche Arbeiten aufgezählt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dort werden auch Arbeiten genannt, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sind". Dieses Verbot gilt nicht, "soweitdies zur Erreichung ihres ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23271
Bei einem Beschäftigungsverbot erhält eine Frau Mutterschutzlohn (§ 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.Bei der Berechnung dieses Durchschnittsverdienstes sind auch die sogenannten regelmäßig gezahlten Erschwerniszulagen und Zeitzuschläge ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 1120