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Arbeitsmittel gleichermaßen, so dass es keiner besonderen, bisher strittigen, Bestandsschutzregelung bedarf. Vielmehr muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich selbst entscheiden, ob ggf. Nachrüstmaßnahmen erforderlich sind." ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
Nach § 24 i.V.m. § 19 Sprengstoffgesetz obliegt dem Betriebsinhaber (Unternehmer) die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten. Dabei kann der Unternehmer die Pflicht zur Unterweisung an andere verantwortliche Personen (z. B. Betriebsleiter, interne Aufsichtspersonen) delegieren. Die Unterweisungen dürfen jedoch nur von Personen durchgeführt werden, die mit den Unfall- und Gesundheitsgefahren ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 17220
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der DGUV-Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) durchgeführt. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Arbeitgeber, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat ...
Stand: 03.07.2015
Dialog: 22186
Beauftragten (i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 5 oder § 13 Abs. 2 ArbSchG) - muss zur (Weiter-)Übertragung von Pflichten die entsprechende Befugnis eingeräumt werden. Das Gesetz begrenzt den Kreis der Adressanten einer Pflichtenübertragung nicht. In Betracht kommen ebenso Führungskräfte der mittleren und unteren Ebene, aber auch Vorarbeiter und letztlich jeder Arbeitnehmer, wenn die Übertragung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
In § 2 Absatz 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) werden die Befreiungen von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten geregelt. Dort heißt es:"(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen,1.denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Triebfahrzeugführer, Schiffsführer, Besatzung in der Binnenschifffahrt, Betreiber einer Annahmestelle ...
Stand: 17.07.2023
Dialog: 4922
Transportwagen (Handhubwagen) unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Hier sind Faktoren wie Einsatzzeit, Einsatzort etc.und die Herstellerunterlagen zu berücksichtigen. Auch Art und Umfang der Prüfung ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
Gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 43295
,der Arbeitsumgebungund den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden.Die Gefährdungsbeurteilung soll bereits vor der Auswahl und der Beschaffung der Arbeitsmittel begonnen werden.Der Arbeitgeber hat das Ergebnis seiner Gefährdungsbeurteilung vor der erstmaligen Verwendung der Arbeitsmittel zu dokumentieren. Dabei sind mindestens anzugeben1. die Gefährdungen ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42654
Vor der Bereitstellung und Benutzung von Leitern hat der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und u. a. zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Durchführung der Tätigkeiten sicherer ist (Nummer 3.1.2 des Anhangs 1 BetrSichV). Der Schutz der Beschäftigten ...
Stand: 05.08.2020
Dialog: 17819
Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (GBU) gem. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Gefährdungen zu berücksichtigen, der seine Beschäftigten während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Im Rahmen dieser GBU hat sich der Arbeitgeber über die Eignung des Arbeitsmittels im Zusammenhang mit der geplanten Verwendung zu informieren und dabei ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
nicht unter den Geltungsbereich der BetrSichV. Jedoch hat der Arbeitgeber nach § 5 Absatz 4 BetrSichV dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat. Prüfungen gemäß BetrSichV sind verpflichtend nicht notwendig. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber aber auch ermitteln, ob ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 4752
Bei dem Abfallcontainer handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung _ BetrSichV . Lastaufnahmemittel sind ebenfalls Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung. Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind unter § 5 BetrSichV beschrieben. Die bei der Benutzung von Arbeitsmitteln zu beachtenden Mindestvorschriften werden unter Anhang 1 ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
Inaugenscheinnahme durchgeführt wird. Dabei können stellvertretend für den jeweiligen Arbeitgeber Dritte mit regelmäßigen Inaugenscheinnahmen der Gerüste beauftragt werden.- Die Pflicht zur Inaugenscheinnahme trifft grundsätzlich jeden Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Gerüst als Arbeitsmittel für den Gebrauch zur Verfügung stellt."In der DGUV Information 201-011 „Verwendung von Arbeits-, Schutz ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
Ob in dem von Ihnen geschilderten Fall die grundsätzliche Pflicht für Büroangestellte besteht, Sicherheitsschuhe im Betrieb zu tragen, kann ohne Detailkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht beantwortet werden. Eine eventuelle Pflicht, Sicherheitsschuhe zu tragen, ist aber unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Betrieb.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 24062
Die von Ihnen beschriebenen Produkte unterliegen der Niederspannungs- Richtlinie 2006/95/EG, EMV- Richtlinie 2004/108/EG, RoHS- Richtlinie 2011/65/EU, Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und den jeweiligen nationalen Gesetzen, in denen diese Richtlinien in nationales Recht umgesetzt wurden. Als Importeur von Waren aus Drittländern übernehmen Sie prinzipiell die Verpflichtu ...
Stand: 22.03.2014
Dialog: 20712
Nein, eine Verpflichtung einen Wartungsvertrag abzuschließen besteht nicht.Bei den Maschinen und Anlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dort finden sich in § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln folgende Regelungen:"(1) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43114
Die Pflicht zum Aushang bestimmter Gesetze besteht ab dem ersten Beschäftigten. Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen (z. B. durch Aushang), um die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Auszuhängen sind vom Arbeitgeber ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 24846
Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 erfordern, sind im Teil 4 im Anhang zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV aufgeführt und verpflichten somit den Arbeitgeber, eine arbeitsmedizinsche Vorsorge zu veranlassen (Pflichtvorsorge).Ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und der daraus abgeleiteten Auswahl des zu untersuchenden Personenk ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
). Die gefährdungsbezogenen Technischen Regeln (2000er Reihe) können für die jeweils identifizierte Gefährdung konkrete Hilfestellung zur Ermittlung und Bewertung geben. Bezogen auf die Gefährdung nennen sie beispielhaft Maßnahmen, wie der Gefährdung begegnet werden kann. Der Umfang und die Methodik der Gefährdungsbeurteilung orientiert sich an der Art des einzelnen Arbeitsmittels und den betrieblichen Gegebenheiten ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 6771