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Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt bleiben ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 22504
sind mit geeigneten und wirksamen Maßnahmen zu begegnen.Nach § 8 Abs. 5 GefStoffV hat der Arbeitgeber Gefahrstoffe so aufzubewahren, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" näher konkretisiert.Für den vorliegenden ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Danach gilt weiter:"Lager im Sinne dieser TRGS sind Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die besondere Anforderungen zum Schutz von Beschäftigten und anderen Personen erfüllen und dazu bestimmt sind, Gefahrstoffe zum Lagern ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13282
in ortsbeweglichen Behältern (Abschnitt 1 Absatz 1 TRGS 510). Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt, dass in ihnen Gefahrstoffe transportiert und gelagert werden (Abschnitt 2 Absatz 18 TRGS 510). Elektrische Schaltanlagen sind dazu nicht bestimmt und sind damit keine ortsbeweglichen Behälter im Sinne der TRGS 510. Die Lagerung von elektrischen Schaltanlagen fällt somit ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707
Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne des ADR. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter bei der Ankunft übernimmt." und folgende Definition für den Entlader:"Entlader: Das Unternehmen, das a) einen Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbeweglichen Tank von einem Fahrzeug absetzt oder b ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 15269
Gemäß Artikel 1 Abs. 2 s) der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU gilt diese Richtlinie nicht für von der Richtlinie 2008/68/EG und der Richtlinie 2010/35/EU sowie vom Internationalen Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen und vom Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt erfasste Geräte.Wenn ein Hersteller jedoch ein Produkt zur Verwendung unter beiden Richtlinien vorsieht ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43061
werden dürfen, darf die Prüfung für diese Druckanlage ebenfalls von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden.Für ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU, die befüllt und an einem anderen Ort entleert werden, gilt Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 7.29 a.). Demnach können Prüfungen nach BetrSichV entfallen, wenn die ortsbeweglichen Druckgeräte den Anforderungen der Richtlinie ...
Stand: 18.11.2021
Dialog: 42754
Für die Lagerung von Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung mit dem technischen Regelwerk heranzuziehen. Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb des Lagers und3. Beseitigen freigesetzter ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
Für eine TKW Beladestation für Flüssiggas gelten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - bzw. Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS -, insbesondere die TRBS 3145/TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren".Die Technischen Regeln Druckbehälter gelten nicht mehr. Prüffristen für Druckgeräte findet man in Anhang 5 ...
Stand: 26.02.2015
Dialog: 23212
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume, Flucht- und Rettungswege ...
Stand: 05.07.2024
Dialog: 43604
Nein, dies ist nicht möglich.In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume ...
Stand: 14.03.2025
Dialog: 44090
Hierzu ist die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren heranzuziehen.In Nr. 4.3.5 Absatz 2 findet man Maßnahmen für das Befüllen von Tanks auf Straßen- und Schienenfahrzeugen.Zum Füllen findet man in Nr. 4: "Tanks dürfen zum Füllen mit entzündbaren Gasen nur angeschlossen werden, wenn die Fahrzeuge untereinander ...
Stand: 10.05.2017
Dialog: 29201
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden ist die TRGS 510 heranzuziehen. Abhängig von der Größe und Menge der Gebinde kann es sinnvoll sein, dass diese in entsprechenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Genauere Angaben zu den Anforderungen des Sicherheitsschranks sind dem Anhang 1 der TRGS 510 (Lagerung in Sicherheitsschränken) zu entnehmen. Ein Sicherheitsschrank muss ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
von Gasen unter Druck der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" unter Punkt 10 eingehalten werden, ist es möglich CO² in Kellerbereich zu lagern. Die speziellen Anforderungen für die Lagerung von Druckgasbehältern unter Erdgleiche finden Sie unter Punkt 10.3 Absatz 5. Dort ist folgendes nachzulesen:"(5) In Räumen unter Erdgleiche dürfen maximal 50 gefüllte Druckgasbehälter ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
Die Regelungen zum Lagern von Gasflaschen finden sich in der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Insbesondere ist der Abschnitt 10 "Lagerung von Gasen unter Druck" relevant. Unter Abschnitt 10.2 Absatz 3 ist dort nachzulesen, dass Druckgasbehälter vor übermäßiger äußerer Wärmeeinwirkung (in der Regel Temperaturen, die 65 °C nicht übersteigen) geschützt aufgestellt ...
Stand: 21.07.2022
Dialog: 43684
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
Nach den Begriffsbestimmungen der TRGS 745 (§ 2 Abs.8) gilt als Entleeren, wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter mit Entnahmeeinrichtungen verbunden sind und Gase entnommen werden.Bei den geschilderten Gasflaschen an einem Schweißgerät, welches nur etwa halbjährlich benutzt wird, ist die Entnahme der Gase und somit der unmittelbare Gebrauch nicht sofort gegeben. Insofern ist für die Gasflaschen ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 42657
- 8.04 "Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten und in Fahrzeugen" sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern und die TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren".Bei der Aufstellung von Flüssiggasflaschen in Arbeitsräumen, z. B ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 9781
Für den Betrieb der Tafelwasserschankanlage sind neben den einschlägigen hygiene- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen insbesondere die TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" sowie die DGUV Regel 110-007 "Verwendung von Getränkeschankanlagen" zu beachten.Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen demnach nicht in Treppenräumen ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 43676
abgedeckt. Darüber hinaus sind diese Anlagen nicht für die Befüllung von Druckgasflaschen ausgelegt.Anlagen zur Befüllung von Druckgasflaschen sind erlaubnispflichtige Anlagen nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Betriebssicherheitsverordnung, in denen ortsbewegliche Druckgeräte mit Druckgasen zur Abgabe an Andere befüllt werden. An diesen Anlagen müssen z. B. auch Maßnahmen zur Vermeidung von Drucküberschreitung ...
Stand: 02.12.2020
Dialog: 43352