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eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne von § 2 Nr. 30 Lit. f) Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Derartige überwachungsbedürftige Anlagen sind unter anderem vor erstmaliger Inbetriebnahme durch eine "zur Prüfung befähigte Person für Explosionsgefährdungen" im Sinne von § 2 Abs. (6) in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV, einer Prüfung gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4 ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27186
Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da Hebebänder und Rundschlingen hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900
Elektrische Betriebsmittel, die Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind, unterliegen sowohl den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und dem dazu erlassenen technischen Regelwerk - TRBS (z.B. der TRBS 1201"Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen") wie auch den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, hier der DGUV Vorschrift 3 ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
) ihre Anwendung auf Geräte der Kategorie I aus, wenn diese Geräte gleichzeitig Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie sind. Bei entsprechenden Geräten der Kategorie II und höher sind aber beide Richtlinien nebeneinander anzuwenden.Eine Ausnahme stellt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Bezug auf die Niederspannungsrichtlinie dar. Im Anhang I Nummer 1.5.1 macht sich die Maschinenrichtlinie die Schutzziele ...
Stand: 21.10.2021
Dialog: 17250
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
Im Merkblatt Arbeitsschutz Kompakt Nr. 074 „Winkelschleifer“ der BGHM ist nachzulesen, dass der Winkelschleifer immer mit beiden Händen gehalten werden muss! Es gibt keine Einhandwinkelschleifer (siehe Bild 1 des Merkblatts). ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 43912
Verfahrensschritten und zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gegeben.Auch bei neuen (oder nachgerüsteten) Maschinen mit vorhandenen Sicherheitseinrichtungen muss auf mögliche Gefährdungen eingegangen werden. Eine mögliche Gefährdung ergibt sich z.B. aus Einstell-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen oder daraus, dass Sicherheitsmaßnahmen umgangen werden können. Insofern ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 14594
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit Anhang 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
Nein, die CE-Kennzeichnungen der Einbauteile werden nicht entfernt.Anforderungen zur CE-Kennzeichnung finden sich in Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Danach muss die Gesamtmaschine mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Hersteller der Maschine teilt dadurch mit, dass die Maschine ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42922
Eine Kennzeichnung der Arbeitsmaschine hat auch in dem von Ihnen geschilderten Fall zu erfolgen. Schon der Hersteller hat im Rahmen der Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG) vor bestehenden Restrisiken an der Maschine zu warnen, um den Schutz der Gesundheit von Personen zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmaschinen mit einem vom Hersteller ausgewiesenen Emissions ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23300
Wie schon richtig bemerkt worden ist, muss für den Roboter eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG und eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - durchgeführt werden. In diesen Analysen werden die von dem Roboter/Maschine ausgehenden Gefahren bewertet und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Dabei ist es erst einmal ...
Stand: 19.06.2013
Dialog: 18768
Die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern werden bei den Hauptprüfungen und Zwischenprüfungen der Aufzugsanlagen von den Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstellen geprüft.In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 1201 Teil 4, (Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen), ist unter Ziffer 3.3 (Hauptprüfung), sowie unter Ziffer 3.4 ...
Stand: 24.04.2020
Dialog: 43124
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Arbeitsmittel werden im Arbeitsschutzrecht nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und nach § 5 der DGUV-Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) durchgeführt. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert vom Arbeitgeber, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat ...
Stand: 03.07.2015
Dialog: 22186
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
Aus dem Bereich des Arbeitsschutzes ist für die alleinige Aufstellung der Dieseltankanlage weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erforderlich. Hinsichtlich der Prüfungen wird die Tankanlage als Arbeitsmittel eingestuft und die erforderlichen Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Arbeitgeber auf Grundlage ...
Stand: 23.02.2017
Dialog: 28641
Transportwagen (Handhubwagen) unterliegen den Anforderungen an Arbeitsmittel, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ergeben. Die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) zu ermitteln. Hier sind Faktoren wie Einsatzzeit, Einsatzort etc.und die Herstellerunterlagen zu berücksichtigen. Auch Art und Umfang der Prüfung ...
Stand: 20.11.2019
Dialog: 6961
Für Arbeitsmittel sind generell Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind. Näheres dazu regeln die technischen Regeln ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12081
Fahrräder, die von Beschäftigten als Betriebsfahrrad/Dienstfahrrad bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne von § 2 Abs.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar und gehören zum Fuhrpark eines Betriebes. Ein Fuhrpark sollte hinsichtlich Einsatzbedingungen, Einsatzvoraussetzungen, Wartung, Prüfung usw. dem Verantwortungsbereich einer vom Arbeitgeber beauftragten ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 42865
eine Prüfung vor Wiederinbetriebnahme und anschließend die wiederkehrenden Prüfungen gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5 BetrSichV durchführen muss.Je nach Bauart und Bauweise der Druckanlage muss die Prüfung durch eine befähigte Person oder durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durchgeführt werden.Anlagen, die in die Erlaubnispflicht nach § 18 BetrSichV fallen, müssen von der zugelassenen ...
Stand: 05.02.2024
Dialog: 43896