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und für die vorgesehenen Einsatzbedingungen geeignet sind (§ 5 (1) BetrSichV).Daher sind nach Ihren Ausführungen die folgenden zwei Fälle zu unterscheiden:Fabrikneue Leitern, die sorgfältig hinsichtlich ihrer Einsatzbedingungen innerhalb des betrieblichen Beschaffungsprozesses ausgewählt und angeschafft wurden (vgl. Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit. Beschaffung von Arbeitsmitteln. BekBS 1113 ...
Stand: 13.01.2021
Dialog: 43441
Formalrechtlich müssen Leitern den Mindestanforderungen des § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG entsprechen. Danach darf ein Produkt, soweit es keiner Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 ProdSG unterliegt, "nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877
In der DGUV Information 208-016 "Die Verwendung von Leitern und Tritten" ist im Anhang ein Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern und Tritten aufgeführt.Dort wird in den Prüfkriterien gefordert, "dass die Sicherheitskennzeichnung gut lesbar und vollständig angebracht ist." Insofern vertreten wir die Auffassung, dass auch "Bestands"-Leitern mit einer entsprechenden Kennzeichnung ...
Stand: 06.08.2022
Dialog: 42795
In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 26882
Gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel (hier: der Anlegeleiter) zu ermitteln.Zur Nutzung von Leitern wird im Anhang 1, Nummer 3.1.4 ausgeführt:"Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
Die Regelungen aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht für die Verwendung von Leitern ergeben sich aus dem Anhang 1 Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" und hier insbesondere Nummer 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 09.04.2021
Dialog: 42539
wird die Beurteilung, die von einem fachkundigen SiGeKo erstellt werden sollte, ergeben, dass es für den Abstieg in die Arbeitsgrube bis -3,55 m auch andere Möglichkeiten als den Einsatz von Treppentürmen oder Leitern gibt.So könnte in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Fläche auch ein entsprechend angepasstes Gerüst dieselben Dienste wie ein Treppenturm leisten. Ein Zugang in die Grube über Leitern ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19074
Eine Leiter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nr. 3.3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Weiterhin ist die TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" mit einzubeziehen ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42890
Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Leitern und Tritte sind jetzt der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" zu entnehmen.Dort heißt es in der Vorbemerkung: Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind. Ebenso wird in der TRBS 2121 Teil ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
Wir empfehlen Ihnen die DGUV Information 208-006 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten"."Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend durch Sicht- und Funktionsprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Bei der Prüfung der Leitern sollte besonders auf Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen geachtet ...
Stand: 27.04.2020
Dialog: 19725
Als „Strickleiter" werden mitunter Leitern bezeichnet, deren Sprossen und Holme komplett aus Seil bestehen. Derartige Leitern werden als nicht sichere Arbeitsmittel betrachtet und dürften in der Arbeitswelt nicht bereitgestellt werden. In wenigen Einzelfällen, wenn der Einbau von Steigleitern, Steigeisengängen oder die Benutzung von festen Leitern, Gerüsten, Hubarbeitsbühnen usw. nicht möglich ...
Stand: 22.07.2013
Dialog: 19007
. Schiebevarianten (z. B. Schiebetüren oder Schiebeluken) sind zulässig.(7) Für Notausstiege sind erforderlichenfalls im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen).(8) Notausstiege in Wandöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,90 m in der Breite und mindestens 1,20 m in der Höhe ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677
, dass die entsprechenden Anforderungen der BetrSichV erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigen erreichen.In der TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" wird unter Nr. 3 speziell auf die Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Leitern eingegangen. Danach ...
Stand: 21.08.2019
Dialog: 42817
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet ist, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit (mindestens) unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch zu unterstellen. Diese herausgehobene Einordnung in der betrieblichen Hierarchie gehört zu den strukturprägenden Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes.In § 8 Abs. 2 ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 14068
Das von Ihnen kritisierte Gurtband hat den von Ihnen beschriebenen Nachteil und zusätzlich eine wichtige sicherheitstechnische Aufgabe. Das Gurtband begrenzt zwangsweise die Spreizung der Leiter. Das Gurtband ist in der DIN EN 131 beschrieben und gefordert und damit zulässig. Jede gewerbliche Leiter muß neben der festen Spreizsicherung das Gurtband als automatisch wirkende Spreizsicherung ...
Stand: 27.07.2015
Dialog: 24399
und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen).(8) Notausstiege in Wandöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,90 m in der Breite und mindestens 1,20 m in der Höhe aufweisen. Notausstiege in Boden- oder Deckenöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,70 m x 0,70 m oder einen lichten Durchmesser von 0,70 m aufweisen." ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
folgendes:„Zugänge zu hochgelegenen Arbeitsplätzen auf Gerüsten (mindestens alle 50 m) müssen angemessen ergonomisch und sicher begangen werden können. Grundsätzlich sind Aufzüge, Transportbühnen und Treppen gegenüber Leitern zu bevorzugen. Können Aufzüge, Transportbühnen oder Treppen aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht eingesetzt werden, können an deren Stelle Leitern verwendet werden. Bauliche ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
Ein Leitsatz des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 15.12.2009 ist, dass der Arbeitgeber gemäß § 8 Absatz 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet ist, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit (mindestens) unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle fachlich und disziplinarisch zu unterstellen. Diese ...
Stand: 04.04.2022
Dialog: 14082
Nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG - unterstehen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder, wenn für einen Betrieb mehrere Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind, der leitende Betriebsarzt und die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unmittelbar dem Leiter des Betriebs. Entscheidet sich der Arbeitgeber zu einer solchen Maßnahme, dann ...
Stand: 08.11.2013
Dialog: 19732
Leitern und Tritte, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Die BetrSichV fordert, dass für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln sind. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 23.02.2023
Dialog: 15496