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. Nicht rauchen. P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Nach den Bestimmungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (kurz TRGS 510; stellt diesbezüglich den so genannten Stand ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Für die Lagerung von Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung mit dem technischen Regelwerk heranzuziehen. Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb des Lagers und3. Beseitigen freigesetzter ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Nach den Allgemeinen Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen unter Punkt 4.2 (13) der TRGS 510 gilt:"(13) Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können. Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
Unter dem Abschnitt 5 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" werden - abhängig von der Menge - zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Lagerung in Lagern genannt. Unter dem Abschnitt 5.1 finden sich auch Informationen zur Kennzeichnung:"(...)(9) In Arbeitsbereichen mit Brand- oder Explosionsgefährdungen sind das Verwenden von offenem Feuer und offenem Licht ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
Laut §2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zählt zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung, Vernichtung sowie die innerbetriebliche Beförderung und Bedien- und Überwachungsarbeiten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber festzustellen ...
Stand: 30.09.2022
Dialog: 43703
werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Unter Nummer 1 - Anwendungsbereich der TRGS 510 ist nachzulesen:"(1) Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 42844
im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Beispielsweise finden sich in den folgenden TRGS'en Hinweise auf ein Verbot von Nahrungs- und Genussmittel:TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle"TRGS 526 "Laboratorien"TRGS 528 ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 13300
nicht darunter.Die Regelungen für die Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten in ortsbeweglichen Behältern finden sich unter Nummer 12 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 9042
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 8 Abs.1 Nr.6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV. Danach muss die am Arbeitsplatz vorhandene Menge an Gefahrstoffen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich ist. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wird diesbzgl. ausgeführt: "Die Mengen ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
"Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" weisen wir hin.In der DGUV Vorschrift 13 "Organische Peroxide" wird unter § 7 Abs. 8 folgendes ausgeführt:"Räume, in denen organische Peroxide mit einer höchstzulässigen Aufbewahrungstemperatur unter +20 °C gelagert werden, müssen so errichtet und ausgerüstet sein, daß während der Lagerzeit eine dauernde Kühlhaltung sichergestellt ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13740
und Nr. 3 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern") beurteilt werden, ob es bei einem möglichen Ausfall der Lüftung zu Gefährdungen von Beschäftigten oder zu Brand- und Explosionsgefährdungen kommen kann. Wenn es zu diesen Gefährdungen kommen kann, muss die Lüftung überwacht werden. In der TRGS 510, Nr. 4.3.1, Abs. 5 steht:"Im Lager muss eine ausreichende Belüftung (siehe ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42468
angebracht sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Unter dem Abschnitt 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" Absatz 14 ist nachzulesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Arzneimitteln, Lebens- oder Futtermitteln ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778
. 4 aufgeführt sind. In diesem Fall wäre dies das Auftreten einer gefährlichen Menge oder Konzentration der hier vorliegenden Gefahrstoffe, eingestuft als H 225.Nach Anlage 3 zur Technischen Regel TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"kann davon ausgegangen werden, dass bei Lagerung in einem zugelassenen Sicherheitsschrank mit technischer Lüftung das Auftreten ...
Stand: 16.09.2016
Dialog: 27484
Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ wird die Lagerung wie folgt definiert:„die Bereitstellung zur Beförderung, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt; ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 2 Absatz 6 GefStoffV)“Für die Lagerung von Gasen ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 43877
" der GefStoffV zu entnehmen.Der § 8 der GefStoffV regelt auch die erforderlichen Randbedingungen für eine sichere Lagerung giftiger Gefahrstoffe. Mit T+ und T gekennzeichnete Stoffe und Zubereitungen sind unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. Die Zugangsregelung kann für den Arbeitsraum getroffen werden, so dass ggf. auf einen Gefahrstoffschrank ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden ist die TRGS 510 heranzuziehen. Abhängig von der Größe und Menge der Gebinde kann es sinnvoll sein, dass diese in entsprechenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Genauere Angaben zu den Anforderungen des Sicherheitsschranks sind dem Anhang 1 der TRGS 510 (Lagerung in Sicherheitsschränken) zu entnehmen. Ein Sicherheitsschrank muss ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
)oder gemäß TRGS 201 mit dem entsprechendem GHS-Piktogramm:GHS05 „Ätzwirkung“ bzw.GHS07 „Ausrufezeichen“zu kennzeichnen.Hinweis: Weitere Kennzeichnungen können auf Grund zusätzlicher gefährlicher Eigenschaften und spezifischer Gefährdungen notwendig sein und müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Dazu werden auch in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Die Formulierung der Anlage 7 Nr. 2 Abs. 13 TRGS 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist so gewählt, dass bei ihrer Einhaltung von einem sicheren Umgang mit Gefahrstoffen (Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten ... im Freien) ausgegangen werden kann. Bei Seen, Flüssen ... kann z.B. regelmäßig unterstellt werden, dass von diesen keine gefährlichen Einwirkungen ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12800