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Ja, sofern es sich um Kraftstoffe handelt, die explosionsfähige Gemische bilden können (z. B. Ottokraftstoff).Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber insbesondere zu ermitteln, ob die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse auf Grund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, explo ...
Stand: 24.11.2021
Dialog: 43600
von 0,9 µg/L Vollblut angegeben. Diese EKA-Werte können jedoch erstens aus dem genannten Grund für Innenraumarbeitsplätze nicht angewendet werden und zweitens wurde die EKA-Korrelation für Benzol (Luft) und Benzol (Vollblut) mit der aktualisierten MAK- und BAT-Werte-Liste 2014 aufgehoben. Als Parameter an Gefahrstoffarbeitsplätzen mit Benzol können weiterhin S-Phenylmerkaptursäure und trans-Muconsäure ...
Stand: 16.10.2014
Dialog: 22109
Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Beschäftigte hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen. Diese ist Grundlage für alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ermöglicht dem Arbeitgeber eine auf den einzelnen Arbeitsplatz bzw. auf die einzelne Tätigkeit angep ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
aufweisen. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der Fläche des harmonisierten Kennzeichnungsetiketts einnehmen und die Mindestfläche muss 1 cm2 betragen. Ziff 1.2.1.3. Kennzeichnungsetikette müssen folgende Abmessungen aufweisen (Tabelle 1.3): Abmessungen der Kennzeichnungsetiketten - Fassungsvermögen der Verpackung Abmessungen (in mm) - bis 3 l wenn möglich mindestens 52 × 74 - über 3 ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7891
Für den Transport ungereinigter leerer Verpackungen können, bei Einhaltung der dort genannten Kriterien, die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden.Dort heißt es:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20503
Die Frage kann nicht konkret beantwortet werden, ohne die örtlichen Gegebenheiten und weitere Detailkenntnisse zu kennen, wie z. B. handelt es sich um Grobstaub oder Feinstaub, Technische Angaben (z. B. Sicherheitsdatenblatt) des Herstellers über das Produkt, ggf. schon durchgeführte Gefahrstoffmessungen usw.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz in seinem Betrieb eine Gefährdung ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 25658
mehr! Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte ist folgendermaßen: Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar Die Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind gering (bis 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig 20*1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min). Gruppe 2: Gerätegewicht bis 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar ...
Stand: 14.12.2013
Dialog: 20002
sich die Freistellung wie folgt:5 l der UN 1120, Verpackungsgruppe II, Multiplikator 3 = 15;7 l der UN 1715, Verpackungsgruppe II, Multiplikator 3 = 21;40 l der UN 2282, Verpackungsgruppe III, Multiplikator 1 = 40;18,5 kg der UN 3288, Verpackungsgruppe I, Multiplikator 50 = 925;5 L der UN 1662, Verpackungsgruppe II, Multiplikator 3 = 15 ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 6215
Eine unverantwortbare Gefährdung im Vorgriff auf eine eventuell entstehende Schwangerschaft kann im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) nicht vorliegen, da das Mutterschutzgesetz die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit schützt.Der aktuelle biologische Grenzwert für Blei im Blut lie ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 44014
, dass neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zusätzlich die Abschnitte 5 (ab 0,5 kg oder 1 l), 7 (ab 200 kg oder 400 l), 8 (ab 200 kg oder 400 l), 10 (ab 0,5 kg oder 1 l) und 13 (ab 0,5 kg oder 1 l jedoch erst ab einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe von mehr als 200 kg) zu berücksichtigen sind. Welche Anforderungen dabei an die Lagerung in Lagerräumen sowie an die Lagerung im Freien gestellt ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
mit einem Fassungsvermögen bis 3 L die Mindestfläche des Kennzeichnungsetiketts nicht eingehalten werden kann (z. B. bei Kleinpackungen). Die CLP-Verordnung macht für diesen Fall nur die Vorgabe, dass die Mindestfläche des Piktogramms nicht weniger als 1 cm2 betragen darf.Wenn die tatsächliche Größe des Kennzeichnungsetiketts dies zulässt, kann die Piktogrammgröße ausgehend von den Mindestabmessungen erhöht werden (z. B ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
Beförderung darf nicht Haupttätigkeit des Betriebes sein.Jede Verpackung darf nicht mehr als 450 Liter Kraftstoff enthalten. Die Gesamtmenge der beförderten Kraftstoffe darf 333 l Benzin der Verpackungsgruppe II (z.B. 16 Kanister je 20 l) bzw. 1000 l Diesel der Verpackungsgruppe III (z.B. 50 Kanister je 20 l) nicht überschreiten. Sollte bei einer Beförderung sowohl Benzin als auch Diesel befördert ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
Eine Lagerung unter den genannten Bedingungen ist unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:- Es muss in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.4 Absatz 1 der Nachweis vorliegen, ob die Gefahrgruppenzuordnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) für die Tätigkeiten mit dem organische Peroxid anwendbar ist.Entspri ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (L (tief) EX, 8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC, peak = 137 dB(C)) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen.In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 6153
für den Handgebrauch nur in Behältnissen von höchstens 1 l Nennvolumen aufbe-wahrt werden. Die Anzahl der Behältnisse ist auf das unbedingt nötige Maß zu be-schränken. Für Laboratorien, in denen ständig größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten benötigt werden, ist das Bereithalten in nicht bruchsicheren Behält-nissen bis zu 5 l bzw. in sonstigen Behältnissen bis zu 10 l Nennvolumen an ge-schützter Stelle zulässig ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist in Anlage 1 "Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken" Folgendes zur Lüftung nachzulesen:"A.1.3 Lüftung von SicherheitsschränkenA.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung(1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen explosionsf ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 43768
: L (tief) EX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 137 dB(C),2. Untere Auslösewerte: L (tief) EX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 135 dB(C).Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.Werden die unteren Auslösewerte nicht eingehalten, hat der Arbeitgeber geeigneten persönlichen ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8551
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon a ...
Stand: 14.04.2021
Dialog: 42523
) besitzen. Die Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung -FeV- geregelt. Wird mit einem Flurförderzeug auch öffentlicher Verkehrsraum befahren, sind auch die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit wird dann gemäß Fahrerlaubnisverordnung die Fahrerlaubnis (Führerschein) der Klasse L benötigt.Fahrerlaubnis Klasse L ...
Stand: 05.01.2023
Dialog: 4676
Unabhängig von der Gefahrgut-Klassifizierung werden die Bau- und Prüfvorschriften für Großpackmittel (IBC) im Kapitel 6.5 des ADR aufgeführt. Im Abschnitt 6.5.6.7.3 des ADR wird das Prüfverfahren und der Prüfdruck für die Dichtheitsprüfung bei IBC beschrieben. Zum Aufbau des Überdruckes wird Luft verwendet. Das Prüfverfahren für die hydraulische Innendruckprüfung der IBC wird im Abschnitt 6.5.6.8. ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6726