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Der Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gewährt. Daher besteht auch für Geringverdiener Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (siehe auch Seite "Versicherte Personen" der DGUV).Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (auch in Folge eines Arbeitsunfalles) entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 6469
Zu einer ähnlichen versicherungsrechtlichen Frage (Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe?) hat die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BGETEM folgende Antwort gegeben:"Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 15989
Ja, der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch für das Homeoffice.In § 8 Abs. 1 des SGB VII wird hierzu ausgeführt:"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 42980
Während eines Schulpraktikums ist ein Schüler bei dem Unfallversicherungsträger gesetzlich unfallversichert, bei dem er während des sonstigen Schulbesuches ebenfalls versichert ist. Das sind z.B. die Landesunfallkassen oder die Gemeindeunfallversicherungen.Vor dem Beginn eines Praktikums muss – am Besten unter Hinzuziehung des Betriebsarztes des Betriebes, wo das Praktikum stattfinden ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2787
Studenten sind allgemein keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetz, gleichwohl besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an ihrer Hochschule/Universität über die jeweilige Unfallkasse versichert.Bei Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule bzw. der Fachhochschule ...
Stand: 03.01.2022
Dialog: 6283
Für Praktikanten besteht auch im Rahmen eines freiwilligen Praktikums Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.Weiterführende Informationen werden von der DGUV angeboten: DGUV Information 202-108 - Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum.Detailfragen sollen im direkten Kontakt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) geklärt ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 15413
In den FAQs der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BGETEM wird folgende Information gegeben:"Bin ich eigentlich auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch gesetzlich unfallversichert? Nein. Tätigkeiten und Wege im Rahmen der selbständigen Arbeitssuche gehören regelmäßig zum privaten und damit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfassten Lebensbereich. Anders ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 14548
Der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personenkreis ist unter § 2 Abs.1 des Sozialgesetzbuches VII definiert. Danach sind u. a. Beschäftigte und Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen gesetzlich unfallversichert. Die Gesetzliche Unfallversicherung besteht sowohl auf dem Weg zwischen ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 4007
auf den Arbeitnehmer ist nicht erlaubt und nicht mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers vereinbar. In den FAQs der BG ETEM ist zudem Folgendes nachzulesen:"Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe? Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte beachten Sie hierbei ...
Stand: 05.11.2023
Dialog: 26115
Ein Praktikum dient der Aneignung von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen in einem Betrieb zur Vervollständigung der Gesamtausbildung im Beruf. Die Bau-BG hat in Bezug auf den Versicherungsschutz von Praktikanten folgendes veröffentlicht: "Ein Praktikant genießt immer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - allerdings bei unterschiedlichen Trägern. Denn Praktikum ist nicht gleich ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22272
und von dort aus anschließend wieder zurück zum Unterricht oder direkt nach Hause fahren."Der Seite der Unfallkasse NRW ist zu Versicherten in Schulen Folgendes zu entnehmen:„Bei uns sind rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz bestehtwährend des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen im Unterricht und bei Ausflügen und Klassenfahrten, Schulpraktika ...
Stand: 02.10.2023
Dialog: 43828
Die von Ihnen geschilderten Tätigkeiten sind alle von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, d. h. im Falle eines Unfalls sind die Zusteller/innen unfallversichert. Einzelne Zweifelsfragen sollten Sie in direktem Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abklären. Auf die Handlungshilfe DGUV Information 208-035 (bisher: BGI/GUV-I 8637) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 18659
Unter "Rund um das Thema Versicherungsschutz und Zuständigkeit" teilen die Landesverbände der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung folgendes mit:"Sind Wege zur Kantine oder zu naheliegenden Geschäften oder Heimfahrten während der Mittagspause versichert?Wege zur Nahrungsaufnahme sind grundsätzlich bis zur Außenhaustür der Kantine oder des Geschäftes bzw. Lokals versichert ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 12942
Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage auf den Versicherungsschutz im Ehrenamt, hierzu zählen auch ehrenamtliche Arbeiten für die Gemeinde oder die Stadt, gerichtet ist.Dazu wird unter "Versicherungsschutz im Ehrenamt" bei der DGUV u. a. ausgeführt: "Auch ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer ...
Stand: 18.12.2021
Dialog: 16115
Versicherungsschutz. Spaziergänge während der Pause haben eigenwirtschaftlichen Charakter und stehen grundsätzlich nicht unter Unfallversicherungsschutz." Aus FAQ des Bundesarbeitsministeriums: "Bin ich in der Mittagspause unfallversichert?". Die abschließende versicherungsrechtliche Bewertung sollte direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) geklärt werden.Aus ...
Stand: 22.08.2022
Dialog: 4389
Arbeitnehmer sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit zusammenhängenden Wegen durch die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein inländisches Arbeitsverhältnis und ein von vornherein zeitlich befristeter Auslandsaufenthalt. Bei einem längeren oder unbefristeten ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 10782
"Das Rauchen an sich ist eine sog. unversicherte Tätigkeit, da sie allein eigenwirtschaftlich ist und das Rauchen als Konsum sog. Genussmittel nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu Rauchen trifft jeder Versicherte für sich ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 9659
Prinzipiell ist jede berufliche Tätigkeit eines/einer abhängig Beschäftigten (mit Ausnahme von Beamtinnen und Beamten) gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für die geschilderte Situation. Das bedeutet: bei Unfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden (z.B. Behandlungskosten) anstelle des Arbeitgebers ein. Diese kann bei (groben) Verstößen gegen ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1020
schützt auch Personen, die sich im Interesse der Allgemeinheit besonders einsetzen, z. B. Hilfeleistende. Dieser Versicherungsschutz besteht nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und ist für Hilfeleistende beitragsfrei. Die Kosten tragen Länder, Städte und Gemeinden.Wann sind Sie versichert?Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn Siebei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe ...
Stand: 15.11.2023
Dialog: 43850
Wie bei der DGUV erläutert wird, sind Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu in Zusammenarbeit mit den Versicherungsträgern eine Broschüre zum Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt herausgegeben: Unter dem Titel "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 13046